Wie viel Selbstbeteiligung zu Dir passt, hängt deshalb weniger an Deiner Gesundheit als an einer Frage, die kaum jemand stellt: Wer zahlt Deinen Beitrag mit?
| Angestellter unter dem Höchstzuschuss | Angestellter über dem Höchstzuschuss | Selbstständiger | |
|---|---|---|---|
| Wer zahlt den Beitrag | Du und der Arbeitgeber je zur Hälfte | Du, der Arbeitgeber zahlt 508,59 € fest | Du allein |
| Wer bekommt die Ersparnis | zur Hälfte Du | Du ganz | Du ganz |
| Wer zahlt die Rechnungen bis zur Grenze | Du allein | Du allein | Du allein |
Der Höchstzuschuss von 508,59 Euro im Monat gilt für 2026. Wie er entsteht, steht unter Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2026.
Warum der Arbeitgeber mitspart
Das Gesetz ist an dieser Stelle knapp und eindeutig. Nach § 257 Abs. 2 SGB V zahlt Dein Arbeitgeber einen Zuschuss, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, den Du für Deine Krankenversicherung zu zahlen hast. Maßgeblich ist der Beitrag. Die Selbstbeteiligung ist kein Beitrag, sondern eine Zahlung an den Arzt, und damit kommt sie in der Rechnung des Arbeitgebers gar nicht vor.
Sinkt Dein Beitrag um 80 Euro, sinkt der Zuschuss um 40 Euro. Bei Dir kommen 40 Euro an.
Ein Bild dazu, das nichts mit Versicherung zu tun hat: Du kaufst ein Auto, und Dein Vater übernimmt die Hälfte des Kaufpreises. Du handelst 2.000 Euro Rabatt heraus. Gespart hast Du davon 1.000, die andere Hälfte spart Dein Vater. Nur die Werkstattrechnungen danach, die gehen ganz an Dich.
Genau so ist es bei der Selbstbeteiligung. Ohne Selbstbeteiligung zahlst Du für den Tarifaufpreis nur die Hälfte, die andere Hälfte übernimmt Dein Arbeitgeber. Die Selbstbeteiligung zahlst Du komplett selbst, denn der Zuschuss nach § 257 SGB V bezieht sich allein auf den Beitrag.
Wie viel Selbstbeteiligung ist sinnvoll? Ein Rechenbeispiel
Die Beiträge in diesem Beispiel sind angenommen, keine Tarifpreise. Sie zeigen die Mechanik, und die gilt für jeden Tarif.
Nimm zwei Varianten desselben Schutzes: ohne Selbstbeteiligung für 760 Euro im Monat, mit 1.000 Euro Selbstbeteiligung im Jahr für 680 Euro. Beide Beiträge liegen unter der Schwelle, ab der der Höchstzuschuss greift. Das sind 1.017,18 Euro, also zweimal 508,59.
| ohne Selbstbeteiligung | mit 1.000 € Selbstbeteiligung | |
|---|---|---|
| Beitrag im Monat | 760,00 € | 680,00 € |
| Zuschuss Arbeitgeber | 380,00 € | 340,00 € |
| Dein Anteil im Monat | 380,00 € | 340,00 € |
| Dein Anteil im Jahr | 4.560,00 € | 4.080,00 € |
| Deine Ersparnis im Jahr | 480,00 € | |
| Dein Risiko im Jahr | 0 € | bis 1.000,00 € |
Der Beitrag sinkt um 960 Euro im Jahr. Bei Dir kommen 480 an. Dafür trägst Du ein Risiko von bis zu 1.000 Euro.
Die Selbstbeteiligung lohnt sich in diesem Beispiel nur in Jahren, in denen Deine Rechnungen unter 480 Euro bleiben. Liegen sie darüber, zahlst Du drauf, im schlechtesten Fall 520 Euro im Jahr.
Dasselbe als Selbstständiger: Du behältst die vollen 960 Euro, und die Selbstbeteiligung rechnet sich bis fast an ihre Grenze. Das ist der Grund, warum dieselbe Entscheidung für zwei Menschen mit gleicher Gesundheit gegensätzlich ausfallen kann.
