| Für wen | Beihilfesatz Sachsen | Fundstelle |
|---|---|---|
| Beamte im aktiven Dienst ohne Kind, auch Anwärter | 50 % | § 57 Abs. 2 Nr. 1 a SächsBhVO |
| Aktive Beamte mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 70 % | § 57 Abs. 2 Nr. 1 b SächsBhVO |
| Aktive Beamte mit zwei oder mehr Kindern | 90 % | § 57 Abs. 2 Nr. 1 c SächsBhVO |
| Versorgungsempfänger mit Ruhegehalt | 70 %, ab zwei Kindern 90 % | § 57 Abs. 2 Nr. 2 SächsBhVO |
| Ehe- und Lebenspartner, wenn berücksichtigungsfähig | 90 %, in der Rentnerversicherung der Kasse 70 % | § 57 Abs. 2 Nr. 8 und Satz 2 SächsBhVO |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 90 % | § 57 Abs. 2 Nr. 9 SächsBhVO |
Zuständig ist für Landesbeamte das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) in Dresden mit der Außenstelle Chemnitz. Wie Beihilfe und private Restkostenversicherung grundsätzlich zusammenspielen, erklärt Beihilfe für Beamte: so zahlt die Beihilfe. Hier geht es um das, was in Sachsen anders ist, und das ist eine ganze Menge.
Der Beihilfesatz in Sachsen: 50, 70 oder 90 Prozent
Maßgeblich ist der Tag, an dem die Leistung erbracht wird, also der Arztbesuch oder die Behandlung, nicht das Datum der Rechnung (§ 57 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 SächsBhVO).
Schon das erste Kind zählt. Beim Bund steigt der Satz erst ab zwei Kindern (§ 46 Abs. 3 BBhV), ebenso in Hamburg und Baden-Württemberg. In Sachsen reicht eines für 70 Prozent. Berücksichtigungsfähig ist ein Kind, wenn es im Familienzuschlag steht (§ 2 Abs. 1 SächsBhVO).
Der Satz bleibt. Das ist die Regel, die die meisten Übersichten im Netz übersehen. Fällt ein Kind später aus dem Familienzuschlag, sinkt Dein Satz nicht, wenn das Kind nach dem 31. Dezember 2023 berücksichtigungsfähig war (§ 57 Abs. 3 Satz 8 SächsBhVO). Das Landesamt nennt das den verstetigten Bemessungssatz. Wer heute 90 Prozent hat, behält sie bis in den Ruhestand.
Zwei Beamte, ein Satz. Sind Mutter und Vater beide sächsische Beamte, bekommt nur einer von beiden den erhöhten Satz, der andere bleibt bei 50 Prozent (§ 57 Abs. 3 SächsBhVO). Wer ihn bekommt, erklärt Ihr gemeinsam gegenüber dem LSF, und diese Erklärung ist grundsätzlich unwiderruflich. Ohne Erklärung erhält ihn, wer den Familienzuschlag für die Kinder bezieht.
Ausschluss trotz Versicherung. Schließt Dein Versicherer eine angeborene Krankheit oder ein bestimmtes Leiden trotz rechtzeitiger Versicherung aus, steigt Dein Satz für genau diese Kosten um 20 Prozentpunkte, höchstens auf 90 Prozent (§ 57 Abs. 8 SächsBhVO).
Polizei und Heilfürsorge. Wer Anspruch auf Heilfürsorge hat, bleibt bei 50 Prozent und bekommt Beihilfe nur für seine Angehörigen.
Ehepartner und Kinder: 90 Prozent und ein Zuschuss obendrauf
Dein Ehe- oder Lebenspartner bekommt 90 Prozent Beihilfe, wenn sein Einkommen den Ehegattengrenzbetrag nicht übersteigt. Er liegt 2026 bei 20.180 Euro (Hinweise des LSF, Stand Dezember 2025). Gerechnet wird mit dem Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG, und zwar im Durchschnitt der drei Kalenderjahre vor der Behandlung (§ 4 Abs. 2 SächsBhVO). Das ist großzügiger, als es klingt: Ein einzelnes gutes Jahr kippt die Beihilfe nicht sofort. Die Grenze steigt außerdem mit den Grundgehältern, 2024 waren es noch 18.504 Euro. Liegt Dein Partner darüber, bekommt er keine Beihilfe und braucht vollen eigenen Schutz.
Nur 70 Prozent bekommt der Partner, wenn er als Rentner in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert ist, auch wenn er die Befreiung beantragt hat (§ 57 Abs. 2 Satz 2 SächsBhVO). Das betrifft vor allem Paare, bei denen der Partner früher lange gesetzlich versichert war.
Kinder bekommen 90 Prozent, solange sie bei Dir im Familienzuschlag stehen. Privat versichert wird ein Kind in Sachsen also nur mit 10 Prozent Restkosten.
Dazu kommt etwas, das es so in kaum einem anderen Land gibt: ein Zuschuss zum Beitrag nach § 80b SächsBG. Sind Partner und Kinder beihilfekonform privat versichert, erstattet das Land seit 2024 monatlich:
| Für wen | Zuschuss im Monat höchstens |
|---|---|
| Ehe- oder Lebenspartner, Krankenversicherung | 104,00 € |
| Ehe- oder Lebenspartner, Pflegeversicherung | 33,08 € |
| Jedes berücksichtigungsfähige Kind, Krankenversicherung | 21,45 € |
Für den Partner gilt auch hier der Ehegattengrenzbetrag. Erstattet wird der nachgewiesene Beitrag, höchstens diese Beträge (Hinweise des LSF zu den Bemessungssätzen, Frage 17).
Pflege: hier gelten andere Sätze
Für die Pflege bleibt Sachsen bei den alten Sätzen (§ 57 Abs. 5 SächsBhVO): aktive Beamte 50 Prozent, ab zwei Kindern 70 Prozent, Versorgungsempfänger 70 Prozent, Ehepartner 70 Prozent, Kinder 80 Prozent. Mit einem Kind bekommst Du also für Arzt und Krankenhaus 70 Prozent, für die Pflege aber nur 50.
Das ist mehr als eine Fußnote. Deine private Pflegepflichtversicherung muss zu diesen Sätzen passen, nicht zu denen der Krankenversicherung. Bist Du in der sozialen Pflegeversicherung, gilt ohnehin 50 Prozent (§ 28 Abs. 2 SGB XI).
Was die Beihilfe in Sachsen zahlt und wo sie kürzt
Ärztliche Rechnungen nach der GOÄ gelten bis zum Schwellenwert als angemessen, darüber nur mit einer Begründung des Arztes (§ 4 Abs. 5 SächsBhVO). Was darüber hinaus gilt:
| Leistung | Regel in Sachsen | Fundstelle |
|---|---|---|
| Chefarzt und Zweibettzimmer | beihilfefähig, beim Zweibettzimmer 14,50 € Abzug je Tag | § 20 Abs. 1 Nr. 4, § 59 Abs. 2 SächsBhVO |
| Heilpraktiker | beihilfefähig bis zu den Höchstbeträgen der Anlage 2 | § 9 SächsBhVO |
| Labor und Material bei Inlays, Kronen, Zahnersatz und Implantaten | zu 65 % beihilfefähig | § 14 Abs. 1 SächsBhVO |
| Implantate | höchstens zwei je Kieferhälfte, vorhandene zählen mit | § 11 Abs. 1 SächsBhVO |
| Kieferorthopädie | Beginn vor dem 18. Geburtstag, bis 7.000 € | § 12 Abs. 1 SächsBhVO |
| Brillengläser und Kontaktlinsen ab 18 | bis 110 € je Auge alle zwei Jahre, Fassung nicht | § 24 Abs. 4 SächsBhVO |
| Arznei- und Verbandmittel | 4 bis 5 € Eigenbeteiligung je Mittel | § 59 Abs. 1 SächsBhVO |
Wahlleistungen gehören in Sachsen dazu. Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind beihilfefähig, ohne Monatsbeitrag und ohne Frist, wie sie Baden-Württemberg verlangt. Abgezogen werden nur 14,50 Euro je Krankenhaustag für das Zimmer. Für Hamburger Beamte gibt es gar nichts. Das macht den Restkostentarif in Sachsen schlanker: Er muss Wahlleistungen nur zu Deinem Prozentsatz mitversichern, nicht zu 100.
Heilpraktiker zahlt die Beihilfe ebenfalls, allerdings nur bis zu festen Höchstbeträgen je Leistung. Wer regelmäßig hingeht, merkt die Differenz.
Die Brille ist die kleine Lücke. 110 Euro je Auge in zwei Jahren sind beihilfefähig, bei 50 Prozent zahlt das Land also bis zu 55 Euro je Glas. Das Gestell zahlst Du selbst.
