| Wer | Beihilfesatz | Fundstelle |
|---|---|---|
| Beamte und Richter im aktiven Dienst, auch Anwärter | 50 % | Art. 96 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayBG |
| Während der Elternzeit | 70 % | Art. 96 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayBG |
| Mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % | Art. 96 Abs. 3 Satz 3 BayBG |
| Versorgungsempfänger (Pension, Witwen und Witwer) | 70 % | Art. 96 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BayBG |
| Ehe- und Lebenspartner, wenn berücksichtigungsfähig | 70 % | Art. 96 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BayBG |
| Kinder und beihilfeberechtigte Waisen | 80 % | Art. 96 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BayBG |
Drei Dinge regelt Bayern anders als der Bund: 3 Euro Eigenbeteiligung je verordnetem Arzneimittel, Chefarzt und Zweibettzimmer gegen einen festen Tagesbetrag, und deutlich niedrigere Höchstsätze bei Brillengläsern und Zahnlabor. Alle drei stehen unten mit Paragraf.
Wer in Bayern Beihilfe bekommt
Beihilfeberechtigt sind nach § 2 BayBhV Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Dienstanfänger, Ruhestandsbeamte und die Hinterbliebenen, solange sie Bezüge erhalten. Dazu zählen ausdrücklich auch Anwärterbezüge. Wer im Vorbereitungsdienst als Beamter auf Widerruf arbeitet, bekommt also dieselben 50 Prozent wie eine Kollegin auf Lebenszeit. In der Elternzeit bleibt der Anspruch bestehen, auch ohne Bezüge (Art. 96 Abs. 1 Satz 4 BayBG).
Keine Beihilfe gibt es unter anderem für Ehrenbeamte und bei Dienstverhältnissen, die auf weniger als ein Jahr befristet sind (§ 2 Abs. 3 BayBhV). Wer Heilfürsorge bekommt, erhält für die eigenen Aufwendungen keine Beihilfe (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 BayBhV).
Eine Gruppe fällt in Bayern ganz heraus: Rechtsreferendare. Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, nicht im Beamtenverhältnis, und sind gesetzlich versichert. Was im Vorbereitungsdienst sonst gilt, steht unter Krankenversicherung im Referendariat und als Beamtenanwärter.
Maßgeblich ist Dein Dienstherr, nicht Dein Wohnort. Ein Bundesbeamter in München fällt nicht unter die BayBhV; für ihn gilt die Bundesbeihilfe, erklärt unter Beihilfe für Beamte nach der BBhV.
Die Bemessungssätze nach Art. 96 BayBG: wann aus 50 Prozent 70 werden
Der Grundsatz ist schlicht: aktiv 50, Familie und Ruhestand 70, Kinder 80. Interessant sind die Übergänge, weil jeder davon Deinen privat versicherten Anteil verschiebt.
Zwei Kinder. Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, steigt Dein eigener Satz auf 70 Prozent. Berücksichtigungsfähig sind Kinder, die im Orts- und Familienzuschlag berücksichtigt werden (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 BayBhV). Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, gibt es die 70 Prozent nur einmal, und zwar für den, der die Kinderanteile im Orts- und Familienzuschlag erhält. Eine andere Zuordnung geht nur, wenn Ihr beide das gemeinsam bestimmt (§ 46 Abs. 2 BayBhV).
Elternzeit. Für die Dauer der Elternzeit gelten 70 Prozent. Das hängt nicht an der Zahl der Kinder, schon mit dem ersten Kind steigt der Satz. Danach, zurück im Dienst mit einem Kind, gilt wieder 50.
Ruhestand. Als Versorgungsempfänger bekommst Du 70 Prozent. Wer schon wegen zweier Kinder bei 70 lag, bleibt dort. Für alle anderen sinkt der privat versicherte Anteil von 50 auf 30 Prozent.
Leistungsausschluss. Schließt Dein Versicherer wegen eines angeborenen Leidens oder einer bestimmten Krankheit Leistungen aus, obwohl Du Dich rechtzeitig versichert hast, steigt der Satz für genau diese Aufwendungen um 20 Prozentpunkte, höchstens auf 90 Prozent (§ 46 Abs. 5 BayBhV).
