| Für wen | Beihilfesatz RLP | Fundstelle |
|---|---|---|
| Beamte im aktiven Dienst, auch Anwärter | 50 % | § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BVO |
| Aktive Beamte mit zwei oder mehr Kindern | 70 % | § 57 Abs. 1 Satz 2 BVO |
| Ruhestandsbeamte, Witwen und Witwer | 70 % | § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BVO |
| Ehe- und Lebenspartner | 70 % | § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BVO |
| Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen | 80 % | § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BVO |
Wie Beihilfe und private Restkostenversicherung grundsätzlich zusammenspielen, steht in Beihilfe für Beamte: so zahlt die Beihilfe. Hier geht es um das, was in Rheinland-Pfalz gilt, und um die Folgen für Deine Absicherung.
Die Beihilfeverordnung RLP: was wo geregelt ist
Rheinland-Pfalz hat eine eigene Beihilfenverordnung, die BVO vom 22. Juni 2011. Geändert wurde sie mehrfach, zuletzt durch die Siebte Änderungsverordnung vom 6. Dezember 2024, die seit dem 1. Januar 2025 gilt. Eine spätere Änderung führt das Landesrecht-Portal bis heute nicht. Die Grundlage steht im Landesbeamtengesetz: § 66 LBG regelt, wer Beihilfe bekommt, welche Angehörigen mitzählen und wie hoch die Kostendämpfungspauschale ist. Alles Weitere steht in der BVO.
Beihilfe bekommst Du, solange Du Dienst- oder Anwärterbezüge erhältst, und auch dann, wenn die Bezüge wegen Elternzeit oder eines kurzen Urlaubs bis 30 Tage nicht gezahlt werden (§ 3 BVO). Maßgeblich für den Satz ist der Tag, an dem die Kosten entstehen, nicht das Datum der Rechnung (§ 57 Abs. 1 BVO).
Die Beihilfesätze in Rheinland-Pfalz im Einzelnen
Zwei Kinder heben Deinen Satz. Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, steigt Dein eigener Satz von 50 auf 70 Prozent. Berücksichtigungsfähig ist ein Kind, solange es bei Dir im Familienzuschlag steht (§ 66 Abs. 2 LBG). Fällt das zweite Kind dort heraus, etwa nach der Ausbildung, sinkt Dein Satz wieder auf 50 Prozent.
Zwei Beamte, ein erhöhter Satz. Seid Ihr beide beihilfeberechtigt, bekommt die 70 Prozent nur, wer den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag bezieht (§ 57 Abs. 1 Satz 2 BVO). Der andere bleibt bei 50 Prozent.
Elternzeit: hier weicht das Land vom Bund ab. Im Bund steigt der Satz in der Elternzeit automatisch auf 70 Prozent (§ 46 Abs. 3 BBhV). In Rheinland-Pfalz nicht. Die BVO lässt Dir die 70 Prozent in der Elternzeit nur, wenn Du sie schon vorher hattest, also ab zwei Kindern (§ 57 Abs. 1 Satz 4 BVO). Mit dem ersten Kind bleibt es auch in der Elternzeit bei 50 Prozent. Für Deinen Restkostentarif heißt das: In dieser Zeit ändert sich nichts, Du musst nichts umstellen.
Ruhestand. Als Versorgungsempfänger bekommst Du 70 Prozent. Dein Restkostentarif kann dann von 50 auf 30 Prozent sinken, und das lässt sich schon beim Abschluss so vereinbaren (§ 199 Abs. 1 VVG).
Ehepartner und Kinder: 70 und 80 Prozent
Dein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner bekommt Beihilfe, wenn seine Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 22.000 Euro nicht übersteigen (§ 66 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 LBG). Gemeint ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes, nicht das Bruttogehalt. Der Betrag steht fest im Gesetz und wird nicht jährlich angepasst wie im Bund. Für einen Antrag im Jahr 2026 zählt also das Einkommen aus 2024.
Liegt das Einkommen darüber, im laufenden Jahr aber voraussichtlich darunter, gibt es die Beihilfe unter Vorbehalt schon jetzt (§ 4 Abs. 1 BVO). Bei Geburten zählt die Grenze nicht: Die Kosten der Entbindung sind auch dann beihilfefähig, wenn Dein Partner mehr verdient (§ 66 Abs. 2 LBG). Liegt er dauerhaft darüber, braucht er eigenen vollen Schutz.
