Am schnellsten versteht man es an einer Brille. Beim Bund ist eine Brille mit Einstärkengläsern nur bis 110 Euro beihilfefähig (BBhV, Anlage 11). Angenommen, sie kostet 700 Euro, Du hast 50 Prozent Beihilfe, und Dein Restkostentarif erstattet Brillen bis zu einem Rechnungsbetrag von 600 Euro:
| Brille mit Einstärkengläsern, Bund, 50 % Beihilfe | ohne Ergänzung | mit Ergänzung |
|---|---|---|
| Rechnung | 700 € | 700 € |
| Beihilfe: 50 % von 110 € | 55 € | 55 € |
| Restkostentarif: 50 % von 600 € | 300 € | 300 € |
| Ergänzungstarif: Rest bis 600 € | 245 € | |
| Bleibt bei Dir | 345 € | 100 € |
Vereinfacht gerechnet, ohne Eigenbehalt. Die 600 Euro sind die Grenze aus den Bedingungen, mit denen ich arbeite; andere Tarife ziehen sie anders.
Was ist ein Beihilfeergänzungstarif?
Als Beamter bist Du in zwei Teilen versichert. Die Beihilfe zahlt einen Prozentsatz, der Restkostentarif den anderen. Auf dem Papier ergibt das hundert Prozent. Der Beihilfeergänzungstarif ist der dritte Baustein für das, was trotzdem übrig bleibt.
Warum überhaupt etwas übrig bleibt, dazu liest man im Netz meistens diese Erklärung: Der Restkostentarif zahle nur den Rest der beihilfefähigen Summe, und was nicht beihilfefähig ist, falle durch beide Netze. Für die Bedingungen, die ich kenne, stimmt das nicht. Dort steht beim Restkostentarif, die Aufwendungen würden in der vereinbarten prozentualen Höhe des Betrags erstattet, „der sich bei einer Versicherung ohne Kostenbeteiligung der Beihilfe ergeben hätte".
Der Restkostentarif rechnet also mit seiner eigenen Liste. Die Beihilfe rechnet mit ihrer. Jeder zahlt seinen Prozentsatz von einer anderen Summe, und die Lücke entsteht genau an der Stelle, an der die Beihilfe weniger anerkennt als der Tarif.
Ein Bild von außerhalb: Stell Dir vor, Du teilst Dir eine Wohnung mit jemandem, und jeder zahlt die Hälfte. Nur rechnet Dein Mitbewohner seine Hälfte von einer Miete, die er selbst für angemessen hält, und die liegt unter dem, was im Vertrag steht. Den Unterschied zahlt keiner von Euch beiden absichtlich. Er bleibt einfach liegen.
Daraus folgt eine Regel, die man sich merken kann. Solange der Restkostentarif die Rechnung voll anerkennt, gilt: Die Lücke ist Dein Beihilfesatz mal dem Betrag, den die Beihilfe nicht anerkennt. Bei 50 Prozent Beihilfe bleibt die Hälfte des nicht anerkannten Betrags offen. Bei 70 Prozent, also mit zwei Kindern oder im Ruhestand, sind es 70 Prozent davon. Mit steigendem Beihilfesatz wird die Lücke größer, nicht kleiner.
Wo die Beihilfe kürzt: vier Stellen
Die Beispiele stammen aus dem Bundesrecht. Die Länder haben eigene Verordnungen mit eigenen Zahlen; das Prinzip ist dasselbe.
1. Zahnersatz. Material- und Laborkosten beim Zahnersatz sind beim Bund zu 80 Prozent beihilfefähig (§ 16 BBhV). Implantate sind außerhalb bestimmter Indikationen, etwa nach Tumoroperationen oder Unfällen, nur zu 50 Prozent beihilfefähig (§ 15 Abs. 2 BBhV).
2. Heilmittel. Für Krankengymnastik und Co. gibt es feste Höchstbeträge. Die Einzelbehandlung Krankengymnastik ist beim Bund zum Beispiel bis 29 Euro beihilfefähig (Anlage 9 BBhV). Achtung, hier kommt eine Besonderheit: Auch der Restkostentarif ist bei Heilmitteln an diese Höchstbeträge gebunden, das steht so in den Tarifbedingungen. Was die Praxis darüber hinaus berechnet, zahlt also keiner der beiden.
3. Sehhilfen und Hilfsmittel. Brillen, Hörgeräte, Einlagen: Die Beihilfe arbeitet mit Listen und Höchstbeträgen. Die Brille oben ist das bekannteste Beispiel.