Die Eigenbeteiligung bei Arzneimitteln entfällt für Kinder, Schwangere und Versorgungsempfänger mit kleinen Bezügen. Nach oben ist sie gedeckelt: Auf Antrag zieht das LSF nichts mehr ab, sobald die Abzüge im Jahr 2 Prozent Deiner Einkünfte übersteigen, bei schwerwiegend chronisch Kranken 1 Prozent (§ 61 SächsBhVO). Einen festen Höchstbetrag in Euro gibt es nicht.
Zahnersatz: warum 90 Prozent hier mehr offen lassen
Bei Inlays, Kronen, Brücken und Implantaten erkennt die Beihilfe Labor und Material nur zu 65 Prozent an (§ 14 Abs. 1 SächsBhVO). Ausnahmen gibt es bei schweren Kieferdefekten, etwa nach einem Tumor oder Unfall. Das klingt nach einer Kleinigkeit, wirkt aber umso stärker, je höher Dein Satz ist. Denn Dein Tarif ist auf den Rest abgestimmt: Bei 90 Prozent Beihilfe versichert er nur noch 10 Prozent. Was die Beihilfe bei den Laborkosten nicht anerkennt, fängt dann fast nichts mehr auf. Am Ende rechne ich das an einem Fall durch.
Genau dafür gibt es Beihilfeergänzungstarife. Was sie zahlen und wo ihre Grenzen liegen, steht unter Beihilfeergänzungstarif: was er zahlt, was nicht.
Anwärter: kein Zahnersatz im Vorbereitungsdienst
Für Beamte auf Widerruf und ihre Angehörigen sind Prothetik, Inlays, Kronen, Implantate sowie Funktionsdiagnostik und Funktionstherapie nicht beihilfefähig (§ 15 SächsBhVO). Ausnahmen gelten nach einem Unfall im Vorbereitungsdienst oder wenn Du vorher mindestens drei Jahre ohne Unterbrechung im öffentlichen Dienst warst. Steht beim Zahnarzt etwas an, lass es am besten vor dem Referendariat machen oder frag Deinen Versicherer vorher, wie viel er in dieser Zeit beim Zahnersatz erstattet. Mehr zur Zeit vor der Verbeamtung auf Probe steht unter Krankenversicherung im Referendariat.
Wenn sich Dein Satz ändert: anpassen, aber richtig
Mit dem ersten Kind steigt Dein Satz von 50 auf 70 Prozent, mit dem zweiten auf 90. Deine private Versicherung tut dann nichts von selbst. Sie darf Dir auch nicht kündigen. Lässt Du sie aber unverändert, bist Du überversichert. Beihilfe und Versicherung zusammen dürfen nicht mehr erstatten, als die Rechnung kostet, und der Versicherer darf den Überschuss verweigern (§ 200 VVG). Du zahlst dann für einen Schutz, den Du nicht bekommst.
Andersherum ist es heikler. Sinkt ein Satz, etwa weil Dein Partner über den Ehegattengrenzbetrag kommt oder als Rentner pflichtversichert wird, musst Du aufstocken. Das geht ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten, wenn Du den Antrag innerhalb von sechs Monaten stellst (§ 199 Abs. 2 VVG). Für den neuen Anteil gilt aber in der Regel Dein heutiges Eintrittsalter, und das macht ihn teurer. Wer absehen kann, dass ein Satz einmal sinkt, sichert sich das alte Alter mit einer großen Anwartschaft. Wie die funktioniert, steht unter PKV-Anwartschaft: kleine oder große.
Das Gleiche gilt beim Wechsel des Dienstherrn. Wer von Sachsen zum Bund geht, auch zu einer Bundesbehörde in Dresden, fällt unter die Bundesbeihilfeverordnung mit 50 und 70 Prozent. Dann heißt es: binnen sechs Monaten aufstocken.
Pauschale Beihilfe in Sachsen
Seit dem 1. Januar 2024 kannst Du statt der Beihilfe zu jeder Rechnung eine pauschale Beihilfe wählen (§ 80a SächsBG). Das Land zahlt dann monatlich die Hälfte Deines Krankenversicherungsbeitrags, bei privater Versicherung höchstens die Hälfte des Basistarifs je Person. Gezahlt wird ab dem Monat nach Eingang des Antrags beim LSF, rückwirkend nichts.