Bekommt er Beihilfe, genügt bei 70 Prozent ein Restkostentarif über 30 Prozent. Für Kinder sind es 20 Prozent, denn sie bekommen 80 Prozent Beihilfe, solange sie im Familienzuschlag stehen. Ist ein Kind bei Euch beiden berücksichtigungsfähig, läuft es über den, der den Familienzuschlag erhält (§ 6 Abs. 5 BVO).
Chefarzt und Zweibettzimmer nur gegen 26 Euro im Monat
Hier liegt die Entscheidung, die Du in Rheinland-Pfalz gleich am Anfang treffen musst. Wahlärztliche Leistungen und das Zweibettzimmer sind beihilfefähig, aber nur, wenn Du das gegenüber der Beihilfestelle erklärst und dafür 26 Euro im Monat zahlst (§ 25 Abs. 1 und 2 BVO). Der Betrag wird direkt von Deinen Bezügen einbehalten und gilt in voller Höhe, auch wenn Du in Teilzeit arbeitest.
Die Frist ist kurz. Die Erklärung muss innerhalb von drei Monaten eingehen, gerechnet ab der Begründung oder Umwandlung Deines Beamtenverhältnisses oder ab einer Versetzung nach Rheinland-Pfalz (§ 25 Abs. 1 Satz 2 und 3 BVO). Für Hinterbliebene sind es sechs Monate. Die Beihilfestelle muss Dich auf die Frist hinweisen. Am einfachsten gibst Du die Erklärung gleich mit den Einstellungsunterlagen ab.
Was Du für die 26 Euro bekommst:
- Chefarzt: Die gesondert berechneten wahlärztlichen Leistungen sind beihilfefähig.
- Zweibettzimmer: bis zu den Kosten eines Zweibettzimmers, abzüglich 12 Euro je Tag (§ 24 Abs. 2 BVO).
- Für Deine Familie: Die Erklärung gilt für Dich und Deine berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Widerrufen kannst Du die Erklärung jederzeit zum Monatsersten, ohne Begründung (§ 25 Abs. 2 Satz 4 BVO). Zurück kommst Du dann aber nur innerhalb einer neuen Frist, also erst bei der nächsten Umwandlung des Beamtenverhältnisses oder einer Versetzung. Vor jeder geplanten Operation muss die Wahlleistungsvereinbarung mit dem Krankenhaus schriftlich vorliegen (§ 25 Abs. 4 BVO).
Hessen kennt dasselbe Modell, dort für 18,90 Euro; mehr dazu unter Beihilfe in Hessen. Im Bund sind Wahlleistungen ohne Zusatzbetrag beihilfefähig (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 BBhV).
Die Kostendämpfungspauschale: Dein jährlicher Selbstbehalt
Jedes Jahr, in dem Du Rechnungen einreichst, zieht die Beihilfestelle einen festen Betrag von Deiner Beihilfe ab (§ 66 Abs. 5 LBG, § 60 BVO). Die Höhe hängt von Deiner Besoldungsgruppe ab:
| Stufe | Besoldungsgruppen (Auszug) | Abzug im Jahr |
|---|---|---|
| 1 | A 7 und A 8 | 100 € |
| 2 | A 9 bis A 11 | 150 € |
| 3 | A 12 bis A 15, R 1, W 1 | 300 € |
| 4 | A 16, B 2 und B 3, R 2 und R 3, W 2 | 450 € |
| 5 | B 4 bis B 7, R 4 bis R 7, W 3 | 600 € |
| 6 | höhere Besoldungsgruppen | 750 € |
Was den Betrag senkt:
- Kinder: 40 Euro weniger für jedes berücksichtigungsfähige Kind (§ 60 Abs. 3 BVO). Eine Lehrerin in A 13 mit zwei Kindern zahlt also 220 statt 300 Euro.
- Teilzeit: im Verhältnis Deiner Arbeitszeit (§ 60 Abs. 4 BVO).
- Ruhestand: nach dem Ruhegehaltssatz, höchstens 70 Prozent des Betrags (§ 66 Abs. 5 LBG).
Wann sie ganz entfällt (§ 61 BVO): solange Du Anwärterbezüge bekommst, wenn Du den ersten Antrag des Jahres in der Elternzeit stellst und nicht in Teilzeit arbeitest, und für Waisen. Auf Vorsorge, Früherkennung, Impfungen, Pflege und Schwangerschaftsüberwachung wird sie nie angerechnet.
Was das für Deinen Tarif heißt: Die Kostendämpfungspauschale ist eine echte Lücke. Dein Restkostentarif erstattet nur Deinen Anteil, den Abzug der Beihilfe gleicht er nicht aus. Ob Du ihn über einen Ergänzungsbaustein absicherst oder aus eigener Tasche trägst, ist eine Rechenfrage: Bei einigen hundert Euro im Jahr ist das Selbsttragen oft der günstigere Weg. Was ein Beihilfeergänzungstarif sonst übernimmt, steht unter Beihilfeergänzungstarif: was er zahlt, was nicht.
Was die Beihilfe in RLP sonst zahlt und wo sie kürzt
Ärztliche und zahnärztliche Rechnungen erkennt die Beihilfe an, wenn sie medizinisch notwendig und der Höhe nach angemessen sind (§ 8 Abs. 1 BVO). Die wichtigsten Grenzen:
| Leistung | Regel in Rheinland-Pfalz | Fundstelle |
|---|---|---|
| Material- und Laborkosten beim Zahnersatz | zu 60 % beihilfefähig | § 12 Abs. 2 BVO |
| Zahnersatz, Inlays, Implantate, Funktionsanalyse | erst nach einem Jahr im öffentlichen Dienst | § 15 Abs. 1 BVO |
| Brille, Einstärkenglas sphärisch | bis 31 € je Glas, mit Gestell | Anlage 4 Abschnitt III BVO |
| Brille, Mehrstärkenglas sphärisch | bis 72 € je Glas, mit Gestell | Anlage 4 Abschnitt III BVO |
| Zweibettzimmer | nur mit Wahlleistungserklärung, minus 12 € je Tag | §§ 24, 25 BVO |
| Kostendämpfungspauschale | 100 bis 750 € im Jahr | § 66 Abs. 5 LBG |
Zahnersatz: die Wartezeit im ersten Jahr
Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays, Implantate und die Funktionsanalyse sind nur beihilfefähig, wenn Du bei Beginn der Behandlung mindestens ein Jahr ununterbrochen im öffentlichen Dienst bist (§ 15 Abs. 1 BVO). Das trifft vor allem Anwärter und alle, die direkt aus Studium oder Wirtschaft kommen. Die Wartezeit gilt nicht nach einem Unfall, nicht wenn Du vorher schon drei Jahre im öffentlichen Dienst warst, und nicht, wenn Du ohne eigenen Dienst über Deinen Partner beihilfeberechtigt wärst (§ 15 Abs. 2 BVO). Wer aus dem Vorbereitungsdienst innerhalb von drei Monaten wieder in den öffentlichen Dienst kommt, gilt als ununterbrochen beschäftigt.
Danach zählen die Material- und Laborkosten nur zu 60 Prozent (§ 12 Abs. 2 BVO). Bei 50 Prozent Beihilfe bekommst Du also 30 Prozent der Laborrechnung erstattet. Reich vor einer großen Behandlung den Heil- und Kostenplan bei der Beihilfestelle ein. Mehr zur Zeit vor der Verbeamtung auf Probe steht unter Krankenversicherung im Referendariat.
Brille: Höchstbeträge je Glas
Die Beihilfe rechnet bei der Brille mit festen Beträgen je Glas, Gestell und Handwerk sind darin schon enthalten. Für ein sphärisches Einstärkenglas sind es 31 Euro, für ein zylindrisches 41 Euro, bei Mehrstärkengläsern 72 und 92,50 Euro. Über plus oder minus 6 Dioptrien kommen 21 Euro je Glas dazu. Eine einfache Brille mit zwei Einstärkengläsern ist also mit höchstens 62 Euro beihilfefähig, bei 50 Prozent zahlt die Beihilfe 31 Euro. Für die erste Brille brauchst Du eine augenärztliche Verordnung, für jede weitere genügt die Messung beim Optiker, die bis 13 Euro mitzählt.
Antragsfrist: zwei Jahre
Du hast zwei Jahre Zeit, gerechnet ab dem Entstehen der Kosten, frühestens aber zwei Jahre nach der ersten Rechnung (§ 64 BVO). Danach erlischt der Anspruch. Weil die Kostendämpfungspauschale je Kalenderjahr abgezogen wird, in dem Rechnungen gestellt wurden, lohnt es sich, kleine Rechnungen eines Jahres zusammen einzureichen.