Viele, mit denen ich darüber spreche, rechnen nur die erste Zeile: 960 Euro gespart gegen 1.000 Euro Risiko, das sieht fast ausgeglichen aus. Einfacher ist es andersherum gedacht. Vom Aufpreis für den Tarif ohne Selbstbeteiligung, hier 80 Euro im Monat, zahlst Du nur 40. Die 1.000 Euro Selbstbeteiligung zahlst Du ganz. Für 480 Euro im Jahr bekommst Du also 1.000 Euro Schutz.
Und über dem Höchstzuschuss
Anders sieht es aus, wenn Dein Beitrag über 1.017,18 Euro liegt. Dann zahlt Dein Arbeitgeber die festen 508,59 Euro, egal wie hoch der Beitrag genau ist. Jeder Euro, den die Selbstbeteiligung einspart, bleibt bei Dir.
Das betrifft vor allem Familien, weil die Beiträge für Kinder oder einen Ehepartner ohne eigenes Einkommen in dieselbe Zuschussrechnung einfließen. Liegt nur der teurere der beiden Beiträge über der Schwelle, landet ein Teil der Ersparnis bei Dir und ein Teil beim Arbeitgeber. Das lässt sich mit den Zahlen aus Deinem Angebot in zwei Minuten ausrechnen.
Selbstbehalt in der PKV: absolut oder prozentual
Das Gesetz kennt zwei Formen und nennt sie auch so: absolute und prozentuale Selbstbehalte.
Der absolute Jahresselbstbehalt steht in dem Tarif mit Selbstbeteiligung, mit dem ich arbeite. Ein fester Betrag pro Kalenderjahr und pro Person, dort 1.000 Euro für Erwachsene. Alles, was Du im Jahr an erstattungsfähigen Rechnungen hast, wird zusammengezählt, bis dieser Betrag erreicht ist. Danach erstattet der Versicherer nach Tarif.
Ein prozentualer Selbstbehalt bedeutet, dass Du von jeder Rechnung einen Anteil trägst, in der Regel mit einer Obergrenze im Jahr. Für beide Formen zusammen gilt die Grenze aus § 193 Abs. 3 VVG: Eine Krankheitskostenversicherung erfüllt die Versicherungspflicht nur, wenn die Selbstbehalte für ambulante und stationäre Behandlung auf 5.000 Euro im Kalenderjahr je Person begrenzt sind.
Für Beamte gilt dieselbe Grenze anteilig. Bei 50 Prozent Beihilfe sind es also 2.500 Euro. Wie das mit den Restkosten zusammenspielt, ist ein eigenes Thema.
Was auf die Selbstbeteiligung angerechnet wird
Hier lohnt der Blick in die Tarifbedingungen, und zwar in den Abschnitt, der „Selbstbehalt" heißt. Dort steht abschließend, welche Leistungen nicht angerechnet werden. Was nicht in dieser Liste steht, zählt mit.
In den Bedingungen, mit denen ich arbeite, sieht das bei dem Kompakttarif so aus: Stationäre Behandlung und Entbindung werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet. Liegst Du im Krankenhaus, fällt dafür also keine Selbstbeteiligung an, auch wenn Du im selben Jahr noch keinen Euro davon verbraucht hast. Ambulante Rechnungen, Arzneimittel und Zahnbehandlung laufen dagegen in die Selbstbeteiligung hinein.
Das hat zwei Folgen, die sich lohnen zu kennen.
Die Vorsorgeuntersuchung. Ob sie auf den Selbstbehalt zählt, steht in genau dieser Liste. Ist sie dort nicht ausgenommen, zahlst Du sie bis zur Grenze selbst. Wer die Vorsorge konsequent wahrnimmt, und das würde ich jedem raten, sollte das vor dem Abschluss wissen.
Der Zahnarzt. Die professionelle Zahnreinigung, eine Füllung, eine Röntgenaufnahme: Das sind die kleinen, regelmäßigen Rechnungen, und genau die landen bei einer Selbstbeteiligung in Deinem eigenen Geldbeutel. Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, hat einen Teil der Selbstbeteiligung schon im Frühjahr verbraucht.
Die Liste ist Vertragswerk, nicht Gesetz. Jedes Haus schreibt sie selbst.
