Welcher Teil Deines Beitrags zur Basis gehört, musst Du nicht selbst ausrechnen. Das bescheinigt Dein Versicherer und meldet es dem Finanzamt.
| Posten | Wie er steuerlich zählt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Basisanteil der privaten Krankenversicherung | voll | § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG |
| Private Pflegepflichtversicherung | voll | § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b EStG |
| Wahlleistungen, Krankentagegeld, Zusatzversicherungen | nur im Höchstbetrag, meist 0 € | § 10 Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 4 EStG |
| Zuschuss des Arbeitgebers | steuerfrei, mindert den Abzug | § 3 Nr. 62, § 10 Abs. 2 EStG |
| Beitragsrückerstattung | mindert den Abzug im Jahr, in dem sie kommt | § 10 Abs. 4b EStG |
| Selbstbeteiligung | keine Sonderausgabe | BFH, X R 43/14 |
| Vorauszahlung für künftige Jahre | bis zum Dreifachen des Jahresbeitrags sofort | § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 EStG |
Was zur Basisabsicherung zählt
Das Gesetz zieht die Linie an der gesetzlichen Krankenversicherung. Absetzbar sind die Beitragsanteile für Leistungen, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der gesetzlichen Kasse entsprechen, und zwar ausdrücklich ohne die Anteile für Krankengeld (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a Satz 3 EStG).
Was darüber hinausgeht, ist im Sinne des Steuerrechts Komfort: das Einbettzimmer, die Chefarztbehandlung, höhere Erstattung beim Zahnersatz. Auch das Krankentagegeld fällt aus der Basis heraus. Wer gesetzlich versichert ist und Anspruch auf Krankengeld hat, bekommt stattdessen pauschal 4 Prozent vom Beitrag abgezogen (Satz 4). In der privaten Versicherung wird der Anteil genau herausgerechnet.
Am Telefon kommt an dieser Stelle fast immer dieselbe Frage: Muss ich das selbst auseinanderrechnen? Nein. Dein Versicherer ist verpflichtet, die im Jahr gezahlten und erstatteten Beiträge für Basis und Pflege an die Finanzverwaltung zu übermitteln (§ 10 Abs. 2b EStG). Er rechnet den Anteil also ohnehin heraus, und Du bekommst ihn bescheinigt.
Bei einem Vollversicherungstarif ohne viele Extras ist die Basis der weitaus größte Teil. Je mehr Komfort im Vertrag steckt, desto größer wird der Rest, der steuerlich kaum wirkt. Das ist kein Grund, auf Leistung zu verzichten. Du solltest es nur wissen, bevor Du den Beitrag nach Steuer rechnest.
Wie viel Krankenversicherung ist steuerlich absetzbar? Die Höchstbeträge
Für alle Vorsorgeaufwendungen außer der Altersvorsorge gibt es einen gemeinsamen Höchstbetrag (§ 10 Abs. 4 EStG):
| Wer | Höchstbetrag im Jahr |
|---|---|
| Du zahlst Deine Krankenversicherung allein, etwa als Selbstständiger | 2.800 € |
| Du bekommst einen steuerfreien Zuschuss (Angestellte) oder hast Anspruch auf Beihilfe (Beamte) | 1.900 € |
| Ehepaar, zusammen veranlagt | Summe der beiden Einzelbeträge |
In diesen Topf gehören der Basisbeitrag, die Pflege, die Wahlleistungen, aber auch Berufsunfähigkeit, Haftpflicht, Unfall, Risikoleben und die Arbeitslosenversicherung.
Jetzt kommt der Satz, der alles entscheidet. Übersteigen die Beiträge zur Basisabsicherung und Pflege den Höchstbetrag, werden sie trotzdem voll abgezogen, und alles andere fällt weg (§ 10 Abs. 4 Satz 4 EStG). Der Höchstbetrag ist wie ein Kofferraum, den die Krankenversicherung allein schon füllt. Die Berufsunfähigkeit, die Haftpflicht, die Wahlleistungen bleiben am Straßenrand stehen, ganz gleich, wie sinnvoll sie sind.
Mit einer privaten Vollversicherung ist der Kofferraum fast immer voll. Eine Ausnahme gibt es: Wer als junger Angestellter einen niedrigen Beitrag hat, behält nach Abzug des Zuschusses manchmal weniger als 1.900 Euro Basis im Jahr. Dann ist der Rest des Höchstbetrags frei für die anderen Versicherungen.
