Was sich am PKV-Beitrag im Alter ändert
| Wann | Was passiert | Fundstelle |
|---|---|---|
| ab dem Jahr nach Deinem 21. Geburtstag | 10 Prozent Zuschlag auf die Krankheitskostentarife, er fließt in Deine Alterungsrückstellung | § 149 VAG |
| bis Ende des Jahres, in dem Du 60 wirst | letztes Jahr mit Zuschlag, ab dem 1. Januar danach ist er weg | § 149 VAG |
| mit Beginn der Altersrente | das Krankentagegeld endet, der Zuschuss der Rentenversicherung kommt auf Antrag | § 15 Abs. 1 c MB/KT 2009, § 106 SGB VI |
| ab 65 | Gutschriften aus dem Zuschlag bezahlen Beitragserhöhungen, zeitlich unbefristet | § 150 Abs. 3 Satz 1 VAG |
| ab 80 | was davon nicht verbraucht ist, senkt den Beitrag | § 150 Abs. 3 Satz 2 VAG |
| jederzeit | Wechsel in einen anderen Tarif, die Alterungsrückstellung geht mit | § 204 Abs. 1 VVG |
Das Fundament darunter ist die Alterungsrückstellung. Die private Vollversicherung darf nach § 146 Abs. 1 VAG nur „nach Art der Lebensversicherung" betrieben werden: Ein Teil der Beiträge wird als Alterungsrückstellung zurückgelegt und im Alter eingesetzt. Und der Versicherer darf Dir den Vertrag nicht ordentlich kündigen, auch nicht, wenn Du alt bist und viel kostest (§ 146 Abs. 1 Nr. 3 VAG).
Zuschuss der Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung
Das ist der Posten, den in der Rechnung fürs Alter fast jeder vergisst. Nach § 106 SGB VI zahlt die Rentenversicherung zu Deiner Rente einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung, auch wenn Du privat versichert bist.
Wie hoch der Zuschuss ist
Der Zuschuss ist der halbe Betrag, der sich aus dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag ergibt, angewandt auf den Zahlbetrag Deiner Rente (§ 106 Abs. 3 Satz 1 SGB VI). 2026 sind das 14,6 plus 2,9 Prozent, davon die Hälfte, also 8,75 Prozent der Rente. Begrenzt ist er auf die Hälfte Deiner tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherung (Satz 2).
| Gesetzliche Rente im Monat | Zuschuss 2026 | Voraussetzung |
|---|---|---|
| 1.500 € | 131,25 € | Dein Beitrag liegt bei mindestens 262,50 € |
| 2.000 € | 175,00 € | mindestens 350,00 € |
| 2.800 € | 245,00 € | mindestens 490,00 € |
Liegt Dein Beitrag darunter, bekommst Du die Hälfte Deines Beitrags.
Oft liest man, der Rentenzuschuss sei derselbe wie vorher der Zuschuss des Arbeitgebers. Das stimmt nur für den Satz. Der Arbeitgeber rechnet nach § 257 Abs. 2 SGB V mit Deinem Gehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze, 2026 also bis 508,59 Euro. Die Rentenversicherung rechnet mit Deiner Rente, und die ist in aller Regel kleiner.
Einen Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung sieht § 106 SGB VI nicht vor.
Wer ihn bekommt und wer nicht
Den Zuschuss bekommen Rentenbezieher, die freiwillig gesetzlich oder bei einem Krankenversicherungsunternehmen unter deutscher Aufsicht versichert sind. Wer gleichzeitig in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, bekommt ihn nicht (§ 106 Abs. 1).
Voraussetzung ist eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer nur eine Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk bezieht, geht leer aus. Das trifft Ärzte, Apotheker, Anwälte und Architekten, und warum das ihre Rechnung verändert, steht unter Krankenversicherung und Versorgungswerk. Für Beamte gilt etwas anderes: Im Ruhestand steigt die Beihilfe des Bundes auf 70 Prozent, die Einzelheiten stehen auf der Seite für Beamte in der privaten Krankenversicherung.
