| Wer | Bemessungssatz | Fundstelle |
|---|---|---|
| Beamtinnen und Beamte, auch auf Widerruf | 50 % | § 80 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 NBG |
| Mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % | § 80 Abs. 5 Satz 4 NBG |
| Versorgungsempfänger | 70 % | § 80 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 NBG |
| Ehe- und Lebenspartner, wenn berücksichtigungsfähig | 70 % | § 80 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 NBG |
| Kinder und beihilfeberechtigte Waisen | 80 % | § 80 Abs. 5 Satz 3 Nr. 3 NBG |
Die Einzelheiten regelt die Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO). Dazu kommt eine Besonderheit, die es in vielen Ländern nicht gibt: die pauschale Beihilfe nach § 80a NBG, eine Entscheidung, die Du genau einmal triffst.
Die Bemessungssätze nach § 80 NBG
Zwei Kinder. Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, steigt Dein Satz auf 70 Prozent. Und hier steht ein Halbsatz, den viele überlesen: Bei mehreren Beihilfeberechtigten bekommt die 70 Prozent nur einer. Zwei verbeamtete Eltern mit zwei Kindern bekommen die Erhöhung also nicht beide. Wer sie bekommt, regelt § 43 Abs. 1 NBhVO: grundsätzlich der, der den Familienzuschlag erhält. Eine abweichende Vereinbarung ist möglich, lässt sich danach aber nur aus wichtigem Grund ändern.
Elternzeit. Der Anspruch auf Beihilfe bleibt in der Elternzeit bestehen (§ 80 Abs. 1 Satz 3 NBG). Eine Erhöhung auf 70 Prozent für die Elternzeit, wie sie der Bund und Bayern kennen, steht in § 80 Abs. 5 NBG nicht. Mit dem ersten Kind bleibt es bei 50.
Ruhestand. Versorgungsempfänger bekommen 70 Prozent. Für Pensionäre mit geringen Einnahmen gibt es eine zusätzliche Tür: Die Festsetzungsstelle kann den Satz auf Antrag um bis zu 20 Prozentpunkte erhöhen, wenn der Beitrag zur privaten Krankenversicherung 12 Prozent der Einnahmen übersteigt und die Einnahmen unter einer Grenze liegen (§ 43 Abs. 4 NBhVO).
Leistungsausschluss. Schließt Dein Versicherer wegen eines angeborenen Leidens oder einer bestimmten Krankheit Leistungen aus, obwohl Du Dich rechtzeitig versichert hast, steigt der Satz für diese Aufwendungen um 20 Prozentpunkte, höchstens auf 90 Prozent (§ 43 Abs. 7 NBhVO).
Maßgeblich ist immer der Satz am Tag der Behandlung (§ 43 Abs. 1 NBhVO). Ändert er sich, etwa mit dem zweiten Kind oder im Ruhestand, hast Du nach § 199 Abs. 2 VVG Anspruch darauf, Deinen Vertrag ohne neue Risikoprüfung und ohne Wartezeiten anzupassen, wenn Du das innerhalb von sechs Monaten beantragst.
Der Ehepartner: die Einkommensgrenze von 22.000 Euro
Dein Ehe- oder Lebenspartner bekommt 70 Prozent, aber nur, wenn sein Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 22.000 Euro nicht überstiegen hat (§ 80 Abs. 3 Satz 2 NBG). Für einen Antrag im Jahr 2026 zählt also das Jahr 2024. In einer älteren Fassung des Gesetzes standen 18.000 Euro, die Zahl kursiert noch.
Wurde die Grenze im vorletzten Jahr überschritten, liegt das Einkommen im laufenden Jahr aber voraussichtlich darunter, gibt es die Beihilfe trotzdem, unter dem Vorbehalt des Widerrufs (§ 2 Abs. 1 NBhVO). Nachgewiesen wird das mit dem Steuerbescheid.
Liegt Dein Partner dauerhaft darüber, bekommt er keine Beihilfe und braucht einen eigenen, vollen Schutz. Die Grenze ist nach meiner Erfahrung der Punkt, der in Familien am häufigsten zu spät auffällt: wenn der Partner nach der Elternzeit wieder voll arbeitet und zwei Jahre später der Bescheid kommt.
Kinder sind berücksichtigungsfähig, solange sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden, und bekommen 80 Prozent (§ 80 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 5 NBG).
Eigenbehalte statt Kostendämpfungspauschale
Eine jährliche Kostendämpfungspauschale sieht § 80 NBG nicht vor, und auch das Informationsblatt des Landesamts für Bezüge und Versorgung (NLBV) nennt keine. Niedersachsen arbeitet stattdessen mit Eigenbehalten. Sie mindern die beihilfefähigen Aufwendungen, bevor der Bemessungssatz angewendet wird (§ 45 NBhVO):
| Wofür | Eigenbehalt |
|---|---|
| Arznei- und Verbandmittel, Medizinprodukte, Hilfsmittel, Fahrten | 10 %, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, nie mehr als die Kosten |
| Vollstationäres Krankenhaus, Anschlussreha | 10 Euro je Tag, höchstens 28 Tage im Kalenderjahr |
| Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel | 10 %, höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf |
Keine Eigenbehalte gibt es unter anderem für Kinder und Waisen unter 18 (außer für Fahrten), bei Schwangerschaftsbeschwerden und Entbindung, für Vorsorge und Früherkennung und für Arzneimittel, die in der gesetzlichen Krankenversicherung von der Zuzahlung befreit sind (§ 45 Abs. 4 und 5 NBhVO).
Nach oben gibt es einen Deckel. Übersteigen die Eigenbehalte im Kalenderjahr 2 Prozent der Einkünfte, bei chronisch Kranken 1 Prozent, werden sie auf Antrag nicht mehr abgezogen (§ 46 Abs. 1 NBhVO). Der Antrag muss bis zum Ende des Folgejahres gestellt sein. Das ist kein Automatismus. Wer viele Medikamente braucht, sollte ihn sich im Kalender notieren.
Krankenhaus: Chefarzt und Zweibettzimmer zahlt die Beihilfe nicht
Das ist die Regel, die in Niedersachsen am meisten Geld bewegt. Beihilfefähig sind im Krankenhaus die allgemeinen Krankenhausleistungen (§ 21 NBhVO). Wahlleistungen gehören nicht dazu. Das NLBV schreibt es in seinem Informationsblatt ohne Umweg: Ein- und Zweibettzimmer und Wahlarztbehandlung sind „vollständig und ausnahmslos" von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen.
In Bayern ist das anders, dort zahlt die Beihilfe Chefarzt und Zweibettzimmer gegen einen Tagesbetrag mit; mehr dazu unter Beihilfe in Bayern.
Für Deine Absicherung heißt das: Willst Du im Krankenhaus Chefarzt oder Zweibettzimmer, musst Du diesen Teil zu 100 Prozent selbst versichern, nicht nur zu Deinen 50. Ein Wahlleistungstarif, der nur Deinen Prozentsatz ergänzt, deckt in Niedersachsen nur diesen Anteil ab, bei 50 Prozent Beihilfe also die Hälfte. Das ist wie eine Teilkasko, bei der Du glaubst, die Vollkasko unterschrieben zu haben: Man merkt es erst, wenn es kracht.
Die Frage, die bei Beamten aus Niedersachsen fast immer zuerst kommt, ist die nach dem Chefarzt. Dass die Beihilfe hier für Wahlleistungen gar nichts zahlt, überrascht die meisten.
Auch Privatkliniken, die weder nach Krankenhausentgeltgesetz noch nach Bundespflegesatzverordnung abrechnen, sind nur begrenzt beihilfefähig (§ 21 Abs. 3 NBhVO). Vor einer geplanten Aufnahme kannst Du eine Kostenaufstellung zur Prüfung einreichen.
Zahnersatz, und was im Vorbereitungsdienst fehlt
Material und zahntechnische Leistungen beim Zahnersatz sind in Niedersachsen zu 60 Prozent beihilfefähig (§ 10 NBhVO). Beim Bund sind es 80. Der Rest ist eine typische Lücke, für die es Ergänzungsbausteine gibt; was sie zahlen und was nicht, steht unter Beihilfeergänzungstarif: was er zahlt, was nicht.
Deutlich härter trifft es Anwärterinnen und Anwärter. Für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und ihre Angehörigen sind nach § 11 NBhVO nicht beihilfefähig:
- prothetische Leistungen, also Zahnersatz,
- Inlays und Zahnkronen,
- Implantate,
- funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen.
Ausnahmen gibt es nur nach einem Unfall im Vorbereitungsdienst oder wenn Du vorher mindestens drei Jahre ununterbrochen im öffentlichen Dienst warst. Wer im Referendariat eine Krone braucht, bekommt dafür also keine Beihilfe. Wie viel davon Dein Tarif trägt, steht in seinen Bedingungen, und genau danach würde ich fragen, bevor Du im Vorbereitungsdienst unterschreibst. Was sonst in dieser Zeit gilt, steht unter Krankenversicherung im Referendariat und als Beamtenanwärter.
