Krankentagegeld und Krankengeld: nicht dasselbe
Wer bei seiner Krankenkasse nach Krankentagegeld fragt, meint meistens das Krankengeld. Die beiden Leistungen ersetzen denselben Ausfall, funktionieren aber ganz verschieden. Das Krankengeld zahlt die gesetzliche Kasse nach festen Regeln. Das Krankentagegeld ist ein privater Vertrag, in dem Du Höhe und Beginn selbst festlegst.
| Krankengeld der gesetzlichen Kasse | privates Krankentagegeld | |
|---|---|---|
| Grundlage | §§ 44 ff. SGB V | § 192 Abs. 5 VVG und Vertrag (MB/KT) |
| Höhe | 70 % des Regelentgelts, höchstens 90 % des Nettos (§ 47 Abs. 1 SGB V) | vereinbarter Tagessatz, höchstens Dein Netto je Kalendertag |
| Höchstbetrag 2026 | rund 135,63 € am Tag, weil nur Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze zählt (§ 47 Abs. 6 SGB V) | kein fester Betrag, die Grenze ist Dein Einkommen |
| Beginn | ab ärztlicher Feststellung, ruht aber während der Lohnfortzahlung (§ 46, § 49 SGB V) | nach der vereinbarten Karenzzeit |
| Dauer | wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen in drei Jahren (§ 48 SGB V) | ohne feste Höchstdauer, Ende etwa bei Berufsunfähigkeit oder Altersrente (§ 15 MB/KT) |
| Steuer | steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt | steuerfrei, ohne Progressionsvorbehalt |
Die 135,63 Euro ergeben sich so: Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 69.750 Euro im Jahr, auf den Kalendertag gerechnet sind das 193,75 Euro, und davon 70 Prozent. Wer mehr verdient, bekommt trotzdem nicht mehr Krankengeld.
Wer eine Krankentagegeldversicherung braucht
Selbstständige, allen voran. Es gibt keinen Arbeitgeber, der weiterzahlt. Hauptberuflich Selbstständige haben auch in der gesetzlichen Kasse von sich aus keinen Anspruch auf Krankengeld (§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V). Und wer privat versichert ist, zahlt seine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auch während der Krankheit weiter. Das Tagegeld ist dann das einzige Geld, das hereinkommt. Wie Kranken- und Tagegeldschutz für Selbstständige zusammenpassen, steht unter Krankenversicherung für Selbstständige.
Ein Punkt, an den gerade selbstständige Frauen früh denken sollten: Nach den Musterbedingungen zahlt das Krankentagegeld auch während der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag, aber erst nach einer Wartezeit von acht Monaten ab Versicherungsbeginn (§ 1a MB/KT). Wer Kinder plant, schließt also besser nicht erst ab, wenn es so weit ist.
Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige haben zwei Wege in der Kasse. Mit der Wahlerklärung entsteht ein Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit (§ 46 SGB V). Dafür zahlst Du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent statt des ermäßigten von 14,0 Prozent (§ 241, § 243 SGB V) und bist drei Jahre gebunden (§ 44 Abs. 2 mit § 53 Abs. 8 SGB V). Oder Du wählst einen Wahltarif Krankengeld, der früher beginnt (§ 53 Abs. 6 SGB V). Beides lässt sich mit einem privaten Krankentagegeld kombinieren, solange alles zusammen Dein Netto nicht übersteigt.
Privat versicherte Angestellte. Der Arbeitgeber zahlt bei Krankheit bis zu sechs Wochen das Gehalt weiter (§ 3 Abs. 1 EFZG). Danach kommt nichts mehr, denn Krankengeld gibt es nur in der gesetzlichen Kasse. Deshalb versichern Angestellte ihr Tagegeld in der Regel ab dem 43. Tag, so beschreibt es auch der PKV-Verband. Früher ergibt es keinen Sinn: Solange das Gehalt läuft, gibt es keinen Verdienstausfall, und nur den ersetzt das Krankentagegeld (§ 192 Abs. 5 VVG). Was Angestellte sonst beim Weg in die private Versicherung wissen sollten, steht auf der Seite für Angestellte in der privaten Krankenversicherung.