Wie Du ihn beantragst
Der Zuschuss kommt nur auf Antrag (§ 115 Abs. 1 SGB VI). Für seinen Beginn gelten die Regeln für den Rentenbeginn entsprechend (§ 108 Abs. 1 SGB VI): Stellst Du den Antrag bis zum Ende des dritten Kalendermonats, nachdem die Voraussetzungen vorliegen, gibt es ihn von Anfang an. Bei späterem Antrag erst ab dem Monat, in dem Du ihn stellst (§ 99 Abs. 1 SGB VI).
Am einfachsten stellst Du ihn gleich mit dem Rentenantrag und legst die Beitragsbescheinigung Deines Versicherers bei.
Der gesetzliche Zuschlag: 10 Prozent bis zu dem Jahr, in dem Du 60 wirst
§ 149 VAG schreibt in der privaten Vollversicherung einen Zuschlag von 10 Prozent der jährlichen gezillmerten Bruttoprämie vor. Er wird spätestens ab dem Kalenderjahr erhoben, das auf Deinen 21. Geburtstag folgt, und endet in dem Kalenderjahr, in dem Du 60 wirst. Das Geld geht direkt in Deine Alterungsrückstellung und ist „zur Prämienermäßigung im Alter" zu verwenden.
Ein Beispiel: Wer im März 1966 geboren ist, wird im März 2026 sechzig und zahlt den Zuschlag 2026 noch. Ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr. Deshalb liest man mal „mit 60" und mal „mit 61". Gemeint ist dasselbe Datum.
Erhoben wird der Zuschlag nur auf die Krankheitskostentarife, nicht auf Krankentagegeld und Pflegepflichtversicherung. Fällt er weg, sinkt dieser Teil Deines Beitrags um gut 9 Prozent, weil der Zuschlag ein Zehntel obendrauf war.
Was ab 65 und ab 80 mit dem Geld passiert
§ 150 VAG regelt, was mit den Erträgen geschieht:
- Bis zum Ende des Jahres, in dem Du 65 wirst, werden Dir die Zinserträge auf den Teil der Rückstellung, der aus dem Zuschlag stammt, in voller Höhe gutgeschrieben (Abs. 2).
- Ab 65 finanzieren diese Beträge Beitragserhöhungen, ganz oder teilweise, und zwar zeitlich unbefristet (Abs. 3 Satz 1).
- Mit 80 werden die nicht verbrauchten Beträge zur Beitragssenkung eingesetzt, spätere Gutschriften senken den Beitrag sofort (Abs. 3 Satz 2 und 3).
- Dazu kommt für alle über 65 eine Beitragsrückerstattung aus weiteren Zinserträgen, die binnen drei Jahren Erhöhungen vermeiden, begrenzen oder den Beitrag senken soll (Abs. 4).
Das ist Pflicht für jeden Versicherer. Wie viel es in Euro ausmacht, steht allerdings in keinem Gesetz.
Wie hoch ist der PKV-Beitrag mit 65? Beispiele, ehrlich gerechnet
Die ehrliche Antwort: Das weiß niemand. Wer Dir heute einen Beitrag für das Jahr nennt, in dem Du 65 wirst, rät. Private Beiträge werden angepasst, wenn sich die Rechnungsgrundlagen dauerhaft verändern und ein Treuhänder zustimmt (§ 203 Abs. 2 VVG). Das trifft jeden Versicherer und jeden Tarif, und es kommt in Sprüngen.
Was sich rechnen lässt, ist die Wirkung des Tempos. Nimm an, Dein Beitrag ohne Zuschlag und ohne Krankentagegeld liegt heute bei 500 Euro. Das ist eine Annahme zum Rechnen, kein Tarif:
| Durchschnittliche Steigerung im Jahr | nach 25 Jahren | nach 30 Jahren |
|---|---|---|
| 1 % | 641,22 € | 673,92 € |
| 2 % | 820,30 € | 905,68 € |
| 3 % | 1.046,89 € | 1.213,63 € |
Zwischen einem und drei Prozent im Jahr liegen nach dreißig Jahren über 500 Euro im Monat. Über dreißig Jahre entscheidet das Tempo mehr als die ersten zwanzig Euro Unterschied beim Einstieg. Deshalb würde ich vor dem Abschluss immer nach der Beitragsgeschichte eines Tarifs fragen. Wie Beitragserhöhungen zustande kommen und wie stark sie waren, steht unter PKV-Beitragserhöhung: wie stark sie ausfällt.