Die Entscheidung ist unwiderruflich. Leistungen über dem Niveau der gesetzlichen Kasse kannst Du danach nicht mehr bei der Beihilfe einreichen. Nur ein neues Beamtenverhältnis öffnet die Wahl neu, etwa der Schritt vom Widerruf auf Probe. Gedacht ist die Pauschale vor allem für Beamte, die freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Mit 70 oder 90 Prozent individueller Beihilfe ist sie für Familien in Sachsen selten der bessere Weg. Welche Länder sie sonst anbieten, steht unter Pauschale Beihilfe: welche Länder sie zahlen.
Beihilfe in Sachsen beantragen
Beihilfe gibt es nur auf Antrag beim LSF, schriftlich oder elektronisch, auf den Formularen des Finanzministeriums (§ 62 SächsBhVO). Die Frist beträgt zwei Jahre nach Entstehen der Kosten oder nach Ausstellung der Rechnung (§ 63 SächsBhVO).
Seit der Umstellung auf digitale Bearbeitung werden die Unterlagen zentral eingescannt. Das LSF bittet deshalb darum, nur Kopien einzureichen, denn die Belege kommen nicht zurück, die Personalnummer auf jede Seite zu schreiben und nichts zu heften. Sammelanträge über viele Monate verzögern nach Angaben des Amts die Bearbeitung. Am einfachsten reichst Du jede Rechnung zeitnah ein, am selben Tag bei der Beihilfe und bei Deinem Versicherer.
Welche Absicherung zur Beihilfe in Sachsen passt
Beihilfekonform heißt ein Tarif, wenn er zusammen mit Deinem Beihilfesatz 100 Prozent ergibt. In Sachsen sind das 50 Prozent ohne Kind, 30 mit einem Kind, 10 ab zwei Kindern, 10 für Partner und Kinder. Dazu kommt die anteilige Pflegeversicherung mit ihren eigenen Sätzen, die Pflicht ist (§ 23 Abs. 3 SGB XI).
Vor dem Vertrag steht eine Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können zu einem Zuschlag, einem Leistungsausschluss oder im Einzelfall zur Ablehnung führen. Nach den Musterbedingungen gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten und eine besondere von acht Monaten, unter anderem für Entbindung, Psychotherapie und Zahnersatz (§ 3 MB/KK 2009); einzelne Tarife verkürzen sie.
Für Beamtenanfänger mit Vorerkrankungen gibt es die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer. Wer innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung einen Antrag stellt, wird bei den teilnehmenden Versicherern nicht aus Risikogründen abgelehnt, bekommt keine Leistungsausschlüsse und höchstens 30 Prozent Zuschlag. Nicht jeder Versicherer nimmt teil, auch der nicht, den ich vermittle. Für Beihilfeergänzungstarife gelten die Erleichterungen nicht.
Ich vermittle ausschließlich die HanseMerkur, für Beamte die Linien Be Fit Smart und Be Fit Best. Was sie leisten und kosten, steht unter private Krankenversicherung für Beamte. Für den Vorbereitungsdienst gibt es HanseMerkur für Beamtenanwärter und Referendare.
Durchgerechnet: Zahnersatz bei 50 und bei 90 Prozent
Ein Fall, wie er in jeder Familie einmal kommt: eine Brücke. Der Zahnarzt berechnet 1.500 Euro Honorar, das Labor 2.000 Euro, zusammen 3.500 Euro. Dein Restkostentarif erstattet seinen Anteil an der Rechnung, mehr nicht.
| Beamter ohne Kind, 50 % | Beamter mit zwei Kindern, 90 % | |
|---|---|---|
| Honorar, voll beihilfefähig | 1.500,00 € | 1.500,00 € |
| Labor, zu 65 % beihilfefähig | 1.300,00 € | 1.300,00 € |
| Beihilfefähig zusammen | 2.800,00 € | 2.800,00 € |
| Beihilfe | 1.400,00 € | 2.520,00 € |
| Tarif, 50 % bzw. 10 % von 3.500 € | 1.750,00 € | 350,00 € |
| Bleibt bei Dir | 350,00 € | 630,00 € |
Mit dem höheren Satz bekommst Du insgesamt weniger erstattet als mit dem niedrigeren. Der Grund sind die 700 Euro Laborkosten, die die Beihilfe nicht anerkennt: Bei 50 Prozent trägt Dein Tarif die Hälfte davon mit, bei 90 Prozent nur noch ein Zehntel.