4. Eigenbehalte und Kostendämpfungspauschale. Beim Bund mindert sich die Beihilfe bei Arzneimitteln um 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Mittel, und im Krankenhaus um 10 Euro am Tag, höchstens 28 Tage im Jahr (§ 49 BBhV). Nordrhein-Westfalen zog früher zusätzlich eine jährliche Kostendämpfungspauschale ab, seit dem Kalenderjahr 2022 nicht mehr; mehr dazu unter Beihilfe in NRW.
Von den vier Lücken bringt eine die Leute tatsächlich ins Gespräch, und es ist nicht die, die man erwarten würde: Es ist die Kostendämpfungspauschale. Sie steht einmal im Jahr schwarz auf weiß auf dem Beihilfebescheid, sie ist konkret, und sie ärgert, weil sie auch dann abgezogen wird, wenn man kaum beim Arzt war.
Und genau da muss ich die Erwartung gleich wieder einfangen. In den Ergänzungstarifen, mit denen ich arbeite, steht wörtlich: Nicht erstattungsfähig sind von der Beihilfe festgelegte Eigenbehalte sowie Kostendämpfungspauschalen. Wer den Tarif wegen der Pauschale abschließen will, schließt ihn aus dem falschen Grund ab.
Was der Ergänzungstarif übernimmt
In den Bedingungen, mit denen ich arbeite, gibt es für Beamte zwei Ergänzungsbausteine, einen schlankeren und einen umfassenderen. Beide setzen voraus, dass Du den Restkostentarif beim selben Versicherer hast. Beide erstatten 100 Prozent dessen, was nach Beihilfe und Restkostentarif übrig bleibt, aber nur für diese Bereiche:
| Leistung | schlankerer Baustein | umfassenderer Baustein |
|---|---|---|
| Sehhilfen | bis 600 € Rechnung in 24 Monaten | bis 600 € Rechnung in 24 Monaten |
| Augenlaser | bis 2.000 € in 60 Monaten | bis 4.000 € in 60 Monaten |
| Arznei- und Verbandmittel | ja | ja |
| Heilpraktiker, Naturheilkunde | ja, im Rahmen der Gebührenverzeichnisse | ja, im Rahmen der Gebührenverzeichnisse |
| Material- und Laborkosten beim Zahnersatz | ja, nach Preisverzeichnis, 520 € im Jahr in den ersten drei Jahren, danach 4.100 € | ja |
| Heilmittel über den Beihilfe-Höchstbeträgen | nein | ja, bei besonderen krankheitsbedingten Erschwernissen |
| Hilfsmittel | nein | ja, soweit der Restkostentarif sie kennt |
| Arzt- und Zahnarzthonorar über dem Höchstsatz der Gebührenordnung | nein | ja, ambulant, mit Ausnahmen, etwa Psychotherapie |
| Zusätzliche Vorsorge | nein | bis 250 € im Jahr |
| Auslandsreisen bis sechs Wochen | ja | ja |
| Reiseimpfungen | bis 105 € im Jahr | bis 105 € im Jahr |
| Eigenbehalte, Kostendämpfungspauschale | nein | nein |
Was in der Tabelle fehlt, ist genauso wichtig. Das Honorar für ein Implantat nennen beide Bausteine nicht; sie zahlen beim Zahnersatz Material und Labor. Und für Wahlleistungen im Krankenhaus, also Zweibettzimmer und Chefarzt, gibt es bei den Beamtentarifen einen eigenen Baustein.
Welche Kombination aus diesen Bausteinen zu welchem Produkt gehört und was sie kostet, steht auf der Seite private Krankenversicherung für Beamte bei der HanseMerkur.
Ein Zahnersatz, Posten für Posten
Das Rechenbeispiel ist erfunden, die Regeln dahinter nicht. Angenommen ist eine Rechnung über 3.000 Euro für ein Implantat mit Krone: 1.000 Euro implantologische Leistungen, 800 Euro übriges Zahnarzthonorar, 1.200 Euro Material und Labor. Bund, 50 Prozent Beihilfe, keine besondere Indikation, alles im Rahmen der Gebührenordnung, und der Restkostentarif erstattet die Rechnung voll nach Tarif.
| Posten | Rechnung | beihilfefähig | Beihilfe 50 % | Restkosten 50 % | offen |
|---|---|---|---|---|---|
| Implantologische Leistungen | 1.000 € | 500 € (§ 15 Abs. 2) | 250 € | 500 € | 250 € |
| Übriges Honorar | 800 € | 800 € | 400 € | 400 € | 0 € |
| Material und Labor | 1.200 € | 960 € (§ 16) | 480 € | 600 € | 120 € |
| Summe | 3.000 € | 2.260 € | 1.130 € | 1.500 € | 370 € |
Der Ergänzungsbaustein übernimmt davon die 120 Euro aus Material und Labor. Bei Dir bleiben 250 Euro, der Teil des Implantathonorars, den die Beihilfe nicht anerkennt.