Was das für Deine private Absicherung heißt, ist reine Subtraktion:
| Dein Beihilfesatz | Du versicherst privat |
|---|---|
| 50 % | 50 % |
| 70 % | 30 % |
| 80 % (Kinder) | 20 % |
Ein Satz aus der Beratung dazu: Der Beihilfesatz ist keine feste Größe, er springt im Laufe eines Beamtenlebens mehrmals. Jede Änderung, die Deine Beihilfestelle erfährt, gehört auch zu Deinem Versicherer. Ändert sich Dein Satz, hast Du nach § 199 Abs. 2 VVG Anspruch darauf, den Vertrag ohne neue Risikoprüfung und ohne Wartezeiten anzupassen, wenn Du das innerhalb von sechs Monaten beantragst.
Ehepartner und Kinder: die Einkommensgrenze von 22.648 Euro
Dein Ehe- oder Lebenspartner bekommt 70 Prozent, aber nur unter einer Einkommensgrenze. Nach Art. 96 Abs. 1 Satz 1 BayBG darf sein Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Beihilfeantrag 22.648 Euro nicht übersteigen. Für einen Antrag im Jahr 2026 zählen also die Einkünfte aus 2024.
Die Zahl steht so im aktuellen Gesetzestext. Viele Seiten nennen noch 20.878 Euro; das war die Grenze ab 2024, und auch die amtliche Broschüre des Finanzministeriums hat diesen Rechtsstand vom September 2023. Maßgeblich ist das Gesetz.
Dass die 70 Prozent für den Ehepartner an einer Einkommensgrenze hängen, wissen nach meiner Erfahrung die wenigsten, bevor wir darüber sprechen.
Zwei Folgen der Zweijahresregel solltest Du kennen:
- Eine Gehaltserhöhung Deines Partners schlägt erst zwei Jahre später auf die Beihilfe durch, dann aber vollständig.
- Umgekehrt muss niemand zwei Jahre warten, der weniger verdient. Liegt das Einkommen im laufenden Jahr unter der Grenze, kann die Beihilfe schon jetzt gewährt werden, unter dem Vorbehalt des Widerrufs (§ 7 Abs. 4 Nr. 1 BayBhV).
Liegt Dein Partner über der Grenze, braucht er einen eigenen, vollen Schutz, gesetzlich oder privat zu hundert Prozent.
Kinder bekommen 80 Prozent, solange sie im Orts- und Familienzuschlag berücksichtigt werden. Ist ein Kind bei beiden Eltern berücksichtigungsfähig, bekommt die Beihilfe für das Kind der, der den Kinderanteil im Zuschlag bezieht, oder wen Ihr gemeinsam bestimmt (§ 5 Abs. 6 BayBhV). Die 3-Euro-Eigenbeteiligung fällt für Kinder weg. Kieferorthopädie ist bei Kindern nur mit Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn und grundsätzlich nur bis zum 18. Geburtstag beihilfefähig (§ 15 BayBhV). Den Plan also einreichen, bevor die Spange kommt.
Was abgezogen wird: 3 Euro je Arzneimittel und die Belastungsgrenze
Die festgesetzte Beihilfe mindert sich um 3 Euro je verordnetem Arzneimittel, Verbandmittel und Medizinprodukt, nie um mehr als die Beihilfe selbst (Art. 96 Abs. 3 Satz 5 BayBG).
Kein Abzug gibt es
- für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,
- für Kinder und Waisen,
- für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse,
- bei Schwangerschaftsbeschwerden und Entbindung,
- für Organ-, Gewebe- und Blutspender unter bestimmten Voraussetzungen.
Dass Anwärter in Bayern keine 3 Euro je Medikament zahlen, weiß nach meiner Erfahrung kaum jemand, bis der erste Bescheid kommt.
Nach oben ist die Eigenbeteiligung gedeckelt. Übersteigt sie für Dich und Deinen Ehepartner zusammen die Belastungsgrenze, wird für den Rest des Kalenderjahres nichts mehr abgezogen. Die Grenze liegt bei 2 Prozent der Jahresbezüge ohne die kinderbezogenen Anteile, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent (Art. 96 Abs. 3 Satz 7 und 8 BayBG). Die Beihilfestelle stellt sie anhand der Bezüge im Januar fest. Verheiratete bekommen 15 Prozent Abschlag, für jedes berücksichtigungsfähige Kind werden zusätzlich die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen (§ 47 Abs. 4 BayBhV).
Ehrlich gesagt ist das eher ein Sicherheitsgurt als eine Bremse, die man spürt. Bei angenommenen 55.000 Euro Jahresbezügen liegt die Grenze für eine unverheiratete Beamtin ohne Kinder bei 1.100 Euro. Bei 3 Euro je Packung wären das über 360 verordnete Mittel im Jahr. Wichtig wird die Grenze erst bei chronischer Krankheit und dauerhafter Medikation.