Wann entfällt die Selbstbeteiligung?
Ganz weg ist sie in zwei Fällen, kleiner wird sie in zwei weiteren. Das sind Regeln aus denselben Bedingungen, die man leicht überliest.
Im Krankenhaus. Stationäre Behandlung und Entbindung laufen, wie oben beschrieben, am Selbstbehalt vorbei. Das ist der teure Fall, und genau er kostet Dich keinen Euro Selbstbeteiligung.
Für Kinder und Jugendliche bis 19 sieht der Kompakttarif, den ich vor mir habe, gar keinen Selbstbehalt vor, auch wenn die Eltern einen tragen. Für Familien heißt das: Die Rechnung aus dem Beispiel oben machst Du für jeden Erwachsenen einzeln, die Kinder fallen heraus.
Und im ersten Jahr wird der Selbstbehalt anteilig gekürzt. Beginnt der Vertrag nicht am 1. Januar, ermäßigt er sich um ein Zwölftel für jeden Monat, in dem Du noch nicht versichert warst. Wer zum 1. Juli beginnt, trägt im ersten Jahr also nur die Hälfte. Endet der Vertrag mitten im Jahr, gibt es diese Kürzung nicht.
Und ab 65 kann in manchen Tarifen ein Zusatzbaustein den Selbstbehalt bis zu einem vereinbarten Betrag übernehmen. Wie das funktioniert, steht weiter unten beim Alter.
Mehr Selbstbeteiligung geht immer, weniger kostet eine Gesundheitsprüfung
Das ist der Punkt, den ich für den wichtigsten in diesem ganzen Artikel halte, und er entscheidet darüber, wie Du beim Abschluss wählen solltest.
Den Selbstbehalt zu erhöhen ist einfach. Du bekommst weniger Leistung, der Versicherer trägt weniger Risiko, eine Gesundheitsprüfung braucht es dafür nicht. Die Verbraucherinformation, die mir vorliegt, weist sogar ausdrücklich darauf hin, dass sich bei Tarifen mit Selbstbehalt oft eine Beitragssenkung durch den Wechsel in eine höhere Stufe erreichen lässt.
Den Selbstbehalt zu senken ist etwas anderes. Dann bekommst Du mehr Leistung als vorher, und für diese Mehrleistung darf der Versicherer nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder eine Wartezeit verlangen. Ob er das tut, hängt an Deinem Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Wechsels. Nicht an dem von damals.
Mit Ende zwanzig und ohne Befund klingt das nach einer Formalie. Mit Mitte fünfzig, nach der ersten Diagnose, ist es das nicht mehr. Dann kann der Weg zurück zu einer niedrigen Selbstbeteiligung einen Zuschlag kosten oder nur mit einem Leistungsausschluss gehen.
Deshalb meine Faustregel: Wähle beim Abschluss eher die niedrigere Stufe, die Du Dir gerade noch leisten willst. Hochgehen kannst Du später jederzeit, wenn der Beitrag drückt. Den umgekehrten Weg hast Du nicht mehr sicher in der Hand.
Die Selbstbeteiligung ist nicht in Stein gemeißelt
Ein Detail, das beim Abschluss kaum jemand liest: Ein fester Euro-Selbstbehalt darf bei einer Beitragsanpassung mit angepasst werden, sofern das im Vertrag vereinbart ist. So steht es in § 203 Abs. 2 Satz 2 VVG, und die Musterbedingungen sehen es in § 8b vor.
Aus 1.000 Euro können im Lauf der Jahre also auch mehr werden, allerdings nur mit Zustimmung des Treuhänders, der auch die Beitragsanpassung prüft. Wer seine Rechnung auf den Euro genau auf 1.000 Euro baut, sollte es wissen. Was bei einer Anpassung sonst noch passiert, steht unter Wie hoch können PKV-Beiträge steigen?
Und im Alter?
Mit dem Ruhestand fällt der Arbeitgeberzuschuss weg. An seine Stelle tritt ein Zuschuss der Rentenversicherung, der sich nach der Höhe Deiner Rente richtet und auf die Hälfte des Beitrags begrenzt ist (§ 106 Abs. 3 SGB VI). Solange er unter dieser Hälfte liegt, bleibt jeder gesparte Euro bei Dir, wie beim Selbstständigen oben. Gleichzeitig steigen im Alter meist die Arztrechnungen, und eine Selbstbeteiligung von 1.000 Euro ist dann oft jedes Jahr voll ausgeschöpft.
