Ab wann Assistenzärzte in die private Krankenversicherung dürfen
Die Frage hat eine genaue Antwort. Hier die Tabellenentgelte für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, Entgeltgruppe I, auf zwölf
Monate gerechnet, ohne Dienste und ohne Zulagen:
| Weiterbildungsjahr | kommunales Haus, VKA | Uniklinik, TdL | über 77.400 €? |
| 1. Jahr | 68.664,60 € | 69.514,80 € | nein |
| 2. Jahr | 72.557,04 € | 73.455,12 € | nein |
| 3. Jahr | 75.336,84 € | 76.269,48 € | knapp nein |
| 4. Jahr | 80.154,96 € | 81.148,08 € | ja |
| 5. Jahr | 85.900,44 € | 86.964,00 € | ja |
| 6. Jahr | 88.263,48 € | 89.232,60 € | ja |
| Facharzt, 1. Jahr | 90.626,28 € | 91.748,64 € | ja |
Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA ab 1. Juni 2026 (Marburger Bund, Stand
13.01.2025) · Entgelttabelle TV-Ärzte (TdL) ab 1. April 2026, 40-Stunden-Woche (Marburger
Bund, Stand 09.06.2026) · Monatsentgelt × 12, nachgerechnet · Grenze 2026: § 6 Abs. 6 SGB V,
Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026
Die Tabelle allein erzählt aber nur die halbe Geschichte. Der GKV-Spitzenverband rechnet
Vergütungen für vertraglich vorgesehene Bereitschaftsdienste ausdrücklich
zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt, gestützt auf zwei Urteile des Bundessozialgerichts.
Im Krankenhaus ist das keine Randnotiz. Im ersten Jahr am kommunalen Haus fehlen
8.735,40 Euro bis zur Grenze. Bei 36,86 Euro je Stunde Bereitschaftsdienst sind das rund
237 vergütete Stunden im Jahr, knapp 20 im Monat. Wenn diese Dienste im Vertrag stehen, bist Du schon
im ersten Jahr darüber.
Woran es in der Praxis scheitert, ist fast nie das Grundgehalt, sondern der variable Teil.
Bei Ärzten heißt der variable Teil Dienste. Den Satz „Ich mache doch ständig Dienste, das
reicht locker“ höre ich von Assistenzärzten oft, und meistens stimmt er auch. Nur steht es
erstaunlich oft nicht so im Vertrag: Die Dienste sind über eine Dienstvereinbarung geregelt,
oder die Teilnahme ist als Möglichkeit formuliert und nicht als Teil der Stelle.
Was nicht mitzählt, sieht auf der Abrechnung genauso aus:
- Überstunden zählen nicht, außer als feste Pauschale, die regelmäßig
mit dem Gehalt kommt.
- Steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind
kein Arbeitsentgelt der Sozialversicherung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV) und bleiben bei
der Grenze außen vor. Bei Ärzten zählt davon nur der Teil, der auf einem Stundenlohn über
25 Euro berechnet ist. Am sichersten rechnest Du ganz ohne sie.
- Familienzuschläge zählen nicht, das steht in § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V
selbst.
An einer privaten Klinikkette gelten Haustarife, die Rechnung bleibt dieselbe.
GKV-Spitzenverband, Grundsätzliche Hinweise zur Versicherungsfreiheit bei
Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze vom 20.03.2019, Nr. 2.1 und 2.2, mit BSG vom
09.12.1981, 12 RK 19/81 und 12 RK 20/81 · Bereitschaftsdienstentgelt EG I, 1. und 2. Jahr, ab
1. Juni 2026: 36,86 € (TV-Ärzte/VKA) · 8.735,40 € ÷ 36,86 € = 237 Stunden · § 14 Abs. 1
SGB IV · § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV · § 3b EStG · § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V
Der 1. Januar 2027 und die neue Grenze
Bist Du heute gesetzlich pflichtversichert, endet die Versicherungspflicht erst mit Ablauf
des Jahres, in dem Du die Grenze überschreitest, und nur, wenn Dein Entgelt auch über der
Grenze des nächsten Jahres liegt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Für 2027 sieht der Entwurf des
Bundesarbeitsministeriums 84.150 Euro vor. Beschlossen ist das noch nicht.
Für Assistenzärzte ist das der Punkt, an dem die Rechnung kippt. Die Grenze steigt um
6.750 Euro, das sind 8,72 Prozent, deutlich schneller als die Tarifentgelte. Das ist wie eine
Mieterhöhung, die vor der Gehaltserhöhung kommt. Vom Tabellenentgelt allein
reicht es dann erst ab dem fünften Jahr. Im vierten Jahr am kommunalen Haus fehlen
3.995,04 Euro, nach heutigem Satz von 38,26 Euro rund 105 vergütete Stunden Bereitschaftsdienst im
Jahr. In die Prognose zum Jahresende gehört dabei auch, was schon feststeht, etwa der
Stufenaufstieg im neuen Jahr.
Es gibt einen schnelleren Weg: den Stellenwechsel. Wer neu eingestellt
wird und von Anfang an über der Grenze liegt, ist vom ersten Arbeitstag an versicherungsfrei,
ohne auf den Januar zu warten. Mit der Facharztstelle im kommunalen Haus sind es 90.626,28 Euro
im Jahr, über beiden Grenzen. Wer ohnehin das Haus wechselt, sollte die Krankenversicherung vor
dem ersten Arbeitstag geklärt haben. Wer Ende 2026 schon wegen seines Gehalts privat
versichert ist, für den sieht der Entwurf 2027 eine eigene Grenze von 80.550 Euro vor. Genau
hier liegt eine Falle: Das Tabellenentgelt des vierten Jahres am kommunalen Haus (80.154,96 Euro)
liegt knapp darunter. Wer 2026 im vierten Jahr über einen Stellenwechsel privat wird, wäre 2027
ohne Stufenaufstieg oder Dienste wieder versicherungspflichtig, wenn der Entwurf so kommt. Das
rechnen wir vor dem Wechsel durch. Alles dazu unter
Versicherungspflichtgrenze 2026 und
2027.
§ 6 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB V · § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V · GKV-Spitzenverband, Grundsätzliche Hinweise,
Nr. 4.1 (Beginn der Beschäftigung) und Nr. 4.2 (Prognose zum Jahresende, BSG vom 07.06.2018,
B 12 KR 8/16 R) · Referentenentwurf Rechengrößen 2027, BMAS, 21.09.2026, und § 6 Abs. 8 SGB V
in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung · Tariferhöhung 2026: VKA 2,00 %, TdL 2,95 % ·
84.150 € − 80.154,96 € =
3.995,04 € · Bereitschaftsdienstentgelt EG I, 3. und 4. Jahr: 38,26 €
Über der Grenze, oder knapp davor?
Schick mir Haus, Weiterbildungsjahr und was in Deinem Vertrag zu den Diensten steht. Ich
rechne mit Dir aus, ob es zum 1. Januar reicht oder ob der Stellenwechsel der bessere Moment
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