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Pauschale Beihilfe für Beamte: welche Bundesländer sie zahlen und warum die Wahl bleibt

Ediz Catmaz Ediz Catmaz ·Stand 29.09.2026 ·12 Min. Lesezeit Beamte

Die pauschale Beihilfe ist ein monatlicher Zuschuss des Dienstherrn zu Deiner Krankenversicherung, in der Regel die Hälfte des Beitrags. Elf Länder bieten sie Stand September 2026 an, der Bund, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen nicht. Wer sie wählt, reicht keine Arztrechnungen mehr bei der Beihilfe ein und verzichtet auf die klassische Beihilfe, in fast allen Ländern unwiderruflich und auch für Ehepartner und Kinder. Gedacht ist sie vor allem für Beamte, die freiwillig gesetzlich versichert sind. Bei privater Versicherung ist sie auf die Hälfte des Basistarifs gedeckelt, in Baden-Württemberg 2026 also auf höchstens 508,59 Euro im Monat.

Eine Hand legt einen Füllfederhalter neben ein leeres Blatt Papier auf einem Holztisch, daneben eine graue Mappe
LandSeitRechtsgrundlageMit PKV möglich?Zurücknehmen?
Hamburg01.08.2018§ 80 HmbBGja, höchstens halber Basistarifnein
Bremen01.01.2020 (Anwärter 01.06.2019)§ 80 Abs. 4 und 5 BremBGja, höchstens halber Basistarifnein
Brandenburg01.01.2020§ 62 LBGja, höchstens halber Basistarifnein
Berlin18.03.2020Gesetz vom März 2020, GVBl. S. 204ja, höchstens halber Basistarifnein
ThüringenAntrag seit 2020§ 72 Abs. 6 ThürBGja, Anteil für Leistungen wie im SGB Vnein
Baden-Württemberg01.01.2023§ 78a LBGja, 2026 höchstens 508,59 €nein
Sachsen01.01.2024§ 80a SächsBGja, höchstens halber Basistarif je Personnein
Schleswig-Holstein–§ 80a LBGnein, nur freiwillig gesetzlich Versicherte unter Bedingungennein
Niedersachsen01.02.2024§ 80a NBGja, höchstens halber Basistarifnein
Sachsen-Anhalt01.01.2026§ 3d BesVersEG LSAnein, nur freiwillig gesetzlich Versicherteja
Mecklenburg-Vorpommern01.05.2026§ 80a LBG M-Vjanein

Die Angaben stammen aus den Gesetzen und den Merkblättern der jeweiligen Beihilfe- und Bezügestellen, abgerufen am 29.09.2026. Die Liste ist in Bewegung: Mecklenburg-Vorpommern ist im Mai dazugekommen, Sachsen-Anhalt im Januar.

Was die pauschale Beihilfe ist, und was sie ersetzt

Die klassische Beihilfe funktioniert wie eine Teilerstattung. Du bekommst eine Arztrechnung, reichst sie bei der Beihilfestelle ein und bekommst Deinen Bemessungssatz zurück, im aktiven Dienst meist 50 Prozent. Den Rest trägt ein privater Restkostentarif. Wie das im Einzelnen zusammenspielt, steht in Beihilfe für Beamte.

Die pauschale Beihilfe dreht das um. Der Dienstherr beteiligt sich nicht an den Rechnungen, sondern am Beitrag. Er zahlt Dir jeden Monat einen Zuschuss mit den Bezügen, Du bist zu 100 Prozent versichert, und alle Rechnungen gehen nur noch an die Versicherung. Hamburg hat das 2018 als erstes Land eingeführt, deshalb heißt es oft „Hamburger Modell".

Für gesetzlich versicherte Beamte ist das ein großer Unterschied. Ohne Pauschale zahlen sie den Kassenbeitrag komplett allein, weil es keinen Arbeitgeberanteil gibt. Mit Pauschale übernimmt der Dienstherr die Hälfte, ähnlich wie bei Angestellten.