Keine pauschale Beihilfe in Rheinland-Pfalz
Anders als Hamburg, Berlin, Baden-Württemberg oder Mecklenburg-Vorpommern zahlt Rheinland-Pfalz keinen Zuschuss zum Beitrag einer gesetzlichen Krankenkasse. Das Landesbeamtengesetz kennt in seiner geltenden Fassung keine pauschale Beihilfe, die BVO ebenfalls nicht. Wer als Beamter in der Kasse bleibt, zahlt dort den vollen Beitrag allein und bekommt Beihilfe nur zu dem, was die Kasse nicht übernimmt. Für die meisten Beamten ist die klassische Beihilfe mit privatem Restkostentarif deshalb der Weg. Welche Länder die Pauschale zahlen, steht unter Pauschale Beihilfe: welche Länder sie zahlen.
Polizei: Heilfürsorge nur noch für Altfälle
Bei der Polizei hat Rheinland-Pfalz umgestellt. Heilfürsorge bekommen nur noch Polizeibeamte, die am 30. September 2017 heilfürsorgeberechtigt waren, und das, solange sie Dienstbezüge erhalten (§ 113a Abs. 1 LBG). Wer danach in den Polizeidienst kam, bekommt wie alle anderen Beamten Beihilfe nach der BVO und braucht einen Restkostentarif. Für den feuerwehrtechnischen Dienst sieht das Landesbeamtengesetz keine Heilfürsorge vor.
Für die Altfälle endet die Heilfürsorge mit dem Ruhestand. Danach gilt die Beihilfe von 70 Prozent, und der Restkostentarif kommt dann mit hohem Eintrittsalter und neuer Gesundheitsprüfung. Wer das vermeiden will, sichert sich Alter und Gesundheitszustand von heute mit einer PKV-Anwartschaft.
Welche Absicherung zur Beihilfe in RLP passt
Beihilfekonform heißt ein Tarif, wenn er zusammen mit Deinem Beihilfesatz 100 Prozent ergibt. In Rheinland-Pfalz sind das 50 Prozent im aktiven Dienst, 30 ab zwei Kindern und im Ruhestand, 30 für den Partner und 20 für Kinder. Dazu kommt die anteilige Pflegeversicherung, die Pflicht ist (§ 23 Abs. 3 SGB XI).
Beim Krankenhaus hängt der Tarif an Deiner Entscheidung zu den 26 Euro: Zahlst Du sie, genügt ein Wahlleistungsbaustein über Deinen Restanteil. Zahlst Du sie nicht, musst Du Chefarzt und Zweibettzimmer zu 100 Prozent privat versichern, wenn Du sie willst.
Ändert sich Dein Satz, etwa mit dem zweiten Kind, darfst Du Deinen Tarif anpassen. Beihilfe und Versicherung zusammen dürfen nicht mehr erstatten, als die Rechnung kostet (§ 66 Abs. 4 LBG, § 200 VVG). Sinkt ein Satz, etwa weil ein Kind aus dem Familienzuschlag fällt, kannst Du binnen sechs Monaten ohne neue Gesundheitsprüfung aufstocken (§ 199 Abs. 2 VVG).
Vor dem Vertrag steht eine Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können zu einem Zuschlag, einem Leistungsausschluss oder im Einzelfall zur Ablehnung führen. Nach den Musterbedingungen gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten und eine besondere von acht Monaten, unter anderem für Entbindung, Psychotherapie und Zahnersatz (§ 3 MB/KK 2009); einzelne Tarife verkürzen sie.
Für Beamtenanfänger mit Vorerkrankungen gibt es die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer. Wer innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung einen Antrag stellt, wird bei den teilnehmenden Versicherern nicht aus Risikogründen abgelehnt, bekommt keine Leistungsausschlüsse und höchstens 30 Prozent Zuschlag. Nicht jeder Versicherer nimmt teil, auch der nicht, den ich vermittle. Für Beihilfeergänzungstarife gelten die Erleichterungen nicht.
Ich vermittle ausschließlich die HanseMerkur, für Beamte die Linien Be Fit Smart und Be Fit Best. Was sie leisten und kosten, steht unter private Krankenversicherung für Beamte. Für den Vorbereitungsdienst gibt es HanseMerkur für Beamtenanwärter und Referendare.
Wahlleistungen für 26 Euro: für wen sich das lohnt, für wen nicht
Die 26 Euro sind 312 Euro im Jahr, und sie laufen ab der Erklärung, ob Du ins Krankenhaus musst oder nicht. Dafür trägt die Beihilfe bei Chefarzt und Zweibettzimmer Deinen Anteil, bei 50 Prozent also die Hälfte. Die Gegenrechnung ist der Wahlleistungsbaustein in Deinem Tarif: Ohne die Erklärung muss er 100 statt 50 Prozent abdecken und kostet entsprechend mehr.