Der Arbeitgeberzuschuss: steuerfrei, und deshalb abgezogen
Dein Arbeitgeber zahlt die Hälfte Deines Beitrags, 2026 höchstens 508,59 Euro im Monat für die Krankenversicherung. Dieser Zuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 62 EStG). Weil er steuerfrei ist, darfst Du ihn nicht noch einmal absetzen: Steuerfreie Zuschüsse zu einer Kranken- oder Pflegeversicherung stehen nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG insgesamt im Zusammenhang mit der Basisabsicherung und werden dort abgezogen.
Beamte haben diesen Abzug nicht. Die Beihilfe erstattet Krankheitskosten, sie ist kein Zuschuss zum Beitrag. Ihr Basisbeitrag zählt deshalb voll, nur der Höchstbetrag liegt bei 1.900 Euro. Wie die Beihilfe funktioniert, steht unter Beihilfe für Beamte.
Das Wort „insgesamt" hat eine Folge, die man leicht übersieht. Der ganze Zuschuss mindert den Basisbeitrag, auch der Teil, den Dein Arbeitgeber rechnerisch auf die Wahlleistungen zahlt. Wie der Zuschuss entsteht und warum er erst ab einem Beitrag von 1.017,18 Euro an seine Obergrenze stößt, steht unter Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung.
Was die PKV nach Zuschuss und Steuer kostet
Ein Beispiel mit angenommenen Zahlen, kein Angebot. Krankenversicherung 620 Euro im Monat, davon 540 Euro Basis laut Bescheinigung und 80 Euro für Wahlleistungen und Krankentagegeld. Dazu 60 Euro Pflegepflichtversicherung. Angenommen ist auch, dass der ganze Beitrag zuschussfähig ist und der Grenzsteuersatz bei 35 Prozent liegt.
| im Jahr | Angestellter | Selbstständiger |
|---|---|---|
| Beitrag Kranken und Pflege | 8.160 € | 8.160 € |
| davon Basis und Pflege | 7.200 € | 7.200 € |
| Zuschuss des Arbeitgebers | − 4.080 € | 0 € |
| Absetzbar als Sonderausgabe | 3.120 € | 7.200 € |
| Wahlleistungen, BU, Haftpflicht | 0 €, verdrängt | 0 €, verdrängt |
| Steuerersparnis bei 35 % | 1.092 € | 2.520 € |
| Was Dich die Versicherung im Monat kostet | 249 € | 470 € |
Der Angestellte zahlt 340 Euro im Monat selbst und bekommt davon über die Steuer rund 91 Euro zurück. Der Selbstständige trägt 680 Euro allein und bekommt 210 Euro zurück. Beide Zahlen sind näher an der Wahrheit als der Beitrag, der im Angebot steht.
Wie hoch Dein Grenzsteuersatz ist, steht in Deinem letzten Steuerbescheid nicht direkt drin. Wer ihn nicht kennt, fragt einmal beim Steuerberater nach. Er ändert die letzte Zeile, nicht die Mechanik.
Beitragsrückerstattung und Steuer
Viele private Tarife zahlen Geld zurück, wenn Du ein Jahr lang keine Rechnungen einreichst. Diese Rückerstattung ist steuerlich keine Einnahme, sondern eine Erstattung von Beiträgen. Sie mindert Deinen Abzug, und zwar in dem Jahr, in dem Du sie bekommst, nicht in dem Jahr, für das sie gezahlt wird (§ 10 Abs. 4b Satz 2 EStG). Die Finanzverwaltung formuliert es schlicht: Die gezahlten Beiträge werden um die im jeweiligen Jahr erhaltenen Rückvergütungen gekürzt.
Und dann die Rechnung, bei der es oft hakt. Wer Arztrechnungen selbst bezahlt, um die Rückerstattung zu bekommen, darf diese Kosten nicht gegenrechnen. So hat der Bundesfinanzhof entschieden (Urteil vom 29. November 2017, X R 3/16), und als außergewöhnliche Belastung wirken sie meist auch nicht.
Daraus ergibt sich eine einfache Regel. Behalte Rechnungen nur, wenn sie zusammen unter der Rückerstattung nach Steuer liegen. Bekommst Du 900 Euro zurück und liegt Dein Steuersatz bei 35 Prozent, kostet Dich die geringere Absetzung 315 Euro. Netto bleiben 585 Euro. Liegen Deine Rechnungen darüber, reich sie ein.