Zwei Dinge fallen auf. Erstens ist die Lücke überschaubar. Zweitens schließt der Ergänzungstarif sie nicht ganz. Wo die Beihilfe beim Honorar kürzt, hilft er hier nicht.
Die aufgeschlüsselte Zahnersatzrechnung ist der Moment, in dem das Prinzip klickt. Bis dahin klingt „50 Prozent Beihilfe plus 50 Prozent Restkosten" nach hundert Prozent, und das ist ja auch nicht falsch. Nur rechnet jeder der beiden von einer anderen Summe: der Restkostentarif von der Rechnung, die Beihilfe von dem, was sie davon anerkennt.
Eine Grenze gehört noch dazu. In den ersten Versicherungsjahren gelten für Zahnersatz Höchstbeträge, im schlankeren Ergänzungsbaustein 520 Euro im Jahr, beim schlankeren Restkostentarif gestaffelt über sechs Jahre. Wer weiß, dass bald ein Zahn fällig ist, sollte das vor dem Abschluss wissen.
Wann greift der Beihilfeergänzungstarif?
Immer als Letzter. Die Reihenfolge ist in den Bedingungen festgelegt: Zuerst reichst Du bei der Beihilfe ein, dann beim Restkostentarif, und für die Ergänzung legst Du den Beihilfebescheid bei. Zusammen dürfen alle drei nie mehr zahlen, als die Rechnung beträgt; das verbietet schon § 200 VVG.
Dazu kommen die Regeln, die für jeden Krankenversicherungsvertrag gelten:
- Gesundheitsprüfung. Der Ergänzungstarif ist ein eigener Vertragsteil mit eigenen Gesundheitsfragen. Die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung gilt für Beihilfeergänzungstarife ausdrücklich nicht, auch nicht bei den teilnehmenden Versicherern. Der Versicherer, den ich vermittle, nimmt an der Aktion ohnehin nicht teil.
- Wartezeiten. In den Bedingungen, mit denen ich arbeite, drei Monate allgemein und sechs Monate für Zahnbehandlung und Zahnersatz. Mit einer ärztlichen Untersuchung beim Antrag können sie entfallen. Für Auslandsreisen und Reiseimpfungen gibt es im Ergänzungstarif keine.
- Nichts rückwirkend, was Du nicht angibst. Nach den Musterbedingungen wird für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Schutzes eingetreten sind, nicht geleistet. In den Bedingungen, mit denen ich arbeite, gilt das zu Deinen Gunsten nicht, wenn Du sie im Antrag angezeigt hast und kein Ausschluss vereinbart wird. Wer den Heil- und Kostenplan schon in der Hand hat, gibt ihn also im Antrag an.
Für Anwärter ist die Frage schon beantwortet
Im Vorbereitungsdienst sieht es anders aus. In dem Anwärtertarif, den ich vermittle, lässt sich der Grundtarif nur zusammen mit dem Ergänzungsbaustein abschließen. Der Anwärter-Baustein enthält zusätzlich die Wahlleistungen im Krankenhaus, also etwa das Zweibettzimmer.
Und am Ende des Vorbereitungsdienstes wird der Vertrag dort automatisch umgestellt, und zwar in eine Kombination, zu der der umfassendere Ergänzungsbaustein gehört. Ohne neue Risikoprüfung und ohne Wartezeiten. Wer als Anwärter einsteigt, hat die Ergänzung also dauerhaft, ohne je ein zweites Mal Gesundheitsfragen dafür zu beantworten. Was sonst im Vorbereitungsdienst gilt, steht unter private Krankenversicherung im Referendariat.
Wann ein Beihilfeergänzungstarif sinnvoll ist, und wann nicht
Sinnvoll finde ich ihn:
- wenn Du eine Brille oder Kontaktlinsen trägst. Das ist die Lücke, die mit Sicherheit alle paar Jahre kommt, und beim Bund liegt die Beihilfe-Grenze bei 110 Euro für Einstärkengläser.
- wenn Zahnersatz absehbar ist, wegen der Labor- und Materialkosten, und nach Ablauf der Wartezeit.
- wenn Du Wert auf Heilpraktiker oder Naturheilkunde legst. Der PKV-Verband nennt Heilpraktikerleistungen selbst als Beispiel für das, wofür es Ergänzungstarife gibt.
- wenn Dein Beihilfesatz steigt oder steigen wird. Mit 70 Prozent Beihilfe wächst jede Lücke, siehe oben.