Und eine Kostendämpfungspauschale? Gibt es in Bayern nicht. Das ist inzwischen am Text geprüft, nicht nur aus dem Schweigen einer Broschüre geschlossen: Art. 96 BayBG nennt als Abzüge die 3 Euro je Arzneimittel und die Tagesbeträge für Wahlleistungen im Krankenhaus, sonst nichts. Auch die BayBhV kennt im ganzen Wortlaut keine Kostendämpfungspauschale.
Krankenhaus: Chefarzt und Zweibettzimmer gegen einen Tagesbetrag
Das ist die angenehmste Regel im bayerischen Beihilferecht, und sie ist nicht selbstverständlich. In Niedersachsen etwa zahlt die Beihilfe für Wahlleistungen gar nichts.
In Bayern sind im zugelassenen Krankenhaus neben den allgemeinen Krankenhausleistungen auch beihilfefähig (§ 28 Abs. 1 Satz 2 BayBhV):
- die gesondert berechneten wahlärztlichen Leistungen, also Chefarztbehandlung,
- die gesondert berechnete Unterkunft bis zu den Kosten eines Zweibettzimmers der jeweiligen Fachabteilung.
Dafür zieht die Beihilfe nach Anwendung Deines Bemessungssatzes einen festen Betrag ab (Art. 96 Abs. 2 Satz 7 BayBG):
| Wahlleistung | Eigenbeteiligung |
|---|---|
| Chefarztbehandlung | 25 Euro je Aufenthaltstag |
| Zweibettzimmer | 7,50 Euro je Aufenthaltstag, höchstens 30 Tage im Kalenderjahr |
Bei zehn Tagen mit beiden Wahlleistungen sind das 325 Euro. Das Einbettzimmer ist nur bis zum Preis des Zweibettzimmers beihilfefähig; den Aufpreis trägst Du selbst oder Dein Tarif.
Die Frage, die mir Beamte aus Bayern zur Beihilfe am häufigsten stellen, ist die nach dem Krankenhaus: ob Chefarzt und Zweibettzimmer dabei sind. Die Antwort ist ja, mit diesem Tagesbetrag. Und die Belastungsgrenze von oben gilt für diese Tagesbeträge nicht, sie deckelt nur die 3 Euro je Arzneimittel.
In einer Privatklinik ohne Zulassung nach § 108 SGB V ist die Beihilfe gedeckelt (§ 28 Abs. 2 BayBhV). Frag vor einer geplanten Aufnahme bei Deiner Beihilfestelle nach.
Wo die Beihilfe in Bayern kürzt
Die Beihilfe zahlt ihren Prozentsatz von dem, was sie als beihilfefähig anerkennt, nicht von Deiner Rechnung. An diesen Stellen liegt die Anerkennung in Bayern spürbar unter dem, was Praxen und Optiker berechnen:
Brillen. Beihilfefähig sind nur die Gläser, keine Fassung, und das mit Höchstbeträgen: für ein sphärisches Einstärkenglas bis 31 Euro, für ein sphärisches Mehrstärkenglas bis 72 Euro (§ 22 Abs. 2 BayBhV). Eine neue Brille bei gleicher Sehschärfe gibt es erst nach drei Jahren (§ 22 Abs. 5). Eine Laserkorrektur der Augen ist nur beihilfefähig, wenn Brille oder Kontaktlinsen nicht möglich sind.
Zahnersatz. Material- und Laborkosten sind nur zu 60 Prozent beihilfefähig (§ 14 BayBhV). Beim Bund sind es 80 Prozent. Implantate sind ohne besondere Indikation auf zwei je Kieferhälfte begrenzt (§ 17 BayBhV).
Arzthonorar. Angemessen ist grundsätzlich eine Gebühr bis zum Schwellenwert der Gebührenordnung. Darüber nur mit begründeten besonderen Umständen, und eine Honorarvereinbarung ändert daran nichts (§ 7 Abs. 1 BayBhV).
Heilmittel. Für Krankengymnastik und Co. gelten Höchstbeträge nach Anlage 3, für die Einzelbehandlung Krankengymnastik zum Beispiel 29,70 Euro.
Wie viel von diesen Kürzungen am Ende bei Dir bleibt, hängt an Deinem Restkostentarif. Rechnet er seinen Prozentsatz von der ganzen Rechnung, bleibt bei Dir der Beihilfeanteil des Betrags, den die Beihilfe nicht anerkennt. Genau für diese Lücke gibt es Ergänzungsbausteine. Was sie übernehmen und was nicht, steht unter Beihilfeergänzungstarif: was er zahlt, was nicht.
