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Beihilfe im Saarland: was das Land zahlt und wo Du selbst vorsorgen musst

Ediz Catmaz Ediz Catmaz ·Stand 03.11.2026 ·13 Min. Lesezeit Beamte

Im Saarland bekommst Du als aktiver Beamter 50 Prozent Beihilfe, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Dein Ehepartner bekommt 70, Deine Kinder 80 Prozent, im Ruhestand sind es 70 Prozent (§ 67 Abs. 3 SBG, § 15 Abs. 1 BhVO). Drei Dinge zahlt das Land gar nicht: Chefarzt und Zweibettzimmer im Krankenhaus, den Heilpraktiker und für Erwachsene die Brille (§ 67 Abs. 2 SBG). Dazu zieht die Beihilfestelle jedes Jahr eine Kostendämpfungspauschale von 50 bis 700 Euro ab, je nach Besoldungsgruppe (§ 67 Abs. 4 SBG). Eine pauschale Beihilfe zum Kassenbeitrag gibt es im Saarland nicht.

Für wenBeihilfesatz SaarlandFundstelle
Beamte im aktiven Dienst, auch Anwärter50 %§ 67 Abs. 3 SBG, § 15 Abs. 1 Nr. 1 BhVO
Aktive Beamte mit zwei oder mehr Kindern70 %§ 67 Abs. 3 Satz 4 SBG
Versorgungsempfänger70 %, auf Antrag 80 %§ 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 5 BhVO
Ehe- und Lebenspartner70 %§ 15 Abs. 1 Nr. 3 BhVO
Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen80 %§ 15 Abs. 1 Nr. 4 BhVO

Wie Beihilfe und private Restkostenversicherung grundsätzlich zusammenspielen, steht in Beihilfe für Beamte: so zahlt die Beihilfe. Hier geht es um das, was im Saarland gilt, und darum, was das für Deine Absicherung heißt.

Die Beihilfeverordnung Saarland: zwei Ebenen

Das saarländische Beihilferecht steht an zwei Stellen. Die Grundregeln, also wer Beihilfe bekommt, wie hoch die Sätze sind, was ausgeschlossen ist und wie viel jedes Jahr abgezogen wird, stehen im Saarländischen Beamtengesetz selbst, in § 67 SBG. Diese Vorschrift gilt in ihrer heutigen Fassung seit dem 1. Januar 2026. Die Einzelheiten regelt die Beihilfeverordnung (BhVO), eine alte Verordnung von 1962, neu bekannt gemacht 1987 und seitdem oft geändert, zuletzt im August 2025.

Wo das Gesetz strenger ist als die Verordnung, gilt das Gesetz. Das merkst Du bei der Brille: Die BhVO nennt noch Höchstbeträge für Gläser, das SBG beschränkt Sehhilfen aber auf Kinder und stark Sehbehinderte.

Beihilfe bekommst Du, solange Du Dienst- oder Anwärterbezüge erhältst (§ 67 Abs. 1 SBG). Beamte auf Widerruf zählen ausdrücklich dazu (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BhVO). Für den Satz zählt der Tag, an dem die Kosten entstehen, also der Tag der Behandlung, nicht das Datum der Rechnung (§ 15 Abs. 1 und § 4 Abs. 5 BhVO).

Die Beihilfesätze im Saarland im Einzelnen

Zwei Kinder heben Deinen Satz. Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, steigt Dein eigener Satz von 50 auf 70 Prozent. Berücksichtigungsfähig ist ein Kind, solange es bei Dir im Familienzuschlag steht (§ 3 Abs. 2 BhVO). Fällt das zweite Kind dort heraus, etwa nach der Ausbildung, sinkt Dein Satz wieder auf 50 Prozent.

Zwei Beamte, ein erhöhter Satz. Seid Ihr beide beihilfeberechtigt, bekommt die 70 Prozent nur einer von Euch, und Ihr bestimmt selbst, wer (§ 15 Abs. 1 BhVO). Neu treffen lässt sich diese Bestimmung nur in Ausnahmefällen. Überlegt also beim zweiten Kind kurz, bei wem der höhere Satz mehr bringt.

Elternzeit. Im Bund steigt der Satz in der Elternzeit auf 70 Prozent (§ 46 Abs. 3 BBhV). Eine solche Regel kennen weder das SBG noch die BhVO. Mit dem ersten Kind bleibt es auch in der Elternzeit bei 50 Prozent, und an Deinem Restkostentarif musst Du nichts ändern.

Ruhestand: 70 und auf Antrag 80 Prozent. Als Versorgungsempfänger bekommst Du 70 Prozent. Das Saarland hat hier eine Besonderheit: Übersteigt Dein Beitrag für die beihilfekonforme private Krankenversicherung 15 Prozent Deiner Versorgungsbezüge, steigt der Satz auf Antrag auf 80 Prozent, auch für Deine Angehörigen (§ 15 Abs. 5 BhVO). Der Antrag wirkt nur für die Zukunft, deshalb stellst Du ihn am besten, sobald die Grenze erreicht ist. Dein Restkostentarif kann dann von 50 auf 30 oder 20 Prozent sinken, und das lässt sich schon beim Abschluss vereinbaren (§ 199 Abs. 1 VVG).

Ehepartner und Kinder: 70 und 80 Prozent

Dein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner bekommt Beihilfe, wenn er kein Einkommen hat, das ihn wirtschaftlich selbstständig macht (§ 67 Abs. 1 SBG). Die BhVO macht daraus eine feste Grenze: Der Gesamtbetrag seiner Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag darf 16.000 Euro nicht übersteigen (§ 4 Abs. 7 BhVO). Dieser Betrag steigt jedes Jahr im selben Verhältnis wie der aktuelle Rentenwert, das Innenministerium gibt den angepassten Wert bekannt. Den Betrag für 2026 erfährst Du bei Deiner Festsetzungsstelle. Gemeint ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes, nicht das Bruttogehalt.

Die Geburt ist ausgenommen. Die Grenze gilt für Krankheit, Vorsorge und Zahnbehandlung, also die §§ 5 bis 11 BhVO. Die Kosten einer Geburt stehen in § 12 und sind deshalb auch dann beihilfefähig, wenn Dein Partner mehr verdient. Liegt er dauerhaft über der Grenze, braucht er eigenen vollen Schutz.

Bekommt er Beihilfe, genügt bei 70 Prozent ein Restkostentarif über 30 Prozent. Für Kinder sind es 20 Prozent, denn sie bekommen 80 Prozent Beihilfe, solange sie im Familienzuschlag stehen. Ist ein Kind bei Euch beiden berücksichtigungsfähig, läuft die Beihilfe für das Kind über den, der den kinderbezogenen Familienzuschlag bekommt (§ 3 Abs. 5 BhVO).

Chefarzt und Zweibettzimmer: zahlt das Land nicht

Hier liegt die größte Lücke im saarländischen Beihilferