| kleine Anwartschaft | große Anwartschaft | |
|---|---|---|
| Gesundheitsprüfung bei der Rückkehr | entfällt | entfällt |
| Krankheiten aus der Anwartschaftszeit | mitversichert | mitversichert |
| Beitrag nach der Rückkehr | nach dem dann erreichten Alter | nach dem ursprünglichen Eintrittsalter |
| Alterungsrückstellung während der Pause | wird nicht weiter aufgebaut | wird weiter aufgebaut |
| Leistungen während der Anwartschaft | keine | keine |
| Beitrag für die Anwartschaft | niedriger | höher |
So beschreibt es der Verband der Privaten Krankenversicherung. Die Einzelheiten, also Anlässe, Fristen und Prozentsätze, regelt jeder Versicherer in seinen eigenen Besonderen Bedingungen.
Was ist eine Anwartschaftsversicherung?
Das Bild, mit dem es am schnellsten klickt, kommt aus einer ganz anderen Ecke.
Stell Dir vor, Du gehst für zwei Jahre ins Ausland und willst Deine Wohnung nicht aufgeben. Die kleine Anwartschaft ist die Abmachung, dass die Wohnung Dir gehört, wenn Du zurückkommst, zum dann geltenden Mietpreis. Die große Anwartschaft ist dieselbe Abmachung, aber mit der alten Miete.
Zwei Jahre machen da wenig aus. Zehn Jahre machen sehr viel aus. Und niemand weiß beim Abschluss, ob aus den zwei Jahren zehn werden.
Rechtlich steht die Anwartschaft an zwei Stellen im Gesetz. Nach § 204 Abs. 5 VVG hast Du das Recht, einen gekündigten Vertrag in Form einer Anwartschaftsversicherung fortzuführen, soweit die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betrieben wird, und das ist bei der Vollversicherung der Fall. Und § 205 Abs. 2 VVG erwähnt sie beim Kündigungsrecht, dazu gleich mehr. Die Musterbedingungen des Verbands wiederholen das Recht (§ 13 Abs. 11 MB/KK 2009).
Was während der Anwartschaft passiert, muss klar sein, bevor der Rest Sinn ergibt: nichts. Es gibt keine Leistungen. Die Anwartschaft ist kein billiger Krankenversicherungsschutz, sie ist eine Platzreservierung. Für die Zeit dazwischen brauchst Du etwas anderes: die gesetzliche Kasse, die Heilfürsorge, eine Police für das Ausland.
Der eigentliche Wert liegt auf der anderen Seite. Wer in der Anwartschaftszeit krank wird, kommt trotzdem zurück, ohne dass die neue Diagnose geprüft wird. Der Verband sagt es knapp: Schutz vor einem Risikozuschlag oder einer Ablehnung beim Neuabschluss bietet nur eine Anwartschaft.
Kleine oder große Anwartschaft: der Unterschied, der beim Wiedereinstieg zählt
Beide ersparen Dir die neue Gesundheitsprüfung. Der Unterschied liegt allein im Beitrag, den Du nach der Rückkehr zahlst.
Bei der kleinen wird er nach dem Alter berechnet, das Du bei der Rückkehr erreicht hast. Wer mit 30 abgeschlossen hat, zehn Jahre anwartet und mit 40 zurückkommt, zahlt den Beitrag eines 40-Jährigen.
Bei der großen richtet er sich nach dem ursprünglichen Eintrittsalter, unter Berücksichtigung der Beitragsanpassungen, die es in der Zwischenzeit gab. Laut Verband wird dafür während der Pause weiter Alterungsrückstellung gebildet. Deshalb kostet die große mehr, und deshalb ist der spätere Beitrag niedriger.
Das Eintrittsalter ist die eine Sache in der privaten Krankenversicherung, die sich später nicht nachkaufen lässt. Genau das kauft die große Anwartschaft.
Wann eine Anwartschaft in Frage kommt
Abschließen kannst Du sie nicht einfach so. Es braucht einen Grund, weshalb Du den Vertrag gerade nicht nutzt und woanders abgesichert bist. Diese vier Anlässe begegnen mir am häufigsten.
Ausland
Ziehst Du in ein Land außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums, endet der Vertrag nach den Musterbedingungen in der Regel, wenn nichts anderes vereinbart ist. Bei einem nur vorübergehenden Wegzug kannst Du verlangen, dass er in eine Anwartschaft umgewandelt wird (§ 15 Abs. 3 MB/KK 2009). Innerhalb von EU und EWR läuft der Schutz dagegen weiter, und die Frage stellt sich oft gar nicht.