Für genau diesen Fall kennen manche Tarife Zusatzbausteine. Ein solcher Baustein übernimmt den Selbstbehalt zum Beispiel ab dem Jahr, in dem Du 65 wirst, bis zu einem vorher vereinbarten Betrag. Vorher leistet er nichts. Ob es ihn zu Deinem Tarif gibt, steht in dessen Bedingungen. Bei den Tarifen, die ich für Angestellte vermittle, gibt es ihn. Mehr zum Beitrag nach dem Berufsleben unter PKV im Alter.
Ist die Selbstbeteiligung steuerlich absetzbar?
Noch ein Punkt, der die Rechnung für die Selbstbeteiligung verschlechtert, und das oft unbemerkt.
Deinen Beitrag zur Basisabsicherung kannst Du als Sonderausgabe absetzen. Die Selbstbeteiligung nicht. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der vereinbarte und getragene Selbstbehalt kein Beitrag zu einer Krankenversicherung ist (Urteil vom 1. Juni 2016, X R 43/14). Als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zählt er nur, soweit er Deine zumutbare Belastung übersteigt, und die liegt bei Angestellten mit gutem Einkommen meist höher als eine übliche Selbstbeteiligung. Je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl sind das zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags Deiner Einkünfte (§ 33 Abs. 3 EStG). Bei 80.000 Euro, ledig und ohne Kinder, liegt die Schwelle bei rund 4.900 Euro Krankheitskosten im Jahr.
Heißt für die Rechnung: Mit dem niedrigeren Beitrag sinkt auch Dein Steuerabzug ein Stück. Die 480 Euro aus dem Beispiel sind vor Steuern gerechnet. Nach Steuern bleibt etwas weniger. Wie viel, hängt an Deinem Steuersatz. Was vom Beitrag absetzbar ist und was nicht, steht unter private Krankenversicherung steuerlich absetzbar.
Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung
Viele Tarife zahlen einen Teil des Beitrags zurück, wenn Du in einem Jahr keine Rechnungen einreichst. Mit einer Selbstbeteiligung wird daraus eine zweite Rechnung: Reichst Du ein, sobald die Grenze überschritten ist, oder behältst Du die Rechnungen und hoffst auf die Rückerstattung?
Zwei Dinge dazu stehen fest. Rechnungen unter der Selbstbeteiligung bekommst Du ohnehin nicht erstattet, die kannst Du also getrost behalten. Und auch dafür gilt die Steuer: Wer auf die Erstattung verzichtet, um die Rückerstattung zu bekommen, darf die selbst bezahlten Kosten nicht gegenrechnen (BFH, Urteil vom 29. November 2017, X R 3/16).
In den Bedingungen, die mir vorliegen, bleibt der Anspruch auf Beitragsrückerstattung übrigens erhalten, wenn Du stationäre Leistungen in Anspruch nimmst. Ein Krankenhausaufenthalt kostet Dich dort also weder Selbstbeteiligung noch Rückerstattung. Wie hoch die Rückerstattung ausfällt, ist bei jedem Tarif anders geregelt.
Bevor Du die Stufe festlegst
Die Liste, die ich mit jedem durchgehe, der zwischen zwei Stufen schwankt:
- Beitragsunterschied halbieren, wenn Dein Beitrag unter 1.017,18 Euro liegt. Das ist Deine echte Ersparnis.
- Deine Rechnungen der letzten zwei Jahre überschlagen. Arzt, Zahnarzt, Brille, Medikamente. Liegen sie über der halbierten Ersparnis, rechnet sich die Stufe nicht.
- Die Ausnahmeliste im Abschnitt „Selbstbehalt" lesen. Zählen Vorsorge, Zahnreinigung und stationäre Behandlung mit oder nicht?
- Kinder getrennt betrachten. Tragen sie im Tarif überhaupt einen Selbstbehalt?
