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Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern: welche Verordnung gilt und was das Land anders macht

Ediz Catmaz Ediz Catmaz ·Stand 27.10.2026 ·13 Min. Lesezeit Beamte

Eine eigene Beihilfeverordnung hat Mecklenburg-Vorpommern nicht. Es gilt die Bundesbeihilfeverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung, mit einer wichtigen Ausnahme: Chefarzt und Zweibettzimmer im Krankenhaus zahlt die Beihilfe nicht (§ 80 Abs. 4 und 7 LBG M-V). Die Beihilfesätze stehen im Landesbeamtengesetz selbst: 50 Prozent im aktiven Dienst, 70 Prozent ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, in der Elternzeit und im Ruhestand, 70 Prozent für den Ehepartner und 80 Prozent für Kinder. Seit dem 1. Mai 2026 kannst Du statt der Beihilfe auch eine pauschale Beihilfe zum Krankenversicherungsbeitrag wählen (§ 80a LBG M-V).

Eine Person in dunkelblauer Regenjacke steht von hinten gesehen am Ende eines alten Holzstegs zwischen hohem Schilf und blickt über einen stillen, leicht nebligen See auf ein Ufer mit Kiefern und herbstlich gelben Birken
Für wenBeihilfesatz MVFundstelle
Beamte im aktiven Dienst, auch Anwärter50 %§ 80 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 LBG M-V
Aktive Beamte mit zwei oder mehr Kindern70 %§ 80 Abs. 5 Satz 3 LBG M-V
Beamte in Elternzeit70 %§ 80 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 LBG M-V
Versorgungsempfänger70 %§ 80 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 LBG M-V
Ehe- und Lebenspartner70 %§ 80 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 LBG M-V
Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen80 %§ 80 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 LBG M-V

Für Landesbeamte setzt das Landesamt für Finanzen in Schwerin die Beihilfe fest. Wie Beihilfe und private Restkostenversicherung grundsätzlich zusammenspielen, steht in Beihilfe für Beamte: so zahlt die Beihilfe. Hier geht es um das, was in Mecklenburg-Vorpommern gilt, und um die Folgen für Deine Absicherung.

Gibt es eine Beihilfeverordnung in Mecklenburg-Vorpommern?

Das Gesetz sieht eine vor. § 80 Abs. 6 LBG M-V ermächtigt das Finanzministerium, die Beihilfe durch eine eigene Rechtsverordnung zu regeln: Höchstbeträge, Eigenbehalte, Belastungsgrenzen, Fristen. Erlassen ist sie bis heute nicht. Das Landesamt für Finanzen nennt auf seiner Seite zu den Rechtsquellen nur § 80 LBG M-V, die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und die Verwaltungsvorschrift des Bundes dazu.

Deshalb greift § 80 Abs. 7 LBG M-V: Bis die Landesverordnung kommt, gelten die Vorschriften des Bundes „jeweils geltend“ weiter. Wer nach der Beihilfeverordnung MV sucht, landet also bei der BBhV:

  • Was der Bund ändert, gilt bei Dir mit, ohne eigenes Verfahren im Land.
  • Drei Dinge regelt das Land selbst: wer Beihilfe bekommt und mit welchem Satz (§ 80 Abs. 1, 2 und 5), dass Wahlleistungen im Krankenhaus nicht beihilfefähig sind (§ 80 Abs. 4) und die pauschale Beihilfe (§ 80a).

Beihilfe bekommst Du, solange Du Anspruch auf Besoldung hast, also auch als Anwärterin oder Anwärter, in der Elternzeit und bei einer Freistellung zur Pflege naher Angehöriger (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 LBG M-V). Maßgeblich für den Satz ist der Tag der Behandlung, nicht das Datum der Rechnung (§ 6 Abs. 1 BBhV).

Die Beihilfesätze in MV im Einzelnen

Zwei Kinder heben Deinen Satz. Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, steigt Dein eigener Satz von 50 auf 70 Prozent (§ 80 Abs. 5 Satz 3 LBG M-V). Berücksichtigungsfähig ist ein Kind, solange es bei Dir im Familienzuschlag steht. Fällt das zweite Kind dort heraus, etwa nach der Ausbildung, sinkt Dein Satz wieder auf 50 Prozent.

Zwei Beamte, ein erhöhter Satz. Seid Ihr beide beihilfeberechtigt, bekommt die 70 Prozent nur, wer den Familienzuschlag für die Kinder bezieht (§ 80 Abs. 5 Satz 4 LBG M-V). Der andere bleibt bei 50 Prozent.