Wichtig ist der Wohnsitz. Nach § 193 Abs. 3 VVG muss jeder mit Wohnsitz in Deutschland eine Krankheitskostenversicherung haben. Wer bei einem Auslandseinsatz seinen deutschen Wohnsitz behält und daheim nur eine Anwartschaft stehen lässt, erfüllt diese Pflicht nicht.
Beamtenanwärter mit Heilfürsorge
Bei Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr zahlt der Dienstherr oft die Krankheitskosten ganz. Eine Krankenversicherung brauchst Du dann nicht, eine Pflegepflichtversicherung schon. Der Verband empfiehlt Beamten mit freier Heilfürsorge die Anwartschaft ausdrücklich, und der Grund ist einleuchtend: Im Ruhestand endet die freie Heilfürsorge, danach gibt es Beihilfe, und für den Rest brauchst Du eine private Versicherung.
Wer mit Mitte zwanzig und gesund eine Anwartschaft auf einen Beihilfetarif abschließt, sichert sich den Zugang zu Bedingungen von heute. Die Gesundheitsprüfung findet dabei beim Abschluss statt, nicht erst Jahrzehnte später. Was dort zählt, steht unter was Du in der Gesundheitsprüfung angeben musst. Wie Anwärter ohne Heilfürsorge versichert sind, steht auf der Seite für Beamtenanwärter bei der HanseMerkur.
Rückkehr in die gesetzliche Versicherung
Das ist die Weggabelung, an der die meisten stehen. Sinkt Dein Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze oder wirst Du aus einem anderen Grund gesetzlich pflichtversichert, kannst Du nach § 205 Abs. 2 VVG binnen drei Monaten rückwirkend kündigen, ausdrücklich auch eine bestehende Anwartschaftsversicherung. Der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung und der nicht nur vorübergehende Anspruch auf Heilfürsorge stehen der Versicherungspflicht dabei gleich.
Du hast also die Wahl: kündigen oder anwarten. Kündigen kostet nichts. Anwarten kostet jeden Monat Geld und hält die Tür offen.
Dasselbe gilt im Referendariat. Rechtsreferendare sind in mehreren Ländern in einem Ausbildungsverhältnis ohne Beihilfe und damit gesetzlich pflichtversichert. Wer vorher privat versichert war, kann den Vertrag für diese Zeit anwarten lassen. Wie das je Land aussieht, steht unter Krankenversicherung im Referendariat.
Elternzeit, aber nur über einen Umweg
Das ist der Irrtum, der mir am häufigsten begegnet, und er hält sich hartnäckig, weil er so plausibel klingt: Ich gehe in Elternzeit, ich verdiene nichts, also lasse ich die PKV ruhen.
So funktioniert es nicht. Elternzeit allein ist kein Anlass für eine Anwartschaft. Wer privat versichert ist und in Elternzeit geht, bleibt privat versichert und zahlt weiter, ohne Arbeitgeberzuschuss, solange kein Gehalt fließt. Was dabei gilt, steht unter Arbeitgeberzuschuss in der Elternzeit.
Eine Anwartschaft kommt erst in Frage, wenn Du in der Elternzeit in Teilzeit arbeitest, mit diesem Gehalt unter der Grenze liegst und dadurch versicherungspflichtig wirst. Dann hast Du zwei Wege. Du kannst Dich nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V binnen drei Monaten befreien lassen, nur für die Dauer der Elternzeit, und bleibst privat. „Die Befreiung kann nicht widerrufen werden." Oder Du gehst für diese Zeit in die gesetzliche Kasse und lässt den privaten Vertrag anwarten.
Ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll?
Die Rechnung dahinter ist eine Frage nach Deinem Alter und Deiner Gesundheit, nicht nach dem Beitrag.
Mit Ende zwanzig und ohne Diagnosen ist eine neue Gesundheitsprüfung in ein paar Jahren meist unproblematisch. Mit Mitte vierzig und zwei Einträgen in der Akte ist sie das Gegenteil davon, und dann ist die Anwartschaft das Billigste, was Du je abgeschlossen hast. Eine Vorerkrankung, die heute noch nicht da ist, kann Dir in fünf Jahren den Neuabschluss verbauen. Das weiß keiner vorher.
Dazu kommt die Rückstellung. Wer kündigt, verliert sie. Bei einer Anwartschaft bleibt sie laut Verband bestehen.
Und das Alter setzt eine zweite Grenze. Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr kommt ein Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung in aller Regel nicht mehr in Betracht (§ 6 Abs. 3a SGB V). Wer mit Anfang fünfzig gesetzlich pflichtig wird und kündigt, sollte wissen, dass der Weg in die private Versicherung danach wieder über eine volle Gesundheitsprüfung führt. Die Einzelheiten stehen unter von der PKV in die GKV wechseln.