Eher lohnend ist die Erklärung, wenn Du Familie hast. Sie gilt für Partner und Kinder mit, die 26 Euro bleiben gleich, und für jeden von ihnen muss der eigene Tarif die Wahlleistungen dann nur zu 30 bzw. 20 Prozent tragen. Auch wer gesundheitlich schon etwas mitbringt, fährt mit der Erklärung sicherer, weil ein Baustein über 100 Prozent später schwerer zu bekommen ist.
Eher verzichtbar ist sie für junge, gesunde Singles, die Chefarzt und Zweibettzimmer ohnehin vollständig im Tarif absichern und den Baustein günstig bekommen. Dann zahlst Du die 26 Euro für eine Leistung, die schon versichert ist.
Ganz gleich, wie Du Dich entscheidest: Die 12 Euro je Tag beim Zweibettzimmer bleiben, und die Frist von drei Monaten läuft ab der Ernennung. Am besten rechnest Du beide Wege mit Deinem Restkostentarif durch, bevor die Frist abläuft. Mit Ernennung auf Probe beginnt eine neue Frist, falls Du als Anwärter verzichtet hast.
Kurz beantwortet: Beihilfe in Rheinland-Pfalz
Wie viel Prozent Beihilfe bekomme ich in Rheinland-Pfalz?
50 Prozent als aktiver Beamter und als Anwärter, 70 Prozent ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und im Ruhestand. Ehepartner bekommen 70, Kinder 80 Prozent (§ 57 Abs. 1 BVO).
Bekomme ich in der Elternzeit 70 Prozent?
Nur, wenn Du sie vorher schon hattest, also ab zwei Kindern. Anders als im Bund hebt die Elternzeit den Satz in Rheinland-Pfalz nicht an (§ 57 Abs. 1 Satz 4 BVO).
Wie hoch ist die Kostendämpfungspauschale in RLP?
Zwischen 100 Euro (A 7 und A 8) und 750 Euro im Jahr, für die meisten Lehrkräfte in A 12 bis A 15 300 Euro. Je Kind sinkt sie um 40 Euro, für Anwärter entfällt sie (§ 66 Abs. 5 LBG, §§ 60, 61 BVO).
Was zahlt die Beihilfe in RLP für die Brille?
Feste Höchstbeträge je Glas einschließlich Gestell: 31 Euro für ein sphärisches Einstärkenglas, 72 Euro für ein sphärisches Mehrstärkenglas. Davon bekommst Du Deinen Prozentsatz (Anlage 4 Abschnitt III BVO).
Wie viel darf mein Ehepartner verdienen?
Seine Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag dürfen 22.000 Euro nicht übersteigen (§ 66 Abs. 2 LBG). Bei einer Geburt gilt die Grenze nicht.
Gibt es in Rheinland-Pfalz eine pauschale Beihilfe?
Nein. Weder das Landesbeamtengesetz noch die BVO sehen einen Zuschuss zum Kassenbeitrag vor.
Quellen und Fundstellen
8 Fundstellen
- Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) vom 22. Juni 2011, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2024 (GVBl. S. 405, ber. 2025 S. 14): § 3, § 4, § 6, § 8, § 12, § 15, § 24, § 25, § 57, § 60, § 61, § 64 und Anlage 4, abgerufen 30.10.2026
- Finanzministerium Rheinland-Pfalz: Beihilfeverordnung, nichtamtliche Lesefassung gültig ab 1. Januar 2025, abgerufen 30.10.2026
- Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 19.11.2025 (GVBl. S. 693, 696): § 66, § 113a, § 117, abgerufen 30.10.2026
- Bundesbeihilfeverordnung (BBhV): § 26 und § 46, für die Regeln des Bundes
- § 199 VVG: Beihilfeempfänger, und § 200 VVG: Bereicherungsverbot
- § 23 SGB XI: Pflegeversicherung für Beihilfeberechtigte
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte, Stand Januar 2026
- Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009), § 3 Wartezeiten
Ediz Catmaz
Zertifizierter PKV-Experte
Ich berate zur privaten Krankenversicherung und vermittle ausschließlich die private Krankenversicherung der HanseMerkur. Was ich schreibe, kannst Du nachprüfen – die Fundstelle steht immer daneben.
Mehr über michEdiz Catmaz ist gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 GewO und vermittelt ausschließlich Produkte der HanseMerkur. Registernummer D-OAII-V220V-47.
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