Elternzeit. Während der Elternzeit liegt Dein Satz bei 70 Prozent, auch mit nur einem Kind. Die Beihilfeberechtigung läuft weiter, obwohl keine Bezüge gezahlt werden.

Ruhestand. Als Versorgungsempfänger bekommst Du 70 Prozent. Dein Restkostentarif kann dann von 50 auf 30 Prozent sinken, und das lässt sich schon beim Abschluss so vereinbaren (§ 199 Abs. 1 VVG).

Ehepartner und Kinder: 70 und 80 Prozent

Dein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner bekommt Beihilfe, wenn er „kein zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit führendes Einkommen“ hat (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 LBG M-V). Den Betrag dafür liefert die BBhV: Maßgeblich ist der Gesamtbetrag seiner Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag, und die Grenze wird jedes Jahr mit dem Rentenwert angepasst (§ 6 Abs. 2 BBhV). Für 2026 nennt das Bundesverwaltungsamt 22.648 Euro. Das Landesamt für Finanzen führt auf seiner Fragenseite noch den Wert ab dem 1. Januar 2025, 21.832 Euro, und verlangt als Nachweis eine Kopie des Steuerbescheids.

Für einen Antrag im Jahr 2026 zählt also das Einkommen aus 2024. Liegt es darüber, im laufenden Jahr aber voraussichtlich darunter, gibt es die Beihilfe unter Vorbehalt schon jetzt. Welcher Betrag für Deinen Antrag gilt, bestätigt Dir die Beihilfestelle. Liegt Dein Partner über der Grenze, bekommt er keine Beihilfe und braucht eigenen vollen Schutz.

Bekommt er Beihilfe, genügt bei 70 Prozent ein Restkostentarif über 30 Prozent. Für Kinder sind es 20 Prozent, denn sie bekommen 80 Prozent Beihilfe, solange sie im Familienzuschlag stehen. Kinder, die selbst Waisengeld bekommen, laufen nicht über Dich, sondern sind eigenständig beihilfeberechtigt (§ 80 Abs. 2 Satz 2 LBG M-V). Kinder unter 18 zahlen außer bei Fahrtkosten keine Eigenbehalte (§ 49 Abs. 4 Nr. 1 BBhV).

Chefarzt und Zweibettzimmer: die Lücke, die das Land selbst setzt

Hier weicht Mecklenburg-Vorpommern vom Bund ab. Aufwendungen für Wahlleistungen bei stationärer Behandlung sind nicht beihilfefähig (§ 80 Abs. 4 Satz 1 LBG M-V), und § 80 Abs. 7 nimmt sie ausdrücklich von der Übernahme der BBhV aus. Das Landesamt für Finanzen sagt es auf seiner Fragenseite in einem Satz: Wahlarztleistungen, Einzel- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlungen sind nicht beihilfefähig. Die Beihilfe zahlt im Krankenhaus also die allgemeinen Krankenhausleistungen, das Mehrbettzimmer und den diensthabenden Arzt.

Ausnahmen gibt es nur als Bestandsschutz für Altfälle von vor dem 1. September 2003 (§ 80 Abs. 4 Satz 2 LBG M-V). Wer heute verbeamtet wird, fällt nicht darunter.

Was daraus folgt: Willst Du im Krankenhaus Chefarzt und Zweibettzimmer, musst Du die Wahlleistungen zu 100 Prozent privat versichern, nicht nur zu Deinem Restkostenanteil von 50 Prozent. Ein Restkostentarif, der Wahlleistungen nur im Umfang Deines Prozentsatzes erstattet, lässt in Mecklenburg-Vorpommern die andere Hälfte offen. Dieselbe Lage gibt es in Hamburg und Schleswig-Holstein; im Bund und in Sachsen-Anhalt zahlt die Beihilfe Wahlleistungen dagegen mit.

Was die Beihilfe in MV sonst zahlt und wo sie kürzt

Ärztliche und zahnärztliche Rechnungen gelten als angemessen, wenn sie sich im Gebührenrahmen der GOÄ und GOZ halten. Honorare oberhalb dieses Rahmens aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arzt erkennt die Beihilfe nicht an (§ 6 Abs. 5 BBhV). Die wichtigsten Grenzen:

LeistungRegel in Mecklenburg-VorpommernFundstelle
Chefarzt und Zweibettzimmernicht beihilfefähig§ 80 Abs. 4 LBG M-V
Material- und Laborkosten beim Zahnarztzu 80 % beihilfefähig§ 16 Abs. 1 BBhV
Zahnersatz, Kronen, Implantate im Vorbereitungsdienstgrundsätzlich nicht beihilfefähig§ 17 Abs. 2 BBhV
Brille mit Einstärkengläsernbis 110 €Anlage 11 Abschnitt 4 BBhV
Brille mit Mehrstärkengläsernbis 260 €Anlage 11 Abschnitt 4 BBhV
KostendämpfungspauschalekeineBBhV kennt sie nicht