Mit einer Selbstbeteiligung wird die Rechnung noch einmal anders, weil Rechnungen unter der Grenze ohnehin nicht erstattet werden. Wie das zusammenspielt, steht unter Selbstbeteiligung in der PKV.
Ist der Selbstbehalt steuerlich absetzbar?
Nicht als Sonderausgabe. Der Bundesfinanzhof hat das in zwei Schritten geklärt. Zuerst für die damalige Praxisgebühr der gesetzlichen Kasse: Zuzahlungen sind keine Beiträge, sondern eine Form der Selbstbeteiligung (Urteil vom 18. Juli 2012, X R 41/11). Dann ausdrücklich für die private Versicherung: Der vereinbarte und getragene Selbstbehalt ist kein Beitrag zu einer Krankenversicherung (Urteil vom 1. Juni 2016, X R 43/14). Dass er dadurch steuerlich schlechter dasteht als der Beitrag, hält das Gericht für verfassungsgemäß.
Bleibt die außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG. Dort zählen Krankheitskosten, aber erst, soweit sie Deine zumutbare Belastung übersteigen. Die liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags Deiner Einkünfte und wird stufenweise gerechnet (BFH, Urteil vom 19. Januar 2017, VI R 75/14). Bei 80.000 Euro, ledig und ohne Kinder, sind das rund 4.900 Euro. Eine Selbstbeteiligung von 1.000 Euro allein wirkt da nicht.
Heb die Belege trotzdem auf. Kommen in einem Jahr eine große Zahnbehandlung, eine Brille und ein Hörgerät zusammen, kann die Grenze überschritten sein, und dann zählt der Selbstbehalt mit.
PKV-Vorauszahlung: bis zum Dreifachen im Voraus
Jetzt die Stelle, bei der es auf die genaue Zahl im Gesetz ankommt.
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 EStG erlaubt, Beiträge für künftige Jahre im Jahr der Zahlung abzusetzen. Die Grenze ist das Dreifache der Beiträge, die auf das laufende Jahr entfallen. Im Netz liest man oft vom Zweieinhalbfachen. Im Gesetz steht heute das Dreifache, und die Anleitung der Finanzverwaltung zur Steuererklärung 2025 sagt dasselbe. Zahlst Du mehr voraus, wird der Abzug den Jahren zugerechnet, für die Du gezahlt hast. Ob dann nur der Teil über der Grenze wandert oder die ganze Vorauszahlung, lässt der Wortlaut offen; sicher ist nur eine Vorauszahlung bis zur Grenze. Die Regel gilt für Basis und Pflege.
Was bringt das? Zweierlei. Den Abzug in ein Jahr mit hohem Steuersatz zu legen, etwa nach einem außergewöhnlich guten Geschäftsjahr. Und in den Folgejahren wird der Kofferraum frei, weil kein Basisbeitrag mehr hineinfällt. Dann wirken Berufsunfähigkeit, Haftpflicht und Unfall wieder.
Für Selbstständige sieht das so aus, wieder mit angenommenen Zahlen: 7.200 Euro Basis und Pflege im Jahr, dazu 2.400 Euro für Berufsunfähigkeit, Haftpflicht und Unfall.
| ohne Vorauszahlung | mit Vorauszahlung im Jahr 1 | |
|---|---|---|
| Abzug Jahr 1 | 7.200 € | 28.800 € (7.200 € + 3 × 7.200 €) |
| Abzug Jahre 2 bis 4, je Jahr | 7.200 € | 2.400 € (BU, Haftpflicht, Unfall) |
| Abzug über vier Jahre | 28.800 € | 36.000 € |
Über vier Jahre kommen 7.200 Euro Abzug hinzu, die es ohne Vorauszahlung nicht gäbe.
Für Angestellte kommt ein Satz hinzu, und der ändert viel. Läuft der Zuschuss Deines Arbeitgebers in den Jahren 2 bis 4 weiter, zahlt er ihn für Beiträge, die Du schon im Jahr 1 geleistet hast. Genau diesen Fall regelt § 10 Abs. 4b EStG: Ein steuerfreier Zuschuss für Beiträge eines anderen Jahres zählt wie eine Erstattung. Weil in den Folgejahren kein Beitrag mehr gezahlt wird, gegen den er sich verrechnen ließe, wird er Deinem Einkommen hinzugerechnet.