Zwei Dinge umfasst sie in keinem Land: die Pflegeversicherung und Zusatzversicherungen. Bei Pflegebedürftigkeit gibt es weiter die normale Beihilfe (Hamburg, Brandenburg, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern). Einen Zuschuss zum Pflegebeitrag gibt es dagegen nicht.

Wie hoch die pauschale Beihilfe ist

Grundsätzlich die Hälfte des nachgewiesenen Beitrags für eine Krankenvollversicherung. Was das in Euro heißt, hängt am Weg.

Gesetzlich versichert. Aktive Beamte haben keinen Anspruch auf Krankengeld und zahlen deshalb den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent (§ 243 SGB V), dazu den Zusatzbeitrag ihrer Kasse, 2026 im Durchschnitt 2,9 Prozent. Beitragspflichtig ist das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat.

Ein Rechenbeispiel mit angenommenen 4.500 Euro Bruttobezügen und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag:

Monat
Kassenbeitrag, 16,9 % von 4.500 €760,50 €
pauschale Beihilfe, die Hälfte380,25 €
Dein Anteil380,25 €
ohne pauschale Beihilfe760,50 €

An der Beitragsbemessungsgrenze liegt der Kassenbeitrag bei 982,31 Euro, die Pauschale also bei rund 491 Euro. Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern bezuschussen dabei nur den Beitrag auf die Bezüge. Wer Mieteinnahmen oder Kapitalerträge hat, zahlt darauf in der freiwilligen Versicherung ebenfalls Beitrag und trägt diesen Teil dort allein.

Privat versichert. Hier ist der Zuschuss gedeckelt, und zwar in den meisten Ländern auf die Hälfte des Beitrags im Basistarif nach § 152 VAG. Der Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Versicherung nicht übersteigen, 2026 sind das 1.017,19 Euro. Baden-Württemberg nennt als Obergrenze für 2026 ausdrücklich 508,59 Euro im Monat. Außerdem zählt nur der Teil des Beitrags, der auf Leistungen wie in der gesetzlichen Versicherung entfällt. Chefarzt und Einbettzimmer bezuschusst niemand.

Angehörige. In Hamburg, Brandenburg, Berlin und Sachsen gibt es auch für berücksichtigungsfähige Angehörige die Hälfte ihres Beitrags. Arbeitet der Ehepartner sozialversicherungspflichtig, wird der Zuschuss seines Arbeitgebers angerechnet, und es bleibt praktisch nichts übrig. In Baden-Württemberg sind die Beiträge der Angehörigen bei gesetzlich Versicherten mit der Pauschale abgegolten.

Steuerfrei ist die Pauschale unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 62 EStG. Sie steht trotzdem auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Warum die Wahl in fast allen Ländern endgültig ist

Das ist der Satz, den Du vor dem Antrag kennen musst. In zehn der elf Länder ist die Entscheidung unwiderruflich. Das Merkblatt aus Baden-Württemberg sagt es am deutlichsten: Wer sich für die pauschale Beihilfe entscheidet, kann „in keinem Fall" zur klassischen Beihilfe zurückkehren. Der Verzicht gilt im Ruhestand weiter und auch für Ehepartner und Kinder, die später erst dazukommen.

Es ist ein bisschen wie beim Hauskauf mit fester Zinsbindung über dreißig Jahre. Die Rate ist heute niedrig, und genau deshalb unterschreibt man schnell. Nur passt der Vertrag danach nicht mehr zu jeder Lebenslage, und aussteigen kann man nicht.