Zahnersatz: wie viel vom Labor bleibt

Bei Kronen, Brücken, Prothesen und Implantaten erkennt die BBhV in ihrer geltenden Fassung die gesondert berechneten Material- und Laborkosten zu 80 Prozent an (§ 16 Abs. 1 BBhV). Das Honorar des Zahnarztes bleibt voll beihilfefähig. Weist der Zahnarzt den Laboranteil nicht aus, setzt die Beihilfe pauschal 40 Prozent der Rechnung als Laborkosten an (§ 16 Abs. 2 BBhV).

Die Fragenseite des Landesamts für Finanzen nennt für die Zahntechnik noch 60 Prozent. Rechne deshalb mit dem vorsichtigeren Wert und reich vor einer großen Behandlung den Heil- und Kostenplan bei der Beihilfestelle ein. Was ein Beihilfeergänzungstarif dabei übernimmt, steht unter Beihilfeergänzungstarif: was er zahlt, was nicht.

Anwärter: kein Zahnersatz im Vorbereitungsdienst

Für Beamte auf Widerruf und ihre Angehörigen sind Prothetik, Inlays, Kronen, Implantate sowie Funktionsdiagnostik und Funktionstherapie nicht beihilfefähig (§ 17 Abs. 2 BBhV). Ausnahmen gelten nach einem Unfall im Vorbereitungsdienst oder wenn Du vorher mindestens drei Jahre ohne Unterbrechung im öffentlichen Dienst warst. Mehr zur Zeit vor der Verbeamtung auf Probe steht unter Krankenversicherung im Referendariat.

Brille, Eigenbehalte und Belastungsgrenze

Die Brille ist gedeckelt. Bei 110 Euro Höchstbetrag zahlt die Beihilfe mit 50 Prozent 55 Euro, egal was die Brille kostet. Eine neue gibt es frühestens nach drei Jahren, außer die Sehstärke hat sich geändert.

Eine Kostendämpfungspauschale gibt es nicht. Stattdessen gelten die Eigenbehalte der BBhV (§ 49 BBhV): 10 Prozent bei Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln sowie Fahrten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, und 10 Euro je Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Jahr. Sie werden von den beihilfefähigen Kosten abgezogen. Übersteigen sie im Kalenderjahr 2 Prozent Deiner Einnahmen, bei chronisch Kranken 1 Prozent, werden sie auf Antrag nicht mehr abgezogen (§ 50 Abs. 1 BBhV).

Pauschale Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern seit Mai 2026

Seit dem 1. Mai 2026 kannst Du statt der klassischen Beihilfe einen monatlichen Zuschuss zu Deinem Krankenversicherungsbeitrag wählen (§ 80a LBG M-V). Voraussetzung ist, dass Du freiwillig gesetzlich oder vollständig privat versichert bist. Die wichtigsten Regeln stehen alle im Gesetz:

  • Höhe: die Hälfte des nachgewiesenen Beitrags. Bei gesetzlich Versicherten zählt nur der Beitragsteil, der auf Deine Besoldung oder Versorgung entfällt, nicht der auf Mieten oder Kapitalerträge. Privat Versicherte bekommen höchstens die Hälfte des Beitrags im Basistarif (§ 80a Abs. 3).
  • Beginn: ab dem Ersten des Monats, der auf den Eingang des Antrags folgt (§ 80a Abs. 1 Satz 3). Rückwirkend gibt es nichts. Eine Ausschlussfrist wie in Baden-Württemberg oder Berlin kennt das Gesetz dagegen nicht.
  • Unwiderruflich: Antrag und Verzicht auf die ergänzende Beihilfe gelten für immer und müssen eigenhändig unterschrieben sein (§ 80a Abs. 1 Satz 2, § 126 BGB). Der Verzicht erfasst auch Deine berücksichtigungsfähigen Angehörigen; für sie gibt es dann ebenfalls die Pauschale, selbst wenn sie pflichtversichert sind (§ 80a Abs. 7).
  • Pflege bleibt: Beihilfe zu Pflegeleistungen bekommst Du weiter (§ 80a Abs. 2).
  • Anrechnung: Zuschüsse eines Arbeitgebers oder Sozialleistungsträgers werden abgezogen, ebenso Beitragsrückerstattungen Deiner Versicherung im Verhältnis zur Pauschale (§ 80a Abs. 4).
  • Wechsel: Gehst Du später von der Kasse in die private Versicherung oder umgekehrt, bekommst Du höchstens die Pauschale, die Du vorher hattest (§ 80a Abs. 6).
  • Härtefall: Einzelne Leistungen, die Deine Versicherung gar nicht zahlt, kann die Beihilfestelle ausnahmsweise bezuschussen, wenn sie unbedingt notwendig waren und 10 Prozent Deines Bruttomonatsbezugs, mindestens 360 Euro, übersteigen (§ 80a Abs. 8).