Dagegen steht, was die Familie im Monat spart. Ist Dein Partner berücksichtigungsfähig und sind zwei Kinder privat versichert, zahlt Sachsen nach § 80b SächsBG bis zu 104,00 plus 33,08 plus zweimal 21,45 Euro zum Beitrag, zusammen 179,98 Euro im Monat oder 2.159,76 Euro im Jahr. Und weil alle drei nur noch 10 Prozent Restkosten brauchen, sind die Tarife selbst klein.
Meine Empfehlung für Familien in Sachsen ist deshalb: den Restkostenschutz mit jedem Kind auf den neuen Satz zurücknehmen, damit Du nicht für Überversicherung zahlst, und einen Teil der Ersparnis in einen Ergänzungsbaustein für Zahnersatz stecken. Die 630 Euro aus dem Beispiel sind genau die Lücke, die er schließt.
Was Beamte in Sachsen zur Beihilfe fragen
Wie hoch ist die Beihilfe in Sachsen?
50 Prozent für aktive Beamte ohne Kind, 70 Prozent mit einem und 90 Prozent ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern. Im Ruhestand 70 Prozent, ab zwei Kindern 90. Ehepartner und Kinder bekommen in der Regel 90 Prozent (§ 57 Abs. 2 SächsBhVO).
Sinkt mein Beihilfesatz, wenn die Kinder aus dem Familienzuschlag fallen?
Nein, wenn die Kinder nach dem 31. Dezember 2023 berücksichtigungsfähig waren. Der Satz von 70 oder 90 Prozent bleibt dann, auch im Ruhestand (§ 57 Abs. 3 Satz 8 SächsBhVO).
Wie viel darf mein Ehepartner verdienen?
Der Gesamtbetrag seiner Einkünfte darf im Durchschnitt der drei Vorjahre den Ehegattengrenzbetrag nicht übersteigen, 2026 sind das 20.180 Euro (§ 4 Abs. 2 SächsBhVO, Hinweise des LSF).
Zahlt die Beihilfe in Sachsen Chefarzt und Zweibettzimmer?
Ja. Wahlärztliche Leistungen und das Zweibettzimmer sind beihilfefähig, für das Zimmer werden 14,50 Euro je Tag abgezogen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 und § 59 Abs. 2 SächsBhVO).
Gibt es in Sachsen noch eine Kostendämpfungspauschale?
Nein. Der Selbstbehalt nach § 60 SächsBhVO ist zum 1. Januar 2024 weggefallen. Abgezogen werden nur noch die Eigenbeteiligungen bei Arzneimitteln und beim Zweibettzimmer.
Bis wann muss ich die Beihilfe beantragen?
Innerhalb von zwei Jahren nach Entstehen der Kosten oder nach Ausstellung der Rechnung (§ 63 SächsBhVO).
Quellen und Fundstellen
8 Fundstellen
- Sächsische Beihilfeverordnung (SächsBhVO), Fassung vom 24. August 2016, zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Dezember 2023, rechtsbereinigt mit Stand 1. Juli 2024: § 2, § 4, § 9, § 11, § 12, § 14, § 15, § 20, § 24, § 57, § 59, § 61, § 62, § 63, abgerufen 09.10.2026
- Landesamt für Steuern und Finanzen: Hinweise zu den Bemessungssätzen in der Beihilfe, Stand 15.12.2025, mit Ehegattengrenzbetrag 2026 und Beitragszuschuss nach § 80b SächsBG
- Landesamt für Steuern und Finanzen: Hinweise zur pauschalen Beihilfe, § 80a SächsBG, abgerufen 29.09.2026
- Landesamt für Steuern und Finanzen: Aktuelle Informationen zur Beihilfe, abgerufen 09.10.2026
- § 199 VVG: Beihilfeempfänger, und § 200 VVG: Bereicherungsverbot
- § 23 SGB XI und § 28 SGB XI: Pflegeversicherung für Beihilfeberechtigte
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte, Stand Januar 2026
- Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009), § 3 Wartezeiten
Ediz Catmaz
Zertifizierter PKV-Experte
Ich berate zur privaten Krankenversicherung und vermittle ausschließlich die private Krankenversicherung der HanseMerkur. Was ich schreibe, kannst Du nachprüfen – die Fundstelle steht immer daneben.
Mehr über michEdiz Catmaz ist gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 GewO und vermittelt ausschließlich Produkte der HanseMerkur. Registernummer D-OAII-V220V-47.
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