- Richtung bedenken. Hochgehen ist später leicht, runtergehen braucht die Gesundheitsprüfung. Im Zweifel die niedrigere Stufe.
- Den Ruhestand mitdenken. Dann fällt der Zuschuss weg, und die Rechnung kippt.
- Eine Rücklage in Höhe der Selbstbeteiligung haben. Wer sie im Ernstfall nicht auf dem Konto hat, hat die falsche Stufe gewählt.
Falls Du gerade erst prüfst, ob Du überhaupt privat versichert sein darfst: Die Grenze für 2026 steht unter Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026. Welche Tarife ich Angestellten anbiete und warum der mit Selbstbehalt dort selten die erste Wahl ist, steht auf der Seite für Angestellte in der privaten Krankenversicherung. Für Selbstständige geht die Rechnung anders aus, dazu mehr unter private Krankenversicherung für Selbstständige.
Was Angestellte dazu wissen wollen
Wie viel Selbstbeteiligung ist bei der PKV sinnvoll?
So viel, wie Du in einem schlechten Jahr ohne Mühe vom Konto zahlen kannst, und nur, wenn Deine echte Ersparnis Deine üblichen Rechnungen übersteigt. Für Angestellte unter dem Höchstzuschuss ist das selten, weil die Hälfte der Ersparnis beim Arbeitgeber landet. Für Selbstständige oft, weil sie die Ersparnis ganz behalten.
Zahlt mein Arbeitgeber die Hälfte der Selbstbeteiligung?
Nein, dazu ist er nicht verpflichtet. Der Zuschuss nach § 257 Abs. 2 SGB V bezieht sich auf den Beitrag und ist auf die Hälfte dessen begrenzt, was Du für Deine Krankenversicherung zahlst. Die Selbstbeteiligung gehört nicht dazu.
Wie hoch darf die Selbstbeteiligung in der PKV sein?
Höchstens 5.000 Euro im Kalenderjahr je Person für ambulante und stationäre Behandlung. Das schreibt § 193 Abs. 3 VVG vor. Für Beihilfeberechtigte gilt die Grenze anteilig nach dem Teil, den die Beihilfe nicht deckt.
Wann entfällt die Selbstbeteiligung?
In den Bedingungen, mit denen ich arbeite, bei stationärer Behandlung und Entbindung und für Kinder bis 19. Im ersten Vertragsjahr wird sie um ein Zwölftel je nicht versichertem Monat gekürzt. Was genau angerechnet wird, steht in Deinem Tarif im Abschnitt „Selbstbehalt".
Ist die Selbstbeteiligung bei der PKV steuerlich absetzbar?
Nicht als Sonderausgabe, sie ist kein Beitrag (BFH, X R 43/14). Als außergewöhnliche Belastung nur, soweit sie Deine zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG übersteigt. Die Einzelheiten gehören zum Steuerberater.
Gilt die Selbstbeteiligung pro Jahr oder pro Rechnung?
Beim absoluten Selbstbehalt pro Kalenderjahr und pro Person. Alle erstattungsfähigen Rechnungen eines Jahres werden zusammengezählt, bis der Betrag erreicht ist. Beim prozentualen Selbstbehalt trägst Du einen Anteil jeder Rechnung, meist bis zu einer Obergrenze im Jahr.
Quellen
- § 193 VVG: Versicherungspflicht und Grenze für Selbstbehalte (Stand 25.09.2026)
- § 203 VVG und § 204 VVG: Anpassung des Selbstbehalts und Tarifwechsel (Stand 25.09.2026)
- § 257 SGB V: Beitragszuschuss des Arbeitgebers (Stand 25.09.2026)
- § 106 SGB VI: Zuschuss der Rentenversicherung zur Krankenversicherung (Stand 25.09.2026)
- § 10 EStG und § 33 EStG: Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (Stand 26.09.2026)
- Bundesfinanzhof, Urteile vom 1. Juni 2016, X R 43/14 (Selbstbehalt kein Beitrag) und 29. November 2017, X R 3/16 (Verzicht auf Erstattung für die Beitragsrückerstattung)
- Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009), Verband der Privaten Krankenversicherung, Stand Juni 2024: § 8b (abgerufen 26.09.2026)