Gesetzlich versicherte Angestellte mit gutem Gehalt. Das Krankengeld endet bei rund 135,63 Euro am Tag. Alles, was Du über der Beitragsbemessungsgrenze verdienst, ist nicht abgesichert. Ein privates Krankentagegeld kann genau diese Lücke schließen.
Krankentagegeld berechnen: Die Grenze ist Dein Netto
Die Rechnung hat drei Schritte, und der erste entscheidet alles.
1. Das richtige Einkommen nehmen. Maßgeblich ist das Nettoeinkommen aus Deiner beruflichen Tätigkeit, im Durchschnitt der letzten zwölf Monate vor dem Antrag oder vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Für Angestellte ist das das Nettogehalt. Für Selbstständige ist es der Gewinn nach Steuern, nicht der Umsatz. Wie genau das Netto bestimmt wird, legen die Tarifbedingungen des Versicherers fest (§ 4 Abs. 4 MB/KT). Es gibt Tarife, die dafür einen festen Anteil der steuerlichen Einkünfte ansetzen. Frag vor dem Abschluss danach.
2. Auf den Kalendertag umrechnen. Jahresnetto geteilt durch 365.
3. Anderes Kranken- oder Krankentagegeld abziehen. Wer gesetzlich versichert ist und Krankengeld bekommt, versichert privat nur die Differenz.
Ein Beispiel für einen Selbstständigen, mit angenommenen Zahlen:
| Betrag | |
|---|---|
| Jahresumsatz | 180.000 € |
| Betriebsausgaben | 108.000 € |
| Gewinn | 72.000 € |
| netto nach Steuern und Vorsorge, angenommen | 48.000 € |
| geteilt durch 365 | 131,51 € am Tag |
Versichern würde er hier 130 Euro am Tag. Und für eine Angestellte in der gesetzlichen Kasse mit 60.000 Euro Jahresnetto: 164,38 Euro am Kalendertag, das Krankengeld liegt bei höchstens 135,63 Euro. Die Lücke beträgt also mindestens 28,75 Euro am Tag.
Das ist wie bei der Frage, wie viel Miete Du Dir leisten kannst. Da rechnet auch keiner mit dem Umsatz, sondern mit dem, was am Ende auf dem Konto bleibt. Trotzdem startet fast jede Rechnung, die ich vorgelegt bekomme, an der falschen Stelle.
Falsch ansetzen kann man das Tagegeld auf drei Arten: zu hoch, zu niedrig oder gar nicht. Von den drei möglichen Fehlern ist der häufigste mit Abstand der dritte: gar kein Krankentagegeld. Dahinter steckt selten Leichtsinn, sondern eine Rechnung, die nie gemacht wurde. Solange man gesund ist, fühlt sich die Frage theoretisch an.
Der zweithäufigste ist die Absicherung nach Umsatz. Wer 180.000 Euro im Jahr fakturiert, denkt in diesen Zahlen, nicht in seinem Gewinn, und versichert entsprechend zu hoch. Das kostet doppelt: Du zahlst Beitrag für einen Tagessatz, den der Versicherer im Leistungsfall auf Dein Netto kürzt.
Übrigens: Die Grenze steht nicht in § 200 VVG, wie es manchmal zu lesen ist. Diese Vorschrift regelt nur, dass bei mehreren Kostenerstattern nicht mehr als die Kosten erstattet werden. Die Einkommensgrenze beim Tagegeld steht in den Versicherungsbedingungen, in den Musterbedingungen in § 4 Abs. 2 MB/KT.
Ab welchem Tag gezahlt wird: die Karenzzeit
Die Karenzzeit ist der Zeitraum zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit, für den Du noch nichts bekommst. Wie lang sie ist, steht im Tarif (§ 4 Abs. 1 MB/KT). Nach Angaben des PKV-Verbands kannst Du zwischen Karenzzeiten von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten wählen. Bei Selbstständigen kann die Zahlung früh einsetzen, etwa ab dem 4. oder dem 22. Tag, Angestellte versichern in der Regel ab dem 43. Tag. Es gibt Tarife mit Stufen ab dem 8., 15., 22., 29. oder 43. Tag und solche, die erst nach einem halben oder ganzen Jahr einsetzen.
Der Beitrag hängt am Auszahlungsbeginn: Wer früher Geld bekommt, zahlt einen höheren Beitrag. So steht es auch beim PKV-Verband, zusammen mit Höhe des Tagegelds, Alter und Gesundheit bei Abschluss.
