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Was ist Beihilfe? So zahlt die Beihilfe des Bundes für Beamte

Ediz Catmaz Ediz Catmaz ·Stand 25.09.2026 ·13 Min. Lesezeit Beamte

Beihilfe ist das Geld, mit dem Dein Dienstherr einen festen Prozentsatz Deiner Krankheitskosten erstattet. Beim Bund sind das nach § 46 BBhV 50 Prozent im aktiven Dienst, 70 Prozent in der Pension und 80 Prozent für Kinder. Eine Krankenversicherung ist die Beihilfe nicht. Es gibt keinen Beitrag, keine Karte und keinen Vertrag. Den Teil, den sie offenlässt, sicherst Du selbst ab, in aller Regel mit einer privaten Restkostenversicherung.

Ein Arbeitsplatz in einer Behörde, eine Person sortiert Unterlagen vor einem Regal mit Aktenordnern
WerBemessungssatzFundstelle
Beamte im aktiven Dienst, auch Anwärter50 %§ 46 Abs. 2 Nr. 1 BBhV
Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %§ 46 Abs. 3 Satz 1 BBhV
Beamte in Elternzeit70 %§ 46 Abs. 3 Satz 5 BBhV
Versorgungsempfänger (Pension), außer Waisen70 %§ 46 Abs. 2 Nr. 2 BBhV
Ehe- und Lebenspartner, wenn berücksichtigungsfähig70 %§ 46 Abs. 2 Nr. 3, § 6 Abs. 2 BBhV
Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen80 %§ 46 Abs. 2 Nr. 4 BBhV

Maßgeblich ist immer der Satz am Tag der Behandlung, nicht der am Tag der Rechnung (§ 46 Abs. 1 BBhV). Landesbeamte haben eigene Verordnungen, dazu weiter unten.

Wie funktioniert die Beihilfe bei Beamten?

Du gehst zum Arzt, bekommst eine Rechnung nach der Gebührenordnung und bezahlst sie. Dann reichst Du sie zweimal ein: bei Deiner Beihilfestelle, die in der Verordnung Festsetzungsstelle heißt, und bei Deinem Versicherer. Jeder erstattet seinen Anteil. Bei 50 Prozent Beihilfe und einem Tarif für die anderen 50 Prozent ist eine normale Arztrechnung damit bezahlt.

Das Bundesbeamtengesetz sieht Beihilfe als Erstattung von mindestens 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen vor (§ 80 Abs. 4 BBG). Einen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag, wie ihn Angestellte bekommen, kennt es nicht. Und nach oben gibt es eine Grenze: Beihilfe und Versicherung zusammen dürfen nicht mehr erstatten, als die Behandlung gekostet hat (§ 48 Abs. 1 BBhV).

Mir hilft dafür ein Bild vom Hausbau. Zwei Geldgeber finanzieren ein Haus, jeder mit seinem festen Anteil. Keiner baut allein, und keiner zahlt den Anteil des anderen. Genau so arbeiten Beihilfe und Restkostenversicherung. Bei einem privat versicherten Angestellten trägt dagegen ein einziger Vertrag die ganze Rechnung.

Beihilfeberechtigt ist nach § 2 BBhV, wer am Tag der Behandlung Beamter, Versorgungsempfänger oder früherer Beamter ist und Bezüge bekommt, also Dienst-, Anwärter- oder Versorgungsbezüge. In der Elternzeit bleibt der Anspruch bestehen. Ausgenommen sind unter anderem Ehrenbeamte und Dienstverhältnisse, die auf weniger als ein Jahr befristet sind. Wer Heilfürsorge bekommt, etwa im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei, bekommt für diese Leistungen keine Beihilfe (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 BBhV).

Die Bemessungssätze nach § 46 BBhV: wann aus 50 Prozent 70 werden

Interessant sind die Sonderfälle, weil jeder Deinen privaten Anteil verschiebt.

Zwei Kinder. Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, steigt Dein eigener Satz auf 70 Prozent. Kinder zählen, solange sie beim Familienzuschlag berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 2 BBhV). Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, bekommt die 70 Prozent nur, wer den Familienzuschlag bezieht (§ 46 Abs. 3 Satz 2). Doppelt gibt es die Erhöhung nicht: Wer aus einem anderen Grund schon bei 70 Prozent liegt, bleibt dort.