Konkret heißt das:

  • Im Ruhestand bleibt es bei der Pauschale. In der klassischen Beihilfe steigt der Satz für Versorgungsempfänger auf 70 Prozent, der Restkostentarif wird entsprechend kleiner. Diesen Effekt gibt es mit Pauschale nicht.
  • Leistungen über dem Niveau der gesetzlichen Kasse kannst Du nicht mehr bei der Beihilfe einreichen, also etwa Implantate, höherwertigen Zahnersatz, Heilpraktiker oder Brillen. Das gilt auch, wenn Du in der Kasse Kostenerstattung wählst.
  • Ein späterer Wechsel zwischen Kasse und privater Versicherung ändert an der Wahl nichts. Hamburg und Brandenburg zahlen danach höchstens die Pauschale in der bisherigen Höhe.
  • Ein neuer Dienstherr bringt neues Recht. Wer von Hamburg nach Bayern wechselt, bekommt dort keine Pauschale mehr, weil es sie in Bayern nicht gibt.

Die Ausnahme ist Sachsen-Anhalt. Dort ist die Entscheidung für die Zukunft widerruflich, zum Monatsbeginn, schriftlich spätestens drei Monate vorher. Das Finanzministerium schreibt dazu selbst, man könne sich „auch zu einem späteren Zeitpunkt" für das klassische System und eine ergänzende private Versicherung entscheiden. Ob dann noch ein Restkostentarif zu bekommen ist, entscheidet allerdings die Gesundheitsprüfung des Versicherers, nicht das Land.

Und eine zweite Tür für Anwärter. Endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf und beginnt das auf Probe, ist das ein neues Beamtenverhältnis. Hamburg, Brandenburg und Schleswig-Holstein sagen ausdrücklich, dass dann neu entschieden werden kann, in Baden-Württemberg beginnt die Frist mit der Umwandlung neu. Wer im Referendariat unsicher ist, hat also eine zweite Gelegenheit. Was im Vorbereitungsdienst sonst gilt, steht unter Krankenversicherung im Referendariat.

Die Fristen: wann Du Dich entscheiden musst

Die Pauschale gibt es nur für die Zukunft, rückwirkend geht nichts. In Bremen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern beginnt sie frühestens im Folgemonat nach dem Antrag. Eine Ausschlussfrist für den ersten Antrag haben vor allem zwei Länder:

  • Baden-Württemberg: fünf Monate ab Entstehen der Beihilfeberechtigung, also ab Einstellung oder Umwandlung auf Probe, nicht ab der Ernennung auf Lebenszeit (LBV 375a, Nr. 7). Der Nachweis der Versicherung darf bis zwei Monate nach Fristende nachkommen.
  • Niedersachsen: ein Jahr (§ 80a Abs. 4 NBG), der Nachweis bis sechs Monate nach dem Antrag. Die Einzelheiten stehen unter Beihilfe in Niedersachsen.

In Sachsen-Anhalt gilt für den ersten Antrag eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026. Wer bis dahin beantragt, bekommt den Zuschuss rückwirkend ab Januar 2026, frühestens ab Beginn der freiwilligen Versicherung.

Wer die pauschale Beihilfe überhaupt nutzen kann

Das ist der Punkt, an dem die meisten Überlegungen enden, bevor sie anfangen. Die pauschale Beihilfe ist keine neue Tür in die gesetzliche Krankenversicherung. Das schreiben Baden-Württemberg und Sachsen fast wortgleich in ihre Merkblätter.

Beamte sind nicht versicherungspflichtig (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Freiwillig in die Kasse kommt nur, wer die Vorversicherungszeit aus § 9 SGB V erfüllt: in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht mindestens 24 Monate oder unmittelbar davor ununterbrochen zwölf Monate gesetzlich versichert. Und der Beitritt muss innerhalb von drei Monaten angezeigt werden.

Wer also direkt aus der Familienversicherung oder aus einer privaten Versicherung ins Beamtenverhältnis kommt, hat in der Regel gar keine Wahl zwischen Kasse und Pauschale. Wer vorher angestellt war, meist schon.

In Schleswig-Holstein ist der Kreis noch enger. Dort gibt es den Zuschuss nach § 80a LBG nur für freiwillig gesetzlich Versicherte, und nur, wenn der Wechsel in eine private Versicherung im Basistarif finanziell von Nachteil oder nicht möglich wäre. Sachsen-Anhalt zahlt ebenfalls nur freiwillig gesetzlich Versicherten.