Antrag und Frist: drei Jahre Zeit
Beihilfe gibt es nur, wenn Du sie innerhalb von drei Jahren beantragst, gerechnet ab dem Entstehen der Aufwendungen oder der Ausstellung der Rechnung (Art. 96 Abs. 3a BayBG). Bei der Pauschalbeihilfe für häusliche Pflege, etwa durch Angehörige, beginnt die Frist am letzten Tag des Pflegemonats (§ 48 Abs. 6 BayBhV).
Zum Verfahren sagt § 48 BayBhV:
- Der Antrag geht schriftlich oder über eine Beihilfe-App des Dienstherrn.
- Zweitschriften oder Kopien der Rechnungen genügen.
- Abschlagszahlungen sind möglich. Bei teuren Behandlungen, etwa im Krankenhaus, kann die Beihilfe auf Antrag direkt an die Klinik gehen, wenn die Festsetzungsstelle zustimmt.
Für den staatlichen Bereich setzt das Landesamt für Finanzen die Beihilfe fest (Art. 96 Abs. 4 BayBG). Bei einem kommunalen Dienstherrn fragst Du dort nach, wer festsetzt.
Drei Jahre sind viel Zeit. In Niedersachsen ist es nur eines. Trotzdem mein Rat: Reich die Rechnung bei Beihilfe und Versicherer am selben Tag ein. Wer sammelt, verliert irgendwann einen Beleg. Die Frist ist selten das Problem, die Schublade schon.
Und wenn Du gesetzlich versichert bleibst?
Das geht, als freiwilliges Mitglied, mit dem vollen Beitrag aus eigener Tasche. Die Beihilfe tritt dann weitgehend zurück: Für Kassenmitglieder ist sie in Bayern beschränkt auf Zahnersatz, Heilpraktiker und Wahlleistungen im Krankenhaus (Art. 96 Abs. 2 Satz 5 BayBG). Wo die Kasse etwas zahlt, etwa beim Zahnersatz, erstattet sie den beihilfefähigen Rest zu 100 Prozent; wo die Kasse nichts zahlt, gilt der normale Bemessungssatz (§ 46 Abs. 3 BayBhV).
Einen Zuschuss zum Kassenbeitrag, wie ihn einige Länder als pauschale Beihilfe zahlen, sieht Art. 96 BayBG nicht vor. Für die meisten Beamten in Bayern halte ich die gesetzliche Versicherung deshalb für die teurere Lösung: Du zahlst allein für eine Absicherung, deren Hälfte der Freistaat über die Beihilfe ohnehin getragen hätte.
Ein Jahr Beihilfe in Bayern, einmal durchgerechnet
Zahlen machen es greifbar. Angenommen ist eine Beamtin im aktiven Dienst, 50 Prozent Beihilfe, unverheiratet, ohne Kinder. Die Rechnungen sind erfunden, die Regeln dahinter nicht. Alle Honorare liegen im Rahmen der Gebührenordnung.
| Posten im Jahr | Rechnung | beihilfefähig | Beihilfe |
|---|---|---|---|
| 12 verordnete Arzneimittel | 360,00 € | 360,00 € | 180,00 € − 36,00 € = 144,00 € |
| Brille, Einstärkengläser sphärisch, mit Fassung | 450,00 € | 62,00 € | 31,00 € |
| Krone: Zahnarzthonorar | 600,00 € | 600,00 € | 300,00 € |
| Krone: Material und Labor | 500,00 € | 300,00 € | 150,00 € |
| Krankenhaus, 5 Tage, allgemeine Leistungen | 4.000,00 € | 4.000,00 € | 2.000,00 € |
| Chefarzt und Zweibettzimmer, 5 Tage | 1.950,00 € | 1.950,00 € | 975,00 € − 162,50 € = 812,50 € |
| Summe | 7.860,00 € | 3.437,50 € |
Die Hälfte der Rechnungen wären 3.930 Euro. Die Beihilfe zahlt 492,50 Euro weniger. Woher der Unterschied kommt:
- 36 Euro Eigenbeteiligung für die Arzneimittel
- 194 Euro bei der Brille, weil nur 62 Euro anerkannt werden
- 100 Euro beim Zahnlabor, weil nur 60 Prozent anerkannt werden
- 162,50 Euro Tagesbeträge für Chefarzt und Zweibettzimmer
Das Muster ist typisch. Die großen Posten laufen glatt durch, hängen bleibt es bei den Nebenposten, die jeder hat.
Was ich Dir rate. Plan Deine Absicherung für Bayern in drei Teilen. Einen Restkostentarif, der Deinen Beihilfesatz auf 100 Prozent ergänzt. Einen Wahlleistungsbaustein, wenn Du im Krankenhaus Chefarzt und Zweibettzimmer willst, denn die Beihilfe zahlt hier ihren Teil mit. Und einen Ergänzungsbaustein für Brille und Zahnlabor. Die 3 Euro je Medikament und die Tagesbeträge im Krankenhaus würde ich als Deinen eigenen Anteil einplanen; in den Ergänzungstarifen, mit denen ich arbeite, sind von der Beihilfe festgelegte Eigenbehalte ausdrücklich nicht erstattungsfähig.
Ich vermittle für Beamte die Tarife der HanseMerkur: Be Fit Smart und Be Fit Best mit den Bausteinen für Wahlleistungen und Beihilfeergänzung, dazu Be Fit Start für den Vorbereitungsdienst. Vor jedem Vertrag steht eine Gesundheitsprüfung; Vorerkrankungen können zu einem Zuschlag, einem Ausschluss oder einer Ablehnung führen, und an der Öffnungsaktion für Beamte nimmt die HanseMerkur nicht teil. Was die Tarife leisten und kosten, steht unter private Krankenversicherung für Beamte, für Anwärter und Referendare unter Be Fit Start für Beamtenanwärter.
Was Beamte in Bayern zur Beihilfe fragen
Welche Leistungen zahlt die Beihilfe in Bayern?
Medizinisch notwendige und angemessene Aufwendungen bei Krankheit, Geburt, Pflege und zur Vorsorge (Art. 96 Abs. 2 BayBG), und zwar zu Deinem Beihilfesatz. Chefarzt und Zweibettzimmer gehören dazu, gegen einen Abzug von 25 und 7,50 Euro je Tag. Gekürzt wird vor allem bei Brillen, Zahnlabor und Heilmitteln.
Wie hoch ist der Beihilfesatz bei Pensionären in Bayern?
70 Prozent für Versorgungsempfänger (Art. 96 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BayBG). Wer vorher mit 50 Prozent Beihilfe versichert war, muss im Ruhestand nur noch 30 Prozent privat absichern.
Wer bekommt 80 Prozent Beihilfe in Bayern?
Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen, die selbst beihilfeberechtigt sind (Art. 96 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BayBG). Für sie entfällt auch die Eigenbeteiligung von 3 Euro je Arzneimittel.
Bekommt mein Ehepartner in Bayern Beihilfe?
Ja, 70 Prozent, wenn sein Gesamtbetrag der Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr vor dem Antrag 22.648 Euro nicht übersteigt (Art. 96 Abs. 1 Satz 1 BayBG). Liegt er darüber, im laufenden Jahr aber darunter, kann die Beihilfe unter Vorbehalt schon jetzt gewährt werden.
Wie lange kann ich Rechnungen bei der Beihilfe in Bayern einreichen?
Drei Jahre ab dem Entstehen der Aufwendungen oder der Ausstellung der Rechnung (Art. 96 Abs. 3a BayBG). Kopien genügen, der Antrag geht auch über die Beihilfe-App.
Muss ich als Anwärter in Bayern die 3 Euro je Medikament zahlen?
Nein. Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst entfällt die Eigenbeteiligung (Art. 96 Abs. 3 Satz 6 Nr. 1 BayBG). Der Beihilfesatz liegt trotzdem bei 50 Prozent.
Quellen
- Art. 96 BayBG: Beihilfe, Bemessungssätze, Einkommensgrenze, Eigenbeteiligungen, Antragsfrist; Text gilt ab 01.01.2026, abgerufen 26.09.2026
- Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV), Gesamtansicht, Text gilt ab 01.09.2026, darin §§ 2, 3, 5, 6, 7, 14, 15, 17, 22, 28, 46, 47, 48 und Anlage 3, abgerufen 26.09.2026
- § 199 VVG: Anpassung bei geändertem Beihilfesatz, abgerufen 25.09.2026
- Art. 2 SiGjurVD: Rechtsreferendare in Bayern, abgerufen 25.09.2026
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte, Stand Januar 2026
- Landesamt für Finanzen: Das bayerische Beihilferecht, Informationsbroschüre, Rechtsstand September 2023, abgerufen 26.09.2026