Ein Jahr für jede Rechnung
Der Antrag auf Beihilfe ist innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr zu stellen, gerechnet ab dem Rechnungsdatum (§ 48 Abs. 1 NBhVO). Beim Bund und in Bayern sind es drei Jahre. Maßgeblich ist der Eingang bei der Festsetzungsstelle.
Dazu kommt eine Untergrenze: Ein Antrag ist erst zulässig, wenn die Rechnungen darin zusammen mindestens 100 Euro ausmachen (§ 47 Abs. 5 NBhVO). Darunter nur, wenn sonst die Frist abläuft. Beides zusammen ergibt die Falle. Kleine Rechnungen bleiben liegen, bis sich das Einreichen lohnt, und die älteste fällt dabei aus der Frist.
Die Jahresfrist ist nach meiner Erfahrung der Punkt, an dem in Niedersachsen tatsächlich Geld verloren geht: nicht die großen Rechnungen, sondern die kleinen, die in der Schublade liegen bleiben.
Zum Verfahren: Der Antrag geht schriftlich oder elektronisch, wenn die Festsetzungsstelle einen Zugang anbietet, und Kopien der Belege genügen (§ 47 Abs. 1 NBhVO). Mein Rat ist schlicht: Reich jede Rechnung ein, sobald sie zusammen mit anderen die 100 Euro erreicht, spätestens aber nach zehn Monaten.
Die pauschale Beihilfe nach § 80a NBG
Statt Rechnungen anteilig zu erstatten, zahlt der Dienstherr auf Antrag einen monatlichen Zuschuss zu einer freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten Vollversicherung (§ 80a Abs. 1 NBG). Dafür verzichtest Du auf die Beihilfe nach § 80, für Dich und Deine berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Ausgenommen bleibt, was die Pflegeversicherung trägt.
Vier Sätze aus dem Gesetz entscheiden:
- Antrag und Verzicht sind unwiderruflich und brauchen die Schriftform nach § 126 BGB, in der Regel also Papier und eigenhändige Unterschrift (Abs. 4).
- Die Ausschlussfrist beträgt ein Jahr. Für alle, die am 1. Februar 2024 schon beihilfeberechtigt waren, ist sie am 31. Januar 2025 abgelaufen. Für alle anderen beginnt sie mit der neuen Beihilfeberechtigung, etwa mit der Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses oder der Versetzung nach Niedersachsen (Abs. 4).
- Der Nachweis der Vollversicherung darf nachkommen, spätestens sechs Monate nach dem Antrag (Abs. 5).
- Bei privater Versicherung ist die Pauschale gedeckelt: die Hälfte des Beitrags, höchstens aber die Hälfte des Beitrags im Basistarif (Abs. 6).
Dazu steht in der Broschüre des PKV-Verbands zur Öffnungsaktion ein Satz, der nicht im NBG steht, aber genauso zählt: Wer sich für die pauschale Beihilfe entschieden hat und einen Zuschuss erhält, kann die erleichterten Aufnahmebedingungen der Öffnungsaktion nicht nutzen.
Für wen sie passt? Meine Einschätzung: in aller Regel für die, die gesetzlich versichert bleiben wollen oder müssen. Mit der Pauschale und einer Kasse zahlt der Dienstherr die Hälfte des Krankenkassenbeitrags, ähnlich wie ein Arbeitgeber; zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss. Mit der Pauschale und einer privaten Vollversicherung brauchst Du dagegen hundert Prozent Versicherung statt der Restkosten, und der Zuschuss ist gedeckelt. Ernsthaft zu prüfen ist sie bei Vorerkrankungen, die einen privaten Vertrag teuer oder unmöglich machen, und in Familien mit mehreren Kindern und einem Partner ohne eigenes Einkommen, weil die Kasse sie beitragsfrei mitversichert.
Und wann entscheiden? Die Frist ist ein Jahr, aber ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Der Nachweis der Vollversicherung kann ohnehin nachgereicht werden, er ist also kein Grund zu warten. Wer eine Vorerkrankung hat, hat bei der Öffnungsaktion nur sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses. Deshalb rate ich: beide Wege in den ersten Monaten durchrechnen und spätestens nach sechs Monaten entscheiden. Die Öffnungsaktion bieten nur die teilnehmenden Versicherer an; die HanseMerkur, deren Tarife ich vermittle, gehört nicht dazu.
Kurz zusammengefasst, und was ich Dir rate
In Niedersachsen gelten 50, 70 und 80 Prozent wie beim Bund, aber ohne Erhöhung für die Elternzeit. Jede Rechnung muss binnen eines Jahres bei der Beihilfe sein. Chefarzt und Zweibettzimmer zahlt die Beihilfe gar nicht, und Anwärter bekommen keine Beihilfe für Zahnersatz und Kronen.
