Gesetzlich oder privat: ab welchem Gewinn sich die Rechnung dreht
Freiwillig gesetzlich zahlst Du einen Prozentsatz Deines Gewinns, mindestens auf
1.318,33 Euro und höchstens auf 5.812,50 Euro im Monat. Ohne Krankengeld gilt der ermäßigte
Beitragssatz von 14,0 Prozent, dazu der Zusatzbeitrag Deiner Kasse, im Durchschnitt
2,9 Prozent, und die Pflegeversicherung mit 3,6 Prozent, kinderlos ab 23 mit 4,2 Prozent.
Zusammen sind das für einen Kinderlosen 21,1 Prozent. Daraus ergibt sich nach meiner eigenen
Rechnung, ab welchem Monatsgewinn die gesetzliche Kasse mehr kostet als der private Beitrag mit
35. Angenommen sind: kinderlos, auf beiden Seiten ohne Krankengeld, durchschnittlicher
Zusatzbeitrag, die Beispielbeiträge oben ohne Risikozuschlag, ohne Beitragsrückerstattung und
ohne Pauschalerstattung:
| Eintrittsalter 35, kinderlos | privat im Monat | gesetzlich teurer ab Gewinn von |
| Start Fit | 349,02 € | rund 1.650 € |
| Advanced Fit | 463,67 € | rund 2.200 € |
| Best Fit | 684,57 € | rund 3.240 € |
Das heißt auch: Wer wenig verdient, fährt gesetzlich günstiger. Das
sage ich Dir hier und nicht erst im Gespräch. Unter dem gesetzlichen Mindestbeitrag von 278,17 Euro
im Monat, kinderlos und mit Pflege, liegt keines der Beispiele oben, auch der Grundschutz von Start
Fit nicht (349,02 Euro). Ab einem stabilen Gewinn von gut 1.650 Euro im Monat dreht sich das
Bild. Mit Einbettzimmer, Chefarzt und Zahnaufbau liegt die Schwelle höher, bei rund 1.960,
2.500 und 3.430 Euro. Oben wird der Abstand groß: Am
Höchstbeitrag zahlst Du gesetzlich 1.226,44 Euro im Monat, kinderlos und ohne Krankengeld.
Zwei Dinge verschiebt diese Tabelle nicht, und beide gehören in Deine Rechnung. Kinder und
ein Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind gesetzlich familienversichert, privat zahlt jede
Person einen eigenen Beitrag. Und der private Beitrag sinkt nicht, wenn ein Jahr schlecht
läuft; der gesetzliche folgt Deinem Gewinn, mit Verzögerung über den Steuerbescheid. Wie die
gesetzliche Seite im Einzelnen funktioniert, mit Mindestbeitrag, Nachzahlung und Krankengeld,
steht unter Krankenversicherung für
Selbstständige: gesetzlich oder privat.
§ 240 Abs. 1 und 4 SGB V · § 243 SGB V (14,0 %) · durchschnittlicher
Zusatzbeitrag 2026: 2,9 %, BAnz AT 10.11.2025 B7 · § 55 Abs. 1 und 3 SGB XI (3,6 %, Zuschlag
0,6 Punkte ab 23) · Mindestbemessungsgrundlage 1.318,33 € und Beitragsbemessungsgrenze
5.812,50 €: GKV-Spitzenverband, Rechengrößen 2026 · Schwelle = privater Beitrag geteilt durch
21,1 %, auf 10 € gerundet, eigene Rechnung · Höchstbeitrag: Beitragsbemessungsgrenze
und Höchstbeitrag 2026