Die Pauschale hilft vor allem Beamten, die schon freiwillig gesetzlich versichert sind und dort bleiben wollen oder müssen. Für gesunde Berufseinsteiger ist die klassische Beihilfe mit privatem Restkostentarif in aller Regel der günstigere Weg, weil Du dort nur Deinen Anteil versicherst und nicht den vollen Schutz. Weil die Entscheidung nicht zurückgeht, gehört sie vor den Antrag durchgerechnet. Wie die anderen Länder die pauschale Beihilfe regeln, steht unter Pauschale Beihilfe: welche Länder sie zahlen.

Polizei und Berufsfeuerwehr: Heilfürsorge statt Beihilfe

Polizeivollzugsbeamte haben in Mecklenburg-Vorpommern Anspruch auf Heilfürsorge, solange sie Dienst- oder Anwärterbezüge erhalten (§ 112 Abs. 1 LBG M-V). Für den feuerwehrtechnischen Dienst der Berufsfeuerwehren gilt dasselbe (§ 114 LBG M-V). Die Heilfürsorge umfasst die ärztliche und zahnärztliche Versorgung grundsätzlich nach den Regeln des SGB V (§ 112 Abs. 2). Für die eigenen Kosten gibt es daneben keine Beihilfe (§ 80 Abs. 5 LBG M-V).

Für Deine Familie gilt die Heilfürsorge nicht. Ehepartner und Kinder bekommen Beihilfe zu ihren Kosten wie bei allen anderen Beamten, das bestätigt auch das Landesamt für Finanzen. Für sie brauchst Du also einen Restkostentarif über 30 bzw. 20 Prozent, mit den Wahlleistungen zu 100 Prozent.

Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge, danach brauchst Du zur Beihilfe von 70 Prozent einen Restkostentarif, dann mit hohem Eintrittsalter und neuer Gesundheitsprüfung. Wer das vermeiden will, sichert sich Alter und Gesundheitszustand von heute mit einer PKV-Anwartschaft.

Beihilfe in MV beantragen

Für Landesbeamte setzt das Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern die Beihilfe fest (§ 80 Abs. 9 LBG M-V). Für Beamte der Gemeinden, Landkreise und Ämter ist es der jeweilige Dienstherr oder die Stelle, der er die Aufgabe übertragen hat (§ 80 Abs. 9 und 10 LBG M-V). Für das Verfahren gilt mangels Landesverordnung ebenfalls die BBhV:

  • Drei Jahre hast Du Zeit, gerechnet ab dem Rechnungsdatum (§ 54 Abs. 1 BBhV).
  • Mehr als 200 Euro müssen die Rechnungen in einem Antrag zusammen ausmachen (§ 51 Abs. 8 BBhV).

Am einfachsten sammelst Du kleinere Rechnungen, bis sie zusammen über 200 Euro liegen. Vor einem Aufenthalt in einer Privatklinik lohnt eine kurze Anfrage bei der Beihilfestelle: Die BBhV erkennt dort nur Kosten bis zu dem Betrag an, der in einem zugelassenen Krankenhaus angefallen wäre (§ 26a BBhV).

Welche Absicherung zur Beihilfe in MV passt

Beihilfekonform heißt ein Tarif, wenn er zusammen mit Deinem Beihilfesatz 100 Prozent ergibt. In Mecklenburg-Vorpommern sind das 50 Prozent im aktiven Dienst, 30 ab zwei Kindern, in der Elternzeit und im Ruhestand, 30 für den Partner und 20 für Kinder. Dazu kommt die anteilige Pflegeversicherung, die Pflicht ist (§ 23 Abs. 3 SGB XI).

In MV gehören die Wahlleistungen zu 100 Prozent in den Tarif, und für Zahnlabor und Brille bleibt eine Lücke, die ein Ergänzungsbaustein schließen kann.

Ändert sich Dein Satz, etwa mit dem zweiten Kind, darfst Du Deinen Tarif anpassen. Beihilfe und Versicherung zusammen dürfen nicht mehr erstatten, als die Rechnung kostet (§ 80 Abs. 5 LBG M-V, § 200 VVG). Sinkt ein Satz, etwa weil ein Kind aus dem Familienzuschlag fällt, kannst Du binnen sechs Monaten ohne neue Gesundheitsprüfung aufstocken (§ 199 Abs. 2 VVG).