Die Zahlen in der Tabelle sind nominal. Deine Rente wächst in dreißig Jahren auch, und mit ihr der Zuschuss, weil er ein Prozentsatz der Rente ist.
Wie viel Krankenversicherung zahlst Du bei 1.500 Euro Rente?
Für gesetzlich versicherte Rentner ist das eine Rechnung mit festen Sätzen. Als pflichtversicherter Rentner zahlst Du auf die Rente den allgemeinen Beitragssatz plus den Zusatzbeitrag Deiner Kasse (§ 247 SGB V), die Hälfte davon trägt die Rentenversicherung (§ 249a SGB V). Die Pflegeversicherung trägst Du allein (§ 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI).
| Bei 1.500 € Rente, 2026 | im Monat |
|---|---|
| Krankenversicherung, Dein Anteil 8,75 % (mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %) | 131,25 € |
| Pflegeversicherung 3,6 %, mit Kindern | 54,00 € |
| Pflegeversicherung 4,2 %, kinderlos | 63,00 € |
| zusammen, mit Kindern / kinderlos | 185,25 € / 194,25 € |
Liegt der Zusatzbeitrag Deiner Kasse höher, zahlst Du etwas mehr. Auf eine Betriebsrente oder Versorgungsbezüge kommen eigene Beiträge dazu (§ 229 SGB V).
Privat versichert bekommst Du bei derselben Rente einen Zuschuss von 131,25 Euro, also genau den Betrag, den die Rentenversicherung auch beim gesetzlich versicherten Rentner übernimmt. In die Pflichtversicherung der Rentner kommt übrigens nur, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu mindestens neun Zehnteln gesetzlich versichert war (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Nach langen Jahren privat ist das kaum zu schaffen. Was ab 55 gilt, steht unter bis zu welchem Alter Du von der PKV in die GKV wechseln kannst.
Beitragsentlastung in der PKV: den Beitrag ab 65 heute festlegen
Den gesetzlichen Zuschlag zahlst Du ohnehin. Darüber hinaus gibt es eigene Bausteine, mit denen Du heute einen festen Nachlass für später kaufst: Du zahlst dafür einen zusätzlichen Beitrag, und ab einem festgelegten Alter sinkt Dein Beitrag um den vereinbarten Betrag. Wie das in den Tarifen aussieht, die ich vermittle, steht auf der Seite zur privaten Krankenversicherung für Angestellte.
Denk dabei an den Deckel: Der Rentenzuschuss ist auf die Hälfte Deines Beitrags begrenzt. Senkst Du den Beitrag sehr stark, sinkt ab einem Punkt auch der Zuschuss. Die Rechnung am Ende zeigt, wo.
Ist die PKV im Alter unbezahlbar? Was an der Sorge stimmt
Der Einwand, der beim Wechsel am häufigsten kommt, ist der Beitrag mit siebzig. Er ist berechtigt, und er lässt sich zu einem guten Teil beim Antrag beeinflussen, danach kaum noch.
Ich wäre unehrlich, wenn ich hier nur die Entlastungen aufzählen würde. Zwei Dinge stimmen an der Sorge. Der Beitrag steigt mit den Kosten im Gesundheitswesen, und die Rückstellung federt das Alter ab, nicht den medizinischen Fortschritt. Und Dein Einkommen sinkt. In der gesetzlichen Versicherung sinkt der Beitrag mit, in der privaten nicht.