Wie findest Du Deinen Tag? Mit einer ehrlichen Frage: Wie viele Wochen komme ich ohne Einkommen aus, ohne an Geld zu gehen, das für etwas anderes gedacht ist? Für einen Selbstständigen, der drei Wochen aus der Rücklage tragen kann, halte ich den 22. Tag meist für den richtigen Kompromiss. Wer keine Rücklage hat, fängt früher an und baut sie auf. Wer ein halbes Jahr Liquidität hat, kann später beginnen lassen und spart Beitrag.
Zwei Dinge, die Dir im Ernstfall Geld sichern:
- Geh am ersten Tag zum Arzt. Die Karenzzeit beginnt erst mit der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit, rückwirkend erkennen die Versicherer sie nicht an. Wer erst am zehnten Tag zum Arzt geht, bekommt bei 21 Tagen Karenz sein Geld erst ab dem 32. Tag.
- Melde die Krankschreibung sofort. Die Arbeitsunfähigkeit ist unverzüglich anzuzeigen, spätestens in der Frist, die der Tarif nennt. Kommt die Meldung zu spät, kann das Tagegeld bis zum Tag des Eingangs gekürzt werden oder ganz entfallen (§ 9 Abs. 1 MB/KT).
Und eine Bedingung, die jeder kennen sollte, bevor er seinen Karenztag wählt. Arbeitsunfähig im Sinne der Musterbedingungen bist Du nur, wenn Du Deinen Beruf nach ärztlichem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kannst, ihn auch nicht ausübst und nichts anderes arbeitest (§ 1 Abs. 3 MB/KT). Die Stelle, an der es in Gesprächen regelmäßig still wird, sind die drei Wörter „in keiner Weise". Halb arbeiten heißt nicht halbes Tagegeld. Wer aus dem Krankenbett noch Angebote freigibt, gefährdet seinen Anspruch. Für die stufenweise Wiedereingliederung gibt es Geld nur, wenn der Tarif es vorsieht; laut PKV-Verband tun das immer mehr Tarife.
Wie lange Krankentagegeld zahlt, und wann es endet
Gezahlt wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (§ 1 Abs. 1 MB/KT). Anders als das Krankengeld mit seinen 78 Wochen hat das private Tagegeld keine feste Höchstdauer; der PKV-Verband nennt es zeitlich unbegrenzt, mit Ausnahme des Basistarifs.
Enden kann der Vertrag trotzdem, und zwar vor allem so (§ 15 Abs. 1 MB/KT):
- Berufsunfähigkeit. Sie liegt vor, wenn Du im bisherigen Beruf auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50 Prozent erwerbsunfähig bist. Für eine laufende Arbeitsunfähigkeit zahlt der Versicherer dann noch längstens drei Monate. Ist mit einer Rückkehr in den Beruf zu rechnen, kannst Du den Vertrag als Anwartschaft fortführen (§ 15 Abs. 2 MB/KT).
- Altersrente. Mit dem Bezug der Altersrente endet das Tagegeld, und wenn der Tarif es so vorsieht, spätestens mit 65. In diesem Fall kannst Du eine neue Krankentagegeldversicherung bis 70 verlangen, ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten, wenn Du sie bis zwei Monate nach dem
- Geburtstag beantragst und nicht mehr Schutz willst als bisher (§ 196 Abs. 1 VVG). Danach ist unter denselben Bedingungen eine Anschlussversicherung bis 75 möglich (§ 196 Abs. 3 VVG).
- Wegfall der Versicherungsfähigkeit, also einer Voraussetzung, die der Tarif für die Versicherung nennt. Auch hier läuft eine bestehende Arbeitsunfähigkeit noch bis zu drei Monate weiter.
Daraus folgt: Das Krankentagegeld überbrückt eine Krankheit, es ersetzt keine Rente wegen Berufsunfähigkeit. Wer nur das Tagegeld hat, hat die kurze Strecke abgesichert und die lange offen gelassen. Das ist nicht das Thema dieser Seite, gehört aber zum ehrlichen Bild.