Mit den Zahlen des Angestellten von oben, vereinfacht:
| ohne Vorauszahlung | mit Vorauszahlung im Jahr 1 | |
|---|---|---|
| Abzug Jahr 1 | 3.120 € | 24.720 € (3.120 € + 3 × 7.200 €) |
| Jahre 2 bis 4, je Jahr | 3.120 € Abzug | 1.900 € Abzug, aber 4.080 € Zuschuss hinzugerechnet |
| Saldo über vier Jahre | 12.480 € | 18.180 € |
Unterm Strich bleibt also auch hier ein Plus, nämlich der frei gewordene Höchstbetrag. Nur sieht der Steuerbescheid in den Folgejahren schlechter aus als vorher, und wer das nicht erwartet, hält ihn für falsch. Dazu kommt die Progression: Ein Abzug von 24.720 Euro drückt Dein Einkommen im Jahr 1 womöglich in Bereiche, in denen jeder weitere Euro weniger Steuer spart, während die Hinzurechnung später zum vollen Satz zählt. Für Angestellte lohnt sich die Vorauszahlung deshalb vor allem in einem Jahr mit ungewöhnlich hohem Einkommen, etwa mit einer Abfindung. Durchgerechnet gehört es in jedem Fall.
Zwei Dinge noch. Fließt in einem der Folgejahre eine Beitragsrückerstattung, gilt dasselbe: Sie wird hinzugerechnet. Und ob Dein Versicherer Beiträge für mehrere Jahre im Voraus annimmt, klärst Du vorher mit ihm.
Kinder und Ehepartner
Beiträge für Deine Kinder setzt Du ab, wenn Du für sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bekommst. Bist Du selbst Versicherungsnehmer, zählen die Basisbeiträge und auch die darüber hinausgehenden Beiträge. Trägst Du die Beiträge Deines Kindes nur über den Unterhalt, etwa bei einem eigenen Vertrag in der Ausbildung, zählt nur die Basis, und Dein Kind darf sie dann nicht selbst absetzen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG). In beiden Fällen braucht das Finanzamt die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes.
Bei Ehepaaren, die zusammen veranlagt werden, zählen die Beiträge beider zusammen, und auch die Höchstbeträge werden addiert (§ 10 Abs. 4 Satz 3 EStG). Zahlt Dein Arbeitgeber auch auf den Beitrag Deines Partners Zuschuss, wird dieser Zuschuss genauso abgezogen.
Wo trage ich die private Krankenversicherung in der Steuererklärung ein?
In die Anlage Vorsorgeaufwand, im Abschnitt für die private Kranken- und Pflegeversicherung. Dort stehen getrennt: die Beiträge zur Basisabsicherung, die Pflegepflichtversicherung, die Beiträge für Wahlleistungen und die steuerfreien Zuschüsse. Beiträge für Kinder kommen in die Anlage Kind.
Seit dem Jahr 2019 musst Du die Beiträge, die Dein Versicherer elektronisch gemeldet hat, nicht mehr selbst eintragen. Die Finanzverwaltung NRW schreibt dazu, dass die Anlage Vorsorgeaufwand in der Regel entfallen kann, wenn Du nichts geltend machst, was nicht ohnehin übermittelt wurde. In Mein ELSTER lassen sich die gemeldeten Werte übernehmen. Ich würde sie trotzdem einmal gegen die Bescheinigung Deines Versicherers und Deine Lohnabrechnung legen, denn den Zuschuss Deines Arbeitgebers kennt Dein Versicherer nicht.
Selbst getragene Krankheitskosten, auch die Selbstbeteiligung, gehören nicht in die Anlage Vorsorgeaufwand, sondern zu den außergewöhnlichen Belastungen.
Was bei der Steuer zur PKV oft schiefgeht
Der ganze Beitrag wird angesetzt. Dein Versicherer bescheinigt den vollen Basisbeitrag, denn an ihn zahlst Du den ganzen Beitrag. Abziehbar ist nur, was nach dem Zuschuss bei Dir bleibt. Der Zuschuss kommt aus Deiner Lohnabrechnung, nicht vom Versicherer. Wer nur die Zahl von der Bescheinigung nimmt, setzt zu viel an.