Es ist wie bei der Miete. Wer heute die Wohnung nimmt, die gerade eben noch passt, hat bei der ersten Erhöhung ein Problem. Wer eine Reserve eingeplant hat, zuckt kurz und zahlt. Unbezahlbar wird die private Krankenversicherung im Alter selten durch den Tarif, sondern durch eine Rechnung, die beim Einstieg keinen Puffer hatte.
Mit Anfang dreißig ist der Wechsel eine Rechenaufgabe, mit Anfang fünfzig eine Weichenstellung. Wer spät einsteigt, hat weniger Jahre, in denen Zuschlag und Rückstellung wirken können. Ob sich der Wechsel für Dich überhaupt lohnt, steht unter lohnt sich die private Krankenversicherung.
Meine Empfehlung ist schlicht: Rechne den Beitrag im Alter vor dem Antrag durch, nicht danach. Mit Rente, Zuschuss und einem Entlastungsbaustein, den Du Dir heute leisten kannst, ohne dass es wehtut.
Wenn Du den Beitrag im Alter nicht mehr zahlen kannst
Das Gesetz spannt drei Netze:
Der Tarifwechsel. Nach § 204 Abs. 1 VVG kannst Du jederzeit in einen anderen Tarif Deines Versicherers mit gleichartigem Schutz wechseln, und die Alterungsrückstellung geht mit. Nur für eine Mehrleistung darf der Versicherer einen Risikozuschlag, eine Wartezeit oder einen Ausschluss verlangen. Wer in einen schlankeren Tarif wechselt, hat dieses Problem nicht.
Der Basistarif. Jeder Versicherer muss ihn anbieten (§ 152 VAG). Seine Leistungen orientieren sich an den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, der Beitrag darf den gesetzlichen Höchstbeitrag nicht überschreiten, 2026 sind das 1.017,19 Euro. Wer hilfebedürftig ist oder es allein durch den Beitrag würde, zahlt die Hälfte (Abs. 4). Für Verträge ab 2009 steht der Wechsel in den Basistarif mit der Alterungsrückstellung offen (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG). Den älteren Standardtarif gibt es nur für Verträge, die vor 2009 geschlossen wurden (§ 403 SGB V). Wer heute abschließt, hat den Basistarif.
Der Notlagentarif. Wer mit zwei Monatsbeiträgen im Rückstand ist, wird gemahnt. Bleibt der Rückstand auch nach der zweiten Mahnung, ruht der Vertrag, und Du bist im Notlagentarif versichert (§ 193 Abs. 6 und 7 VVG). Der zahlt bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen, Schwangerschaft und Mutterschaft, bis zu 25 Prozent der Prämie kommen aus der Alterungsrückstellung (§ 153 VAG). Wer hilfebedürftig ist, fällt gar nicht erst hinein. Sind alle Rückstände bezahlt, läuft der alte Tarif weiter (§ 193 Abs. 9 VVG).
Rausgeworfen wirst Du in keinem dieser Fälle. Ich würde es trotzdem nie so weit kommen lassen: Der Tarifwechsel ist das Werkzeug, bevor es eng wird.
Durchgerechnet: Rente, Beitrag und Entlastung
Zum Schluss, wie Rentenzuschuss und Entlastung zusammenspielen. Die Ausgangszahlen sind Annahmen, kein Angebot: 2.000 Euro gesetzliche Rente und 700 Euro Beitrag für die Krankenversicherung nach Wegfall von Zuschlag und Krankentagegeld, ohne Pflege.
| 2.000 € Rente, im Monat | ohne Entlastung | 200 € Entlastung | 400 € Entlastung |
|---|---|---|---|
| Beitrag Krankenversicherung | 700,00 € | 500,00 € | 300,00 € |
| Hälfte des Beitrags, Obergrenze des Zuschusses | 350,00 € | 250,00 € | 150,00 € |
| Zuschuss, 8,75 % der Rente, höchstens diese Hälfte | − 175,00 € | − 175,00 € | − 150,00 € |
| Dein Anteil | 525,00 € | 325,00 € | 150,00 € |
Die ersten 200 Euro Entlastung kommen voll bei Dir an. Bei 400 Euro Entlastung sind es noch 375 Euro, weil der Zuschuss jetzt an der Hälfte des Beitrags hängt und um 25 Euro sinkt. Das spricht nicht gegen eine hohe Entlastung, aber dafür, sie auszurechnen statt zu schätzen.