Für wen sie sich rechnet, und für wen nicht

Meine Einschätzung: Die pauschale Beihilfe ist ein gutes Angebot für eine kleine Gruppe und ein schlechtes für die meisten anderen.

Sie passt, wenn Du ohnehin freiwillig gesetzlich versichert bist und bleiben willst oder musst. Etwa weil eine Vorerkrankung einen privaten Vertrag teuer oder unmöglich macht. Oder weil Du Kinder und einen Partner ohne eigenes Einkommen hast, die in der Kasse beitragsfrei familienversichert sein können (§ 10 SGB V). Beim Ehepartner lohnt ein Blick auf 2028: Ab dann kostet die Familienversicherung des Ehegatten in vielen Fällen einen Zuschlag, dazu mehr unter Familienversicherung für Ehepartner ab 2028.

Sie passt selten, wenn Du jung, gesund und privat versicherbar bist. Dann bezahlst Du mit Pauschale eine Vollversicherung zu 100 Prozent, bekommst dafür einen gedeckelten Zuschuss und gibst die Beihilfe für Leistungen oberhalb der Kasse auf. Mit klassischer Beihilfe versicherst Du nur den Rest, im Dienst 50 Prozent, im Ruhestand 30. Einfach ausgedrückt: Die Pauschale halbiert den Beitrag, die Beihilfe halbiert die Rechnung. Und für Beamte ist das Zweite fast immer mehr wert, weil die Beihilfe in der Regel großzügiger erstattet als die Kasse.

Mit einer privaten Vollversicherung würde ich die Pauschale nur in Ausnahmefällen wählen.

Eine Sache wird dabei oft übersehen. Die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung erleichtert Beamten mit Vorerkrankungen den Einstieg: keine Ablehnung aus Risikogründen, keine Leistungsausschlüsse, Zuschlag höchstens 30 Prozent, beantragt innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung. Wer die pauschale Beihilfe gewählt hat und den Zuschuss bekommt, ist davon laut Broschüre des PKV-Verbands ausgenommen. Die Öffnungsaktion bieten nur die teilnehmenden Versicherer an; die HanseMerkur, deren Tarife ich vermittle, gehört nicht dazu. Wer mit Vorerkrankung zwischen beiden Wegen schwankt, sollte deshalb die Reihenfolge kennen, bevor er irgendetwas unterschreibt.

Und in den übrigen Ländern?

Bund. § 80 BBG kennt keine pauschale Beihilfe. Gesetzlich versicherte Bundesbeamte zahlen den Kassenbeitrag allein. Was die Beihilfe des Bundes zahlt, steht unter Beihilfe für Beamte.

Bayern. Art. 96 BayBG sieht keinen Beitragszuschuss vor. Einzelheiten unter Beihilfe in Bayern.

Nordrhein-Westfalen. Auch § 75 LBG NRW kennt keine Wahl zwischen Beihilfe und Zuschuss, einen Beitragszuschuss gibt es nur für A 5 und A 6. Mehr unter Beihilfe in Nordrhein-Westfalen.

Hessen geht einen eigenen Weg, die Sachleistungsbeihilfe. Freiwillig gesetzlich Versicherte ohne Beitragszuschuss bekommen Beihilfe zu den Leistungen, die ihre Kasse erbracht hat, zu 50 Prozent und höchstens bis zur Höhe der Beiträge der letzten zwölf Monate. Das ist nur dann die Hälfte des Beitrags, wenn Du ungefähr so viel Leistung bekommen hast, wie Du eingezahlt hast.

Rheinland-Pfalz und Saarland. Eine geltende Regelung habe ich für beide Länder nicht gefunden. Maßgeblich ist das aktuelle Merkblatt Deiner Beihilfestelle.