Daraus folgt meine Empfehlung. Sichere die Wahlleistungen, wenn Du sie willst, zu vollen 100 Prozent ab. Nimm einen Ergänzungsbaustein für Zahnlabor und Brille dazu. Und entscheide die Frage der pauschalen Beihilfe früh, mit beiden Rechnungen auf dem Tisch.
Ich vermittle für Beamte die Tarife der HanseMerkur: Be Fit Smart und Be Fit Best mit den Bausteinen für Wahlleistungen und Beihilfeergänzung, dazu Be Fit Start für den Vorbereitungsdienst. Die Bedingungen des Wahlleistungstarifs W kennen neben der prozentualen auch die volle Erstattung, geschrieben W/100. Für Niedersachsen ist das der Punkt, auf den ich beim Angebot zuerst schaue. Vor jedem Vertrag steht eine Gesundheitsprüfung; Vorerkrankungen können zu einem Zuschlag, einem Ausschluss oder einer Ablehnung führen. Was die Tarife leisten und kosten, steht unter private Krankenversicherung für Beamte, für Anwärter und Referendare unter Be Fit Start für Beamtenanwärter. Wie Beihilfe und Restkosten grundsätzlich zusammenspielen, erklärt Beihilfe für Beamte.
Was Beamte in Niedersachsen zur Beihilfe fragen
Was zahlt die Beihilfe in Niedersachsen?
Medizinisch notwendige und angemessene Aufwendungen bei Krankheit, Pflege, Geburt und zur Vorsorge (§ 80 Abs. 3 NBG), zu Deinem Bemessungssatz von 50, 70 oder 80 Prozent. Vorher werden Eigenbehalte abgezogen, etwa 5 bis 10 Euro je Arzneimittel.
Was wird von der Beihilfe in Niedersachsen nicht übernommen?
Vor allem Wahlleistungen im Krankenhaus, also Chefarzt und Ein- oder Zweibettzimmer. Material und Labor beim Zahnersatz nur zu 60 Prozent. Und im Vorbereitungsdienst Zahnersatz, Kronen, Inlays und Implantate (§ 11 NBhVO).
Wie lange kann ich Rechnungen bei der Beihilfe in Niedersachsen einreichen?
Ein Jahr ab dem Rechnungsdatum. Das ist eine Ausschlussfrist (§ 48 Abs. 1 NBhVO); danach gibt es nur bei höherer Gewalt oder in unzumutbaren Härtefällen noch Beihilfe.
Wir sind beide verbeamtet und haben zwei Kinder. Bekommen wir beide 70 Prozent?
Nein, nur einer von Euch (§ 80 Abs. 5 Satz 4 NBG). Grundsätzlich der, der den Familienzuschlag bekommt, es sei denn, Ihr vereinbart etwas anderes (§ 43 Abs. 1 NBhVO).
Ich werde nächsten Monat verbeamtet. Wie lange habe ich für die pauschale Beihilfe Zeit?
Ein Jahr ab Entstehen der Beihilfeberechtigung (§ 80a Abs. 4 NBG). Den Nachweis der Vollversicherung kannst Du bis zu sechs Monate nach dem Antrag nachreichen. Ich würde trotzdem in den ersten sechs Monaten entscheiden, weil die Wahl unwiderruflich ist und die Öffnungsaktion der teilnehmenden Versicherer, zu denen die HanseMerkur nicht gehört, nur in dieser Zeit offensteht.
Kann ich die pauschale Beihilfe rückgängig machen?
Nein. Antrag und Verzicht sind unwiderruflich (§ 80a Abs. 4 NBG). Für besondere Härtefälle erlaubt Abs. 11 Beihilfe zu einzelnen Leistungen, aber nur unter engen Voraussetzungen.
Quellen
- § 80 NBG: Beihilfe, Bemessungssätze, Einkommensgrenze, Fassung ab 01.01.2025, NI-VORIS, abgerufen 26.09.2026
- § 80a NBG: pauschale Beihilfe, Fassung ab 20.12.2023, abgerufen 26.09.2026
- Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO), NI-VORIS, abgerufen 26.09.2026: § 2, § 10, § 11, § 21, § 43, § 45, § 46, § 47 und § 48
- NLBV: Allgemeines Informationsblatt zur Beihilfegewährung (Vordruck 2719), Stand 01.08.2025
- § 199 VVG: Anpassung bei geändertem Beihilfesatz, abgerufen 25.09.2026
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte, Stand Januar 2026