Was mich zur PKV im Alter gefragt wird
Ist die PKV im Alter nicht mehr bezahlbar?
Das hängt an Deiner Rente und an der Rechnung beim Einstieg. Entlastend wirken der Rentenzuschuss (§ 106 SGB VI), der Wegfall des gesetzlichen Zuschlags, das Ende des Krankentagegelds und die Mittel aus § 150 VAG. Belastend wirken steigende Kosten und ein sinkendes Einkommen.
Was passiert, wenn man im Alter die PKV nicht zahlen kann?
Kündigen darf der Versicherer nicht (§ 146 Abs. 1 Nr. 3 VAG). Zuerst hilft der Tarifwechsel nach § 204 VVG, dann der Basistarif nach § 152 VAG mit gedeckeltem und bei Hilfebedürftigkeit halbiertem Beitrag. Bei Beitragsrückstand ruht der Vertrag nach zwei Mahnungen, und es gilt der Notlagentarif nach § 153 VAG.
Wie hoch ist der PKV-Beitrag mit 65 Jahren?
Das kann niemand seriös vorhersagen, er hängt an Eintrittsalter, Umfang und den Anpassungen bis dahin. Sicher ist, was wegfällt: der gesetzliche Zuschlag und das Krankentagegeld. Dazu kommt der Zuschuss der Rentenversicherung.
Wer zahlt bei Rentnern die private Krankenversicherung?
Du selbst, mit einem Zuschuss der Rentenversicherung von 8,75 Prozent Deiner gesetzlichen Rente, höchstens der Hälfte Deines Beitrags (§ 106 SGB VI). Der Arbeitgeberzuschuss endet mit der Beschäftigung. Beamte bekommen im Ruhestand eine höhere Beihilfe, beim Bund 70 Prozent.
Wie viel Krankenversicherung zahle ich bei 1500 € Rente?
Gesetzlich pflichtversichert 2026 mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 131,25 Euro für die Krankenversicherung (§ 247 und § 249a SGB V) und 54,00 Euro für die Pflege, kinderlos 63,00 Euro (§ 55 und § 59 SGB XI). Privat versichert bekommst Du bei 1.500 Euro Rente 131,25 Euro Zuschuss zu Deinem Beitrag.
Wann endet der gesetzliche Zuschlag, mit 60 oder mit 61?
Er wird bis einschließlich des Kalenderjahres erhoben, in dem Du 60 wirst (§ 149 VAG). Ab dem 1. Januar danach, also in dem Jahr, in dem Du 61 wirst, zahlst Du ihn nicht mehr.
Quellen
- § 106 SGB VI, § 108 SGB VI, § 99 SGB VI und § 115 SGB VI: Zuschuss zur Krankenversicherung, Beginn, Antrag (Stand 25.09.2026)
- § 146 VAG, § 149 VAG, § 150 VAG, § 152 VAG und § 153 VAG: Alterungsrückstellung, Zuschlag, Gutschriften, Basistarif, Notlagentarif (Stand 25.09.2026)
- § 193 VVG, § 203 VVG und § 204 VVG: Beitragsrückstand, Beitragsanpassung, Tarifwechsel (Stand 25.09.2026)
- § 5 SGB V, § 229 SGB V, § 241 SGB V, § 247 SGB V, § 249a SGB V, § 257 SGB V und § 403 SGB V (Stand 25.09.2026)
- § 55 SGB XI und § 59 SGB XI: Beitragssatz und Tragung in der Pflegeversicherung (Stand 25.09.2026)
- Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für 2026, Bundesministerium für Gesundheit, BAnz AT 10.11.2025 B7
- Musterbedingungen 2009 für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT 2009), § 15 Abs. 1 Buchst. c: Ende mit dem Bezug von Altersrente