Was Du wann tun musst

Die pauschale Beihilfe ist keine Entscheidung für den ersten Monat, sie ist eine für dreißig Jahre und länger. So würde ich vorgehen, wenn Du frisch vor der Wahl stehst:

WannWas
Vor der ErnennungKlären, ob Du die Vorversicherungszeit nach § 9 SGB V erfüllst. Ohne sie stellt sich die Frage nach der Kasse gar nicht
In den ersten WochenBeide Wege mit echten Zahlen rechnen: Kassenbeitrag minus Pauschale gegen Restkostentarif zu Deinem Bemessungssatz, jeweils mit Familie und im Ruhestand
ParallelGesundheitsprüfung für den Restkostentarif anstoßen. Erst das Ergebnis zeigt, ob der private Weg offen ist
Binnen drei MonatenBeitritt zur freiwilligen Kasse anzeigen, falls Du dort bleiben willst (§ 9 Abs. 2 SGB V)
Spätestens nach fünf Monaten (BW) bzw. einem Jahr (NI)Antrag auf pauschale Beihilfe stellen oder bewusst darauf verzichten. In den übrigen Ländern gilt der Zuschuss ab dem Antrag, nie rückwirkend
Beim Wechsel von Widerruf auf ProbeNeu entscheiden, wo das Land es zulässt

Wenn Du nur einen Schritt daraus mitnimmst: Rechne den Ruhestand mit. In der klassischen Beihilfe wird Deine private Absicherung mit der Pension kleiner, weil die Beihilfe auf 70 Prozent steigt. Mit Pauschale bleibt es bei der halben Vollversicherung, und der Beitrag der Kasse richtet sich dann nach der Pension und weiteren Einkünften.

Die Tarife, die ich für Beamte vermittle, stehen unter private Krankenversicherung für Beamte. Dort steht auch, dass vor jedem Vertrag eine Gesundheitsprüfung steht; Vorerkrankungen können zu einem Zuschlag, einem Ausschluss oder einer Ablehnung führen. Wer schon weiß, dass er den Restkostenweg geht, findet unter Beihilfeergänzungstarif, wie sich die Lücken der Beihilfe schließen lassen.

Was frisch Verbeamtete mich dazu fragen

In welchen Bundesländern gibt es die pauschale Beihilfe?

Stand September 2026 in Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. In Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt nur für freiwillig gesetzlich Versicherte.

Gibt es die pauschale Beihilfe beim Bund?

Nein. § 80 BBG sieht keinen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag vor. Gesetzlich versicherte Bundesbeamte tragen den Beitrag allein.

Wie hoch ist die pauschale Beihilfe?

In der Regel die Hälfte des Beitrags zur Krankenvollversicherung, ohne Pflege. Bei privater Versicherung höchstens die Hälfte des Basistarifs, in Baden-Württemberg 2026 also 508,59 Euro im Monat.

Kann ich die pauschale Beihilfe rückgängig machen?

In zehn von elf Ländern nicht. Die Entscheidung ist unwiderruflich und gilt auch im Ruhestand und für Angehörige. Nur Sachsen-Anhalt erlaubt den Widerruf für die Zukunft, mit drei Monaten Vorlauf.

Komme ich mit der pauschalen Beihilfe als Beamter in die gesetzliche Krankenversicherung?

Nicht automatisch. Die Pauschale schafft keinen neuen Zugang. Du brauchst die Vorversicherungszeit nach § 9 SGB V und musst den Beitritt binnen drei Monaten anzeigen.

Lohnt sich die pauschale Beihilfe mit privater Krankenversicherung?

Selten. Du brauchst dann eine Vollversicherung statt eines Restkostentarifs, der Zuschuss ist gedeckelt, und Leistungen über dem Niveau der Kasse zahlt die Beihilfe nicht mehr. Vorher beide Wege durchrechnen.

Quellen und Fundstellen

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Ediz Catmaz

Ediz Catmaz

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