Einkommen gestiegen oder gesunken: den Tagessatz anpassen
Ein Tagegeld, das bei Abschluss gepasst hat, passt nach ein paar guten Jahren nicht mehr. Zu niedrig abgesichert sind nach meiner Erfahrung fast immer die, die den Vertrag vor Jahren abgeschlossen und seitdem nicht mehr angefasst haben.
Wenn Dein Einkommen steigt, ist eine Erhöhung eine Vertragsänderung. Für den hinzukommenden Teil gelten nach den Musterbedingungen die Wartezeiten neu (§ 3 Abs. 6 MB/KT), und bei erhöhtem Risiko darf der Versicherer dafür einen Zuschlag verlangen (§ 8a Abs. 4 MB/KT). Die gute Nachricht: Nach Angaben des PKV-Verbands bieten die meisten Versicherer regelmäßig Erhöhungen an und verzichten bei einer Gehaltserhöhung auf die Gesundheitsprüfung, wenn Du den Antrag innerhalb einer im Vertrag bestimmten Frist stellst. Es gibt Tarife, bei denen diese Frist zwei Monate nach der Einkommensänderung beträgt. Welche Frist für Dich gilt, steht in Deinen Tarifbedingungen.
Wenn Dein Einkommen dauerhaft sinkt, sag es Deinem Versicherer. Dazu bist Du verpflichtet (§ 4 Abs. 3 MB/KT), und es liegt in Deinem Interesse: Er kann Tagegeld und Beitrag auf das geringere Netto herabsetzen, wirksam ab dem zweiten Monat nach seiner Erklärung (§ 4 Abs. 4 MB/KT). Senken darfst Du das Tagegeld laut PKV-Verband jederzeit.
Ein Tipp aus der Praxis: Leg Dir den Steuerbescheid jedes Jahr einmal neben den Vertrag. Zwei Zahlen, fünf Minuten. Und wer schon ein Krankentagegeld hat, schließt ein zweites nur mit Einwilligung des ersten Versicherers ab (§ 9 Abs. 6 MB/KT).
Kann man eine Krankentagegeldversicherung abschließen, wenn man schon krank ist?
Die ehrliche Antwort: Eine Krankheit, die schon läuft, versicherst Du nicht mehr. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet (§ 2 MB/KT). Wer heute krankgeschrieben ist und morgen abschließt, bekommt für diese Arbeitsunfähigkeit kein Tagegeld.
Auch für die Zukunft entscheidet die Gesundheitsprüfung. Du musst alles angeben, wonach der Versicherer in Textform fragt (§ 19 Abs. 1 VVG). Er kann mit Rücksicht auf ein erhöhtes Risiko einen Zuschlag verlangen oder einen Leistungsausschluss vereinbaren (§ 203 Abs. 1 VVG), und eine Pflicht zur Annahme gibt es nur im Basistarif (§ 193 Abs. 5 VVG). Mit einer ernsthaften Vorerkrankung kann Dir deshalb niemand seriös versprechen, dass es klappt. Was Du angeben musst und wie weit die Fragen zurückreichen, steht unter PKV-Gesundheitsprüfung: was Du angeben musst.
Dazu kommen Wartezeiten: allgemein drei Monate, die bei Unfällen entfallen, und acht Monate für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie (§ 3 Abs. 2 und 3 MB/KT). Wer aus der gesetzlichen Kasse kommt, bekommt die dortige Zeit bis zur Höhe seines bisherigen Krankengelds angerechnet, wenn er binnen zwei Monaten zusammen mit einer Krankheitskostenversicherung beantragt und nahtlos anschließt (§ 3 Abs. 5 MB/KT).
Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, hat einen Weg ohne Gesundheitsfragen: Der Beitrag für den Wahltarif Krankengeld darf nicht vom Krankheitsrisiko abhängen (§ 53 Abs. 6 SGB V). Eine Wahlerklärung, die während einer Arbeitsunfähigkeit eingeht, wirkt allerdings erst ab dem Tag nach deren Ende (§ 44 Abs. 2 SGB V).
Ist Krankentagegeld steuerpflichtig?
Nein. Leistungen aus einer Krankenversicherung sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG), und dazu gehört das private Krankentagegeld.