Elternzeit. Für die Dauer der Elternzeit liegt Dein Satz bei 70 Prozent. Danach, mit einem Kind zurück im Dienst, wieder bei 50.

Ehe- und Lebenspartner. 70 Prozent, aber nur unter einer Einkommensgrenze (nächster Abschnitt). Kinder bekommen 80 Prozent, Versorgungsempfänger 70.

Wenig bekannt sind zwei Erhöhungen aus § 47 BBhV. Schließt ein Versicherer wegen eines angeborenen Leidens oder einer bestimmten Krankheit Leistungen aus, obwohl Du Dich rechtzeitig versichert hast, steigt der Satz für genau diese Aufwendungen um 20 Prozentpunkte, höchstens auf 90 Prozent (Abs. 4). Versorgungsempfänger mit geringen Einkünften können für höchstens drei Jahre 10 Prozentpunkte mehr bekommen, wenn ihr Beitrag 15 Prozent der Einkünfte übersteigt (Abs. 2).

Was der Satz für Deine Restkostenversicherung heißt, ist reine Subtraktion:

Dein BemessungssatzDu versicherst privat
50 %50 %
70 %30 %
80 % (Kinder)20 %

Bund oder Land? Diese Sätze gelten für den Bund. Lehrkräfte, Landespolizei und alle anderen Landes- und Kommunalbeamten fallen unter die Beihilfeverordnung ihres Landes. Ob dort dieselben Sätze, Eigenbehalte und Fristen gelten, steht in der Verordnung Deines Dienstherrn. Für drei Länder gibt es eigene Beiträge: Beihilfe in Bayern, Beihilfe in Niedersachsen und Beihilfe in Nordrhein-Westfalen.

Beihilfe für den Ehepartner: die Einkommensgrenze

Dein Ehe- oder Lebenspartner ist nach § 4 Abs. 1 BBhV grundsätzlich berücksichtigungsfähig. Ob seine Arztrechnungen aber tatsächlich beihilfefähig sind, entscheidet § 6 Abs. 2: Der Gesamtbetrag seiner Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag darf die Grenze nicht übersteigen. In der Verordnung steht 20.000 Euro, angepasst wird jedes Jahr im Verhältnis des Rentenwerts. Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Grenze laut Bundesverwaltungsamt bei 22.648 Euro.

Für einen Antrag im Jahr 2026 zählen also die Einkünfte aus 2024. Das hat zwei Folgen, die man kennen sollte:

  • Wer 2026 seine Arbeitszeit reduziert, muss nicht zwei Jahre warten. Liegen die Einkünfte im laufenden Jahr unter der Grenze, sind die Aufwendungen schon jetzt beihilfefähig, unter Vorbehalt.
  • Umgekehrt wirkt eine Gehaltserhöhung verzögert. Sie schlägt erst zwei Jahre später auf die Beihilfe durch, dann aber vollständig.

Liegt Dein Partner über der Grenze, bekommt er keine Beihilfe und braucht einen eigenen, vollen Versicherungsschutz, gesetzlich über seinen Arbeitgeber oder privat zu hundert Prozent. Dass die 70 Prozent für den Ehepartner an einer Einkommensgrenze hängen, wissen nach meiner Erfahrung die wenigsten, bevor wir darüber sprechen. Für Landesbeamte gilt die Grenze ihres Landes.

Beihilfe in der Pension: was sich im Ruhestand ändert

Als Versorgungsempfänger bekommst Du 70 Prozent Beihilfe. Wer schon wegen zweier Kinder bei 70 Prozent war, bleibt dort. Für alle anderen sinkt der privat versicherte Anteil von 50 auf 30 Prozent.

Die Frage, die in Beamtengesprächen praktisch immer kommt, ist die nach dem Beitrag im Ruhestand, und die Antwort überrascht die meisten. Sie rechnen mit einem Beitrag, der bis ans Lebensende weiter steigt, und übersehen dabei, dass ihr Bemessungssatz beim Eintritt in den Ruhestand von 50 auf 70 Prozent springt. Der zu versichernde Anteil fällt damit um zwei Fünftel.