Was kostet eine Anwartschaft?
Die Anwartschaft kostet einen Prozentsatz des Beitrags, den Du ohne sie zahlen würdest. Steigt oder sinkt dieser Beitrag, ändert sich der Anwartschaftsbeitrag mit. Die große kostet mehr als die kleine, weil sie die Rückstellung weiterführt.
Eine seriöse Zahl für alle gibt es nicht. In den Bedingungen, mit denen ich arbeite, steht der Prozentsatz nicht drin. Dort heißt es, man könne die aktuellen Sätze beim Versicherer erfragen. Ich schreibe Dir deshalb keine Zahl hin, die ich nicht belegen kann. Frag mich, dann hole ich Dir den Satz für Deinen Tarif.
Zwei Dinge aus den Bedingungen, die ich kenne, sind selten irgendwo zu lesen:
- Wird schon bei Vertragsbeginn ein Risikozuschlag für eine bekannte Vorerkrankung vereinbart, zahlst Du ihn erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Schutz auflebt.
- Bei der kleinen Anwartschaft kann ein Jahresbeitrag verlangt werden. Monatliche Raten gibt es dort nur, wenn Du beim selben Versicherer noch eine andere Versicherung mit monatlicher Zahlung hast oder beantragst.
Ob andere Häuser das genauso regeln, steht in deren Bedingungen. Welche Tarife ich vermittle, steht auf der Seite zur privaten Krankenversicherung der HanseMerkur.
Wie lange läuft die Anwartschaftsversicherung?
So lange, wie der Grund besteht. Bei gesetzlicher Versicherungspflicht, Heilfürsorge oder Familienversicherung also offen, bis sie endet. Beim Auslandsaufenthalt dagegen meist für eine vorher festgelegte Dauer, die Du verlängern kannst, wenn Du es rechtzeitig beantragst.
Hier wird es praktisch, und hier geht auch das meiste schief. Fällt der Grund weg, musst Du das dem Versicherer anzeigen. In den Bedingungen, die ich kenne, hast Du dafür zwei Monate. Dann lebt der Schutz nahtlos wieder auf, zum Ersten des Monats, in dem der Grund weggefallen ist. Meldest Du Dich später, kann der Versicherer das Aufleben an Bedingungen knüpfen, und zwischen Wegfall und Aufleben entsteht eine Lücke.
Beim Ausland zählt der Termin. Kommst Du deutlich früher oder später zurück als vereinbart, kann der Schutz zum Tag Deiner Rückkehr nur nach einer erneuten Risikoprüfung aufleben. Genau die wolltest Du mit der Anwartschaft vermeiden.
Deshalb der eine Satz, den Du Dir aus diesem Artikel merken solltest: Sag vorher Bescheid, wenn sich der Rückkehrtermin verschiebt. Die Verlängerung kostet eine Nachricht, und sie muss vor dem alten Termin beim Versicherer sein.
Und wer von der Rückkehr keinen Gebrauch macht, verliert alle erworbenen Rechte. Die Beiträge gibt es nicht zurück.
Anwartschaftsversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse
Auch in der gesetzlichen Kasse gibt es etwas, das oft Anwartschaft genannt wird. Gemeint ist eine freiwillige Mitgliedschaft, deren Leistungsanspruch ruht. Nach § 16 Abs. 1 SGB V ruht der Anspruch, solange Du Dich im Ausland aufhältst oder Anspruch auf Heilfürsorge hast.
Die Mitgliedschaft läuft weiter, der Beitrag wird kleiner. Nach § 240 Abs. 4b SGB V gelten dann als beitragspflichtige Einnahmen 10 Prozent der monatlichen Bezugsgröße, wenn der Anspruch wegen eines beruflich bedingten Auslandsaufenthalts oder wegen Heilfürsorge ruht, und ebenso, wenn er aus einem anderen Grund länger als drei Monate ruht. 2026 liegt die Bezugsgröße bei 3.955 Euro im Monat, gerechnet wird also mit 395,50 Euro. Den Beitragssatz legt Deine Kasse zugrunde.
Das ist das Gegenstück für gesetzlich Versicherte, die ihre Mitgliedschaft halten wollen. Mit der privaten Anwartschaft hat es nur den Namen gemein.