Der Unterschied zum Krankengeld liegt beim Progressionsvorbehalt. Das Krankengeld nach dem SGB V ist zwar ebenfalls steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf Dein übriges Einkommen, weil es in § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG ausdrücklich genannt ist. Das private Krankentagegeld steht in dieser Liste nicht. Deinen Steuersatz treibt es nach dem Wortlaut also nicht nach oben. Wie sich das in Deinem Jahr konkret auswirkt, klärst Du im Einzelfall mit Deinem Steuerberater.
Was ich Dir rate
Rechne einmal ehrlich: Gewinn oder Nettogehalt der letzten zwölf Monate, geteilt durch 365. Das ist Dein Tagessatz, abgerundet auf eine glatte Zahl. Dann wähl den Karenztag nach Deiner Rücklage, nicht nach Deinem Sicherheitsgefühl. Und schließ ab, solange Du gesund bist, weil genau das der Punkt ist, den Du später nicht mehr in der Hand hast. Was ich Selbstständigen konkret anbiete, Tagegeld und Krankenversicherung mit Beiträgen nach Alter, steht auf der Seite für Selbstständige in der privaten Krankenversicherung.
Was mich zum Krankentagegeld gefragt wird
Wie sinnvoll ist eine Krankentagegeldversicherung?
Für Selbstständige und privat versicherte Angestellte halte ich sie für unverzichtbar, auch wenn sie kein Gesetz verlangt. Ohne sie gibt es nach der Lohnfortzahlung oder ab dem ersten Krankheitstag kein Einkommen. Für gesetzlich Versicherte lohnt sie sich vor allem, wenn das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Was kostet eine Krankentagegeldversicherung im Monat?
Das hängt an der Höhe des Tagegelds, am Karenztag, am Alter und an der Gesundheit bei Abschluss. Eine Zahl ohne diese Angaben wäre geraten. Schick mir Alter, Beruf und Wunschtag, dann rechne ich Dir den Beitrag aus.
Wie lange zahlt eine Krankentagegeldversicherung?
Solange Du arbeitsunfähig bist, ohne feste Höchstdauer. Der Vertrag endet unter anderem mit der Berufsunfähigkeit oder dem Bezug der Altersrente (§ 15 MB/KT), bei laufender Krankheit mit einer Übergangszeit von höchstens drei Monaten.
Kann man eine Krankentagegeldversicherung abschließen, wenn man schon krank ist?
Eine laufende Krankheit ist nicht versichert (§ 2 MB/KT). Vorerkrankungen fragt der Versicherer ab. Er kann einen Zuschlag verlangen, einen Ausschluss vereinbaren oder ablehnen.
Wie rechnet man Krankentagegeld aus?
Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate geteilt durch 365, davon ein etwaiges Krankengeld der Kasse abziehen. Mehr als das Netto je Kalendertag zahlt kein Vertrag aus (§ 4 Abs. 2 MB/KT).
Wird Krankentagegeld auch am Wochenende bezahlt?
Ja. Es gilt für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit, und die Obergrenze rechnet das Einkommen auf den Kalendertag um. Auch das Krankengeld der Kasse wird für Kalendertage gezahlt, ein voller Monat zählt 30 Tage (§ 47 Abs. 1 SGB V).
Quellen
- Musterbedingungen 2009 für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT 2009), Verband der Privaten Krankenversicherung, Stand Juni 2024: § 1, § 1a, § 2, § 3, § 4, § 8a, § 9, § 15 (abgerufen 25.09.2026)
- PKV-Serviceportal: Privates Krankentagegeld, das sollten Sie wissen, Verband der Privaten Krankenversicherung (abgerufen 25.09.2026)
- § 44 SGB V, § 46 SGB V, § 47 SGB V, § 48 SGB V, § 49 SGB V und § 53 SGB V: Krankengeld und Wahltarif (Stand 25.09.2026)
- § 223 SGB V, § 241 SGB V und § 243 SGB V: Beitragsbemessungsgrenze und Beitragssätze (Stand 25.09.2026)
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (BGBl. 2025 I Nr. 278)
- § 3 EFZG: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Stand 25.09.2026)
- § 19 VVG, § 192 VVG, § 193 VVG, § 196 VVG, § 200 VVG und § 203 VVG (Stand 25.09.2026)
- § 3 EStG und § 32b EStG: Steuerfreiheit und Progressionsvorbehalt (Stand 25.09.2026)