Das gleicht nicht jede Beitragsanpassung aus. Aber es verändert die Rechnung. So sieht ein Berufsleben aus, wenn man nur den versicherten Anteil betrachtet und 50 Prozent gleich 100 setzt:

LebensphaseBemessungssatzPrivat versichertAnteil, 50 % = 100
Verbeamtung auf Lebenszeit50 %50 %100
Erstes Kind, Elternzeit70 %30 %60
Zurück im Dienst, ein Kind50 %50 %100
Zweites Kind70 %30 %60
Jüngeres Kind fällt aus der Berücksichtigung50 %50 %100
Ruhestand70 %30 %60

Im Ruhestand versicherst Du also drei Fünftel dessen, was Du bei 50 Prozent versichern müsstest. Was das in Euro heißt, hängt an Tarif, Alter und den Anpassungen bis dahin. Die eigentliche Nachricht ist das Muster: Der Satz springt in beide Richtungen, und zwar mehrfach.

Für den Übergang in den Ruhestand erlaubt § 199 Abs. 1 VVG sogar, dass die Versicherung im Umfang der Erhöhung des Bemessungssatzes von selbst endet. Ob Dein Vertrag das so vorsieht, steht in seinen Bedingungen.

Was die Beihilfe nicht übernimmt

Hundert Prozent sind auf dem Papier schnell erreicht. In der Praxis bleibt trotzdem etwas bei Dir.

Eigenbehalte nach § 49 BBhV. Bevor die Beihilfe ihren Prozentsatz rechnet, zieht sie bei einigen Leistungen einen festen Betrag ab:

  • Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel und Fahrten: 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, nie mehr als die Kosten selbst
  • Krankenhaus und stationäre Reha: 10 Euro je Tag, höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr

Keine Eigenbehalte gibt es unter anderem für Kinder und Jugendliche unter 18 (außer bei Fahrtkosten), für Schwangere bei Schwangerschaftsbeschwerden und Entbindung und für Vorsorge und Früherkennung (§ 49 Abs. 4). Nach oben sind die Eigenbehalte gedeckelt: Übersteigen sie im Kalenderjahr 2 Prozent Deiner jährlichen Einnahmen, bei chronisch Kranken 1 Prozent, werden sie auf Antrag nicht mehr abgezogen. Den Antrag stellst Du bis zum Ende des Folgejahres (§ 50 Abs. 1 BBhV).

Höchstbeträge. Manches ist nur bis zu einer festen Summe beihilfefähig. Eine Brille mit Einstärkengläsern etwa bis 110 Euro, mit Mehrstärkengläsern bis 260 Euro (Anlage 11 BBhV). Höchstbeträge gibt es auch für Heilmittel (Anlage 9) und für Heilpraktiker (Anlage 2).

Was nicht beihilfefähig ist. Honorare über den gesetzlichen Gebühren aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arzt (§ 6 Abs. 5 BBhV), Folgen ästhetischer Operationen, Tätowierungen oder Piercings und selbst beauftragte Gutachten (§ 8 Abs. 1 BBhV).

Eine gute Nachricht steht auch in der Verordnung: Wahlleistungen im Krankenhaus sind beim Bund beihilfefähig, die Chefarztbehandlung ebenso wie das Zweibettzimmer bis zu einem täglichen Höchstbetrag (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 BBhV).

Die Lücken aus Höchstbeträgen lassen sich zum Teil versichern. Wie das funktioniert und wo auch ein Zusatzbaustein nicht hilft, steht unter Beihilfeergänzungstarif: was er zahlt, was nicht.

Antrag und Fristen nach der BBhV

Die Regeln für den Antrag stehen in §§ 51 und 54 BBhV:

WasRegel beim BundFundstelle
Formschriftlich oder elektronisch§ 51 Abs. 3
Belegeals Zweitschrift oder Kopie, elektronisch, wenn Deine Festsetzungsstelle das zulässt§ 51 Abs. 3
MindestbetragRechnungen im Antrag zusammen mehr als 200 Euro§ 51 Abs. 8
Fristdrei Jahre nach Rechnungsdatum§ 54 Abs. 1
Große RechnungenAbschlagszahlung auf Antrag§ 51 Abs. 9
Zahlung an Dritteauf Antrag direkt an Arzt oder Klinik§ 51a

Am einfachsten sammelst Du kleinere Rechnungen, bis sie zusammen über 200 Euro liegen, und reichst sie in einem Rutsch ein. Zeit hast Du dafür drei Jahre, gerechnet ab dem Rechnungsdatum. Für eine hohe Klinikrechnung lohnt sich der Antrag auf Abschlag, damit Du nicht in Vorleistung gehst.