Vor dem Vertrag steht eine Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können zu einem Zuschlag, einem Leistungsausschluss oder im Einzelfall zur Ablehnung führen. Nach den Musterbedingungen gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten und eine besondere von acht Monaten, unter anderem für Entbindung, Psychotherapie und Zahnersatz (§ 3 MB/KK 2009); einzelne Tarife verkürzen sie.

Für Beamtenanfänger mit Vorerkrankungen gibt es die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer. Wer innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung einen Antrag stellt, wird bei den teilnehmenden Versicherern nicht aus Risikogründen abgelehnt, bekommt keine Leistungsausschlüsse und höchstens 30 Prozent Zuschlag. Nicht jeder Versicherer nimmt teil, auch der nicht, den ich vermittle. Für Beihilfeergänzungstarife gelten die Erleichterungen nicht.

Ich vermittle ausschließlich die HanseMerkur, für Beamte die Linien Be Fit Smart und Be Fit Best. Was sie leisten und kosten, steht unter private Krankenversicherung für Beamte. Für den Vorbereitungsdienst gibt es HanseMerkur für Beamtenanwärter und Referendare.

Kurz zusammengefasst

In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Bundesbeihilfeverordnung, die Sätze 50, 70 und 80 Prozent stehen in § 80 LBG M-V, und eine Kostendämpfungspauschale gibt es nicht. Die eine große Abweichung vom Bund ist das Krankenhaus: Chefarzt und Zweibettzimmer zahlt die Beihilfe nicht, deshalb gehören die Wahlleistungen zu 100 Prozent in Deinen Tarif. Die pauschale Beihilfe seit Mai 2026 lohnt sich vor allem für Beamte, die in der Kasse bleiben; für gesunde Berufseinsteiger bleibt die klassische Beihilfe mit Restkostentarif der Weg, den ich empfehle.

Was Beamte in Mecklenburg-Vorpommern zur Beihilfe fragen

Gibt es eine eigene Beihilfeverordnung in MV?

Nein. § 80 Abs. 6 LBG M-V erlaubt sie, erlassen ist sie nicht. Bis dahin gilt die Bundesbeihilfeverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung, mit Ausnahme der Wahlleistungen im Krankenhaus (§ 80 Abs. 7 LBG M-V).

Wie hoch ist die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern?

50 Prozent für aktive Beamte, 70 Prozent ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, in der Elternzeit und im Ruhestand. Ehepartner bekommen 70, Kinder 80 Prozent (§ 80 Abs. 5 LBG M-V).

Zahlt die Beihilfe in MV Chefarzt und Zweibettzimmer?

Nein. Wahlleistungen bei stationärer Behandlung sind nicht beihilfefähig, außer im Bestandsschutz für Altfälle von vor September 2003 (§ 80 Abs. 4 LBG M-V). Wer sie will, versichert sie zu 100 Prozent privat.

Wie viel darf mein Ehepartner verdienen?

Maßgeblich ist der Gesamtbetrag seiner Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag (§ 6 Abs. 2 BBhV). Der Bund nennt für 2026 22.648 Euro, das Landesamt für Finanzen auf seiner Fragenseite noch 21.832 Euro ab 2025.

Ist die pauschale Beihilfe in MV widerruflich?

Nein. Antrag und Verzicht auf die ergänzende Beihilfe sind unwiderruflich, gelten auch für die Angehörigen und brauchen die eigenhändige Unterschrift. Gezahlt wird ab dem Folgemonat (§ 80a Abs. 1 LBG M-V).

Bekommen Polizisten in MV Beihilfe?

Für sich selbst nicht, sie haben Heilfürsorge, solange sie Dienst- oder Anwärterbezüge bekommen (§ 112 LBG M-V). Ehepartner und Kinder bekommen Beihilfe, im Ruhestand gilt sie für alle.

Quellen und Fundstellen

1 Fundstelle
  1. Juli 2026 (GVOBl. M-V S. 719, 732): § 80, § 80a, § 112, § 114, abgerufen 27.10.2026
Ediz Catmaz

Ediz Catmaz

Zertifizierter PKV-Experte

Ich berate zur privaten Krankenversicherung und vermittle ausschließlich die private Krankenversicherung der HanseMerkur. Was ich schreibe, kannst Du nachprüfen – die Fundstelle steht immer daneben.

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Ediz Catmaz ist gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 GewO und vermittelt ausschließlich Produkte der HanseMerkur. Registernummer D-OAII-V220V-47.

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