Die Pflegepflichtversicherung läuft getrennt
Ein Punkt, der regelmäßig übersehen wird. Wirst Du vorübergehend in der sozialen Pflegeversicherung pflichtig oder familienversichert, gibt es für die private Pflegepflichtversicherung eine eigene Anwartschaft. Sie kann laut Verband nur unmittelbar im Anschluss an die Beendigung der privaten Pflegeversicherung beginnen. Wer die Anwartschaft für die Krankenversicherung beantragt, sollte die Pflege im selben Schreiben mitregeln.
Was ich raten würde
Wenn Du die Wahl hast und die Unterbrechung länger als zwei, drei Jahre dauern kann: nimm die große. Sie kostet mehr, und sie kauft Dir das Eintrittsalter, das sich später nicht nachkaufen lässt. Für Polizisten mit Heilfürsorge gilt das doppelt, weil die Heilfürsorge dort erst mit dem Ruhestand endet und die Pause ein ganzes Berufsleben dauern kann.
Die kleine würde ich nehmen, wenn die Unterbrechung kurz ist, das Datum feststeht und Du jung bist. Eine befristete Entsendung mit Rückflugticket, zum Beispiel. Da geht es wirklich nur darum, die Gesundheitsprüfung nicht noch einmal machen zu müssen, und dafür reicht sie.
Abraten würde ich in einem Fall: wenn Du gar nicht vorhast zurückzukommen und die Anwartschaft nur abschließt, „weil man ja nie weiß". Dann zahlst Du jahrelang für eine Option, die Du nicht ziehst, und am Ende erlischt alles ohne Rückzahlung. Das ist wie ein Rückflugticket, das man bezahlt und verfallen lässt.
Und wenn Du unsicher bist, welche Variante in Deinem Vertrag überhaupt steht: Ruf mich an. Ich lese es Dir vor. Die wenigsten wissen, welche der beiden sie haben, und der Unterschied fällt erst in dem Moment auf, in dem er nicht mehr zu ändern ist. Wer gerade erst überlegt, in die private Versicherung zu gehen, findet den Ablauf unter PKV wechseln.
Was mich zur Anwartschaft am Telefon gefragt wird
Ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll?
Wenn Du später in die private Versicherung zurückwillst, ja. Sie erspart Dir die neue Gesundheitsprüfung, und die große sichert Dir zusätzlich das alte Eintrittsalter. Je älter Du bist und je länger die Pause dauern kann, desto mehr ist sie wert. Wer sicher nicht zurückkommt, braucht sie nicht.
Wie viel kostet eine Anwartschaft?
Einen Prozentsatz des Beitrags, den Du ohne Anwartschaft zahlen würdest. Den Satz legt jeder Versicherer selbst fest, die große kostet mehr als die kleine. Eine Zahl, die für alle gilt, gibt es nicht.
Wie lange läuft die Anwartschaftsversicherung?
So lange, wie der Anlass besteht, also etwa die gesetzliche Versicherungspflicht oder die Heilfürsorge. Beim Auslandsaufenthalt meist für eine vorher vereinbarte Dauer, die Du vor ihrem Ablauf verlängern kannst.
Was ist eine Anwartschaftsversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse?
Eine freiwillige Mitgliedschaft, deren Leistungsanspruch ruht, etwa im Ausland oder bei Heilfürsorge (§ 16 SGB V). Beiträge werden dann aus 10 Prozent der Bezugsgröße berechnet (§ 240 Abs. 4b SGB V), 2026 aus 395,50 Euro im Monat.
Bin ich während der Anwartschaft krankenversichert?
Nein. Während der Anwartschaft gibt es keine Leistungen. Du brauchst in dieser Zeit eine andere Absicherung, die gesetzliche Kasse, die Heilfürsorge oder eine Police für das Ausland.
Ist der Anwartschaftsbeitrag steuerlich absetzbar?
Das gehört zum Steuerberater. Wie Beiträge sonst behandelt werden, steht unter PKV von der Steuer absetzen.
Quellen
- § 193 VVG, § 204 VVG und § 205 VVG: Versicherungspflicht, Fortführung als Anwartschaft, Kündigung bei Versicherungspflicht (Stand 26.09.2026)
- § 6 SGB V, § 8 SGB V, § 16 SGB V und § 240 SGB V: Versicherungsfreiheit ab 55, Befreiung in der Elternzeit, Ruhen des Anspruchs, Beitrag bei ruhendem Anspruch (Stand 26.09.2026)
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026, § 1: Bezugsgröße 3.955 Euro im Monat
- Musterbedingungen MB/KK 2009, Verband der Privaten Krankenversicherung, § 13 Abs. 3 und 11, § 15 Abs. 3
- Verband der Privaten Krankenversicherung: Ablehnung und Kündigung, Glossar, Anwartschaftsversicherung und Privatversichert im Ausland, abgerufen am 26.09.2026