Deine Originalrechnung brauchst Du für die Beihilfe nicht. Was die Festsetzungsstelle einbehält, wird spätestens sechs Monate nach Bestandskraft des Bescheids vernichtet (§ 51 Abs. 5 BBhV). Bewahr das Original also auf. Wie Dein Versicherer die Rechnung haben will, steht in dessen Bedingungen.

Die Restkosten­versicherung: der zweite Teil

Beihilfekonform heißt ein Tarif, wenn er zusammen mit Deinem Bemessungssatz in der Regel 100 Prozent ergibt. Bei 50 Prozent Beihilfe versicherst Du also 50 Prozent, bei 70 Prozent Beihilfe 30. Dazu kommt die Pflegeversicherung: Wer bei Pflegebedürftigkeit Beihilfe bekommt, muss eine anteilige, beihilfekonforme Pflegeversicherung abschließen (§ 23 Abs. 3 SGB XI).

Der größte Vorteil dieses Systems ist gesetzlich abgesichert. Ändert sich Dein Bemessungssatz oder fällt die Beihilfe weg, hast Du Anspruch darauf, dass der Versicherer Deinen Schutz im Rahmen der bestehenden Tarife anpasst. Stellst Du den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung, muss er das ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten tun (§ 199 Abs. 2 VVG). Nach zwanzig Dienstjahren ist das mehr wert als ein paar Euro Unterschied beim Einstieg.

Vor dem Vertrag steht allerdings eine Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können zu einem Risikozuschlag, einem Leistungsausschluss oder im Einzelfall zur Ablehnung führen. Nach den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten und eine besondere von acht Monaten für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie (§ 3 MB/KK 2009); einzelne Tarife verkürzen sie.

Für Beamtenanfänger mit Vorerkrankungen gibt es die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer. Wer innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung einen Antrag stellt, wird bei den teilnehmenden Versicherern nicht aus Risikogründen abgelehnt, bekommt keine Leistungsausschlüsse und höchstens 30 Prozent Zuschlag. Nicht jeder Versicherer nimmt teil, auch der nicht, den ich vermittle. Für Beihilfeergänzungstarife gelten die Erleichterungen nicht.

Welche Tarife ich für Beamte vermittle und was sie kosten, steht auf der Seite private Krankenversicherung für Beamte. Wer noch im Vorbereitungsdienst ist, findet die Regeln für diese Zeit unter Krankenversicherung im Referendariat und als Beamtenanwärter.

Und wenn Du gesetzlich versichert bleibst?

Das geht. Du kannst als Beamter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Dann trägst Du den Kassenbeitrag allein, und die Beihilfe tritt ein Stück zurück: Leistungen, die die Kasse als Sachleistung erbringt, sind nicht beihilfefähig (§ 8 Abs. 4 BBhV). Für das, was nach der Erstattung der Kasse übrig bleibt, steigt der Bemessungssatz auf 100 Prozent, aber nur bei Aufwendungen, zu denen die Kasse überhaupt etwas geleistet hat (§ 47 Abs. 5 BBhV).

Für die meisten Beamten halte ich das für die teurere Lösung. Du zahlst den vollen Beitrag für eine Absicherung, deren Hälfte Dein Dienstherr über die Beihilfe ohnehin getragen hätte.

Einige Länder bieten stattdessen eine pauschale Beihilfe an, also einen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag. In Hamburg beträgt sie grundsätzlich die Hälfte der Kosten einer Krankenvollversicherung, und die einmal getroffene Entscheidung ist unwiderruflich. Wer sie wählt und einen Zuschuss bekommt, fällt außerdem aus der Öffnungsaktion heraus. Das sollte man vorher wissen und nicht im ersten Monat nebenbei entscheiden.

Was in der Praxis oft schiefgeht

Zwei Stellen, an denen das System regelmäßig Geld kostet.

Die Änderung landet nur bei der Beihilfestelle. Der Bemessungssatz ist der Punkt, an dem am meisten Geld unbemerkt liegen bleibt. Die Geburt des zweiten Kindes wird der Beihilfestelle gemeldet, weil das ohnehin sein muss, dem Versicherer aber nicht, weil niemand darauf kommt, dass der eigene Tarif damit etwas zu tun hat. Dann läuft der Vertrag weiter mit 50 Prozent Restkosten, obwohl nur noch 30 Prozent nötig wären. Mehr als die Aufwendungen erstatten Beihilfe und Versicherung zusammen ohnehin nicht (§ 48 Abs. 1 BBhV). Den Merksatz dazu würde ich mir aufschreiben: Jede Änderung, die die Beihilfestelle interessiert, interessiert auch Deinen Versicherer.