- beim umfassenderen Baustein zusätzlich, wenn Deine Ärzte über dem Höchstsatz abrechnen oder Du länger auf Krankengymnastik angewiesen bist.
Weniger sinnvoll:
- wenn Du ihn wegen der Kostendämpfungspauschale willst. Die zahlt er nicht.
- wenn Du keine Brille brauchst, Deine Zähne in Ordnung sind und Du die gelegentliche Lücke aus einer Rücklage zahlen kannst, ohne darüber nachzudenken. Das kommt vor, und dann ist es eine ehrliche Rechnung, ihn wegzulassen.
Meine Empfehlung: Wenn Du ihn willst, dann im Antrag, nicht fünf Jahre später. Nicht wegen des Preises. Die Gesundheitsfragen werden mit den Jahren nicht kürzer, und die Öffnungsaktion hilft beim Ergänzungstarif nicht. Wenn Du unsicher bist, welche Lücken Deine Beihilfeverordnung tatsächlich lässt, wie sie zusammenspielen, steht unter Beihilfe und Restkostentarif für Beamte, oder Du rufst mich an und wir gehen Deinen Dienstherrn Zeile für Zeile durch.
Was Beamte zum Ergänzungstarif fragen
Was ist ein Beihilfeergänzungstarif?
Ein Zusatzbaustein zum Restkostentarif. Er zahlt, was nach Beihilfe und Restkostentarif übrig bleibt, in den Bereichen, die er aufzählt, etwa Sehhilfen, Zahnlabor, Heilpraktiker und Arzneimittel. In den Bedingungen, mit denen ich arbeite, setzt er den Restkostentarif beim selben Versicherer voraus.
Wann ist ein Beihilfeergänzungstarif sinnvoll?
Wenn Du Brillenträger bist, Zahnersatz absehbar ist, Du Heilpraktiker nutzt oder Dein Beihilfesatz 70 Prozent beträgt. Wegen der Kostendämpfungspauschale lohnt er sich nicht, weil er sie nicht erstattet.
Was kostet ein Beihilfeergänzungstarif?
Das hängt an Eintrittsalter und Umfang des Bausteins. Im Anwärtertarif, mit dem ich arbeite, ist er fester Teil des Pakets und nicht einzeln zu haben. Stell den Beitrag nicht gegen null, sondern gegen die Lücke, die bei Dir realistisch entsteht.
Wann greift der Beihilfeergänzungstarif?
Nach der Beihilfe und nach dem Restkostentarif, mit dem Beihilfebescheid als Nachweis. Zusammen zahlen alle drei höchstens die Rechnung (§ 200 VVG). Vorher laufen die Wartezeiten, und für Behandlungen, die vor Vertragsbeginn angefangen haben, zahlt er nur, wenn Du sie im Antrag angegeben hast und kein Ausschluss vereinbart wurde.
Zahlt der Ergänzungstarif die Kostendämpfungspauschale?
In den Bedingungen, mit denen ich arbeite, nein. Dort sind von der Beihilfe festgelegte Eigenbehalte und Kostendämpfungspauschalen ausdrücklich nicht erstattungsfähig.
Brauche ich ihn noch, wenn ich 70 Prozent Beihilfe habe?
Eher mehr als vorher. Der Restkostentarif trägt dann nur noch 30 Prozent, und von allem, was die Beihilfe nicht anerkennt, bleiben 70 Prozent offen statt 50.
Quellen
- § 15 BBhV: Implantologische Leistungen, abgerufen 25.09.2026
- § 16 BBhV: Material- und Laborkosten zu 80 Prozent beihilfefähig, abgerufen 25.09.2026
- § 46 BBhV: Bemessungssätze, abgerufen 25.09.2026
- § 49 BBhV: Eigenbehalte, abgerufen 25.09.2026
- Anlage 9 BBhV: Höchstbeträge für Heilmittel, abgerufen 25.09.2026
- Anlage 11 BBhV: Sehhilfen, Abschnitt 4, abgerufen 25.09.2026
- § 200 VVG: Bereicherungsverbot, abgerufen 25.09.2026
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte, Stand Januar 2026
- Beihilfenverordnung NRW, § 12a (Kostendämpfungspauschale seit 2022 nicht mehr erhoben), recht.nrw.de, abgerufen 21.09.2026
- HanseMerkur Krankenversicherung AG, Verbraucherinformation Beihilfeversicherung, Juni 2026: Tarife BES 12.25, BEB 02.26, AZS 12.25, AZB, BA 06.26, BAE 06.26 und Tarifbedingungen zu MB/KK 2009