Die Selbstbeteiligung wird zum Beitrag geschlagen. Sie ist keiner. Der Bundesfinanzhof hat das zweimal gesagt, und das Finanzamt streicht sie.
Rechnungen werden für die Rückerstattung zurückgehalten, ohne die Steuer mitzurechnen. Die Rückerstattung kommt nicht ungeschmälert an, weil sie Deinen Abzug im selben Jahr kürzt. Die Grenze, bis zu der sich das Zurückhalten lohnt, liegt deshalb niedriger, als die Zahl im Brief vermuten lässt.
Was ich Dir rate: Entscheide über Deine Krankenversicherung nach Leistung, Beitrag und Zuschuss, und nimm die Steuer als das, was sie ist, ein spürbarer Nachlass auf den Teil, den Du selbst trägst. Für Deinen konkreten Fall, vor allem bei einer Vorauszahlung, sind ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die richtige Adresse. Wie der Beitrag mit Zuschuss für Angestellte aussieht, steht auf der Seite für Angestellte in der privaten Krankenversicherung, für Selbstständige unter private Krankenversicherung für Selbstständige.
Die Steuerfragen, kurz beantwortet
Wo trage ich in der Steuererklärung meine private Krankenversicherung ein?
In der Anlage Vorsorgeaufwand, Abschnitt private Kranken- und Pflegeversicherung, Beiträge für Kinder in der Anlage Kind. Was Dein Versicherer elektronisch gemeldet hat, musst Du seit 2019 in der Regel nicht mehr selbst eintragen.
Ist der Selbstbehalt steuerlich absetzbar?
Nicht als Sonderausgabe, er ist kein Beitrag (BFH, X R 43/14). Als außergewöhnliche Belastung nur, soweit Deine Krankheitskosten im Jahr die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG übersteigen.
Wie viel Krankenversicherung ist steuerlich absetzbar?
Der Basisanteil und die Pflegepflichtversicherung voll, abzüglich eines steuerfreien Zuschusses. Alles darüber hinaus nur, solange der Höchstbetrag von 1.900 oder 2.800 Euro nicht schon durch die Basis ausgeschöpft ist, und das ist er bei einer privaten Vollversicherung fast immer.
In welcher Höhe sind PKV-Beiträge absetzbar?
In Höhe des Basisanteils, den Dein Versicherer bescheinigt, plus Pflege, minus Zuschuss des Arbeitgebers und minus Beitragsrückerstattungen des Jahres. Für Selbstständige ohne Zuschuss ist das meist der größte Teil des Beitrags.
Muss ich die Beitragsrückerstattung der PKV versteuern?
Nicht als Einnahme. Sie mindert aber im Jahr, in dem Du sie bekommst, Deine absetzbaren Beiträge (§ 10 Abs. 4b EStG). Übersteigt sie die Beiträge dieses Jahres, wird der Rest Deinem Einkommen hinzugerechnet.
Wie viele Jahre darf ich die PKV im Voraus zahlen?
Steuerlich zählen Vorauszahlungen bis zum Dreifachen der Beiträge des laufenden Jahres sofort, für Basis und Pflege (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 EStG). Zahlst Du mehr, wandert der Abzug in die Jahre, für die Du gezahlt hast; ob nur der Überschuss oder alles, lässt der Wortlaut offen.
Quellen
- § 10 EStG: Sonderausgaben, Abs. 1 Nr. 3 und 3a, Abs. 2, 2b, 4 und 4b (Stand 26.09.2026)
- § 3 EStG, Nr. 62: Steuerfreiheit des Arbeitgeberzuschusses (Stand 26.09.2026)
- § 33 EStG: außergewöhnliche Belastungen und zumutbare Belastung (Stand 26.09.2026)
- § 257 SGB V: Beitragszuschuss des Arbeitgebers (Stand 25.09.2026)
- Bundesfinanzhof, Urteile vom 18. Juli 2012, X R 41/11, 1. Juni 2016, X R 43/14, 19. Januar 2017, VI R 75/14 und 29. November 2017, X R 3/16
- Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025, ELSTER, Abschnitte Anlage Vorsorgeaufwand und Anlage Kind (abgerufen 26.09.2026)
- Vorsorgeaufwendungen, Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen (abgerufen 26.09.2026)