Der Rückweg wird vergessen. Fällt das jüngere Kind aus dem Familienzuschlag, geht Dein Satz von 70 auf 50 Prozent zurück. Ab dann fehlen 20 Prozentpunkte, bis Du den Vertrag angepasst hast. Die sechs Monate aus § 199 Abs. 2 VVG laufen ab der Änderung, nicht ab dem Tag, an dem es Dir auffällt.

Meine Empfehlung: Leg Dir einen festen Tag im Jahr fest, an dem Du drei Dinge prüfst. Stimmt Dein Bemessungssatz noch mit Deinem Vertrag überein? Liegt Dein Partner unter der Einkommensgrenze? Und liegt keine Rechnung älter als zwei Jahre ungenutzt herum? Kannst Du eine davon nicht sicher beantworten, ruf mich an.

Was Beamte zur Beihilfe wissen wollen

Was ist der Unterschied zwischen PKV und Beihilfe?

Die Beihilfe ist eine Leistung Deines Dienstherrn. Sie kostet keinen Beitrag und erstattet einen festen Prozentsatz Deiner Rechnungen, beim Bund 50 bis 80 Prozent nach § 46 BBhV. Die private Krankenversicherung ist ein Vertrag mit Beitrag und versichert den Teil, den die Beihilfe offenlässt.

Was müssen Beamte selber zahlen?

Den Beitrag für die Restkostenversicherung und die anteilige Pflegeversicherung. Dazu kommen die Eigenbehalte nach § 49 BBhV, etwa 5 bis 10 Euro je Arzneimittel und 10 Euro je Krankenhaustag, und alles, was über Höchstbeträgen liegt oder nicht beihilfefähig ist. Hat Dein Tarif eine Selbstbeteiligung, kommt sie hinzu.

Wie hoch ist die Beihilfe bei Pensionären?

Beim Bund 70 Prozent für Versorgungsempfänger, ausgenommen Waisen (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 BBhV). Dein privat versicherter Anteil sinkt damit von 50 auf 30 Prozent, wenn Du vorher nicht schon wegen zweier Kinder bei 70 Prozent warst.

Wann bekommt man 70 Prozent Beihilfe?

Beim Bund mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern, in der Elternzeit und als Versorgungsempfänger. Ehe- und Lebenspartner bekommen 70 Prozent, wenn ihre Einkünfte im Vorvorjahr die Grenze nach § 6 Abs. 2 BBhV nicht übersteigen, seit 1. Januar 2026 22.648 Euro.

Woher weiß ich, ob ich beihilfeberechtigt bin?

Nach § 2 BBhV bist Du es, wenn Du am Tag der Behandlung Beamter oder Versorgungsempfänger bist und Bezüge bekommst, auch Anwärterbezüge. Ausnahmen gelten etwa für Dienstverhältnisse unter einem Jahr; wer Heilfürsorge bekommt, erhält für diese Leistungen keine Beihilfe. Verbindlich sagt es Dir Deine Festsetzungsstelle.

Wer bekommt die Originalrechnungen, Krankenkasse oder Beihilfe?

Die Beihilfestelle des Bundes braucht kein Original. Nach § 51 Abs. 3 BBhV reichst Du eine Zweitschrift oder Kopie ein, elektronisch, wenn Deine Festsetzungsstelle das zulässt. Das Original bewahrst Du auf; in welcher Form Dein Versicherer die Rechnung haben will, steht in seinen Bedingungen.

Quellen

Ediz Catmaz
Ediz Catmaz Ich berate zur privaten Krankenversicherung und vermittle ausschließlich die HanseMerkur. Fragen zu diesem Beitrag beantworte ich am Telefon, meistens in zwanzig Minuten.
Ediz Catmaz ist gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 GewO und vermittelt ausschließlich Produkte der HanseMerkur.
Der Überblick für Deine Gruppe Private Krankenversicherung für Beamte Beihilfesätze, Restkosten und der Ergänzungstarif — mit Beitragsrechnung

Unsicher, was in Deinem Fall gilt?

Ich rechne es einmal durch und sage Dir auch, wenn Du besser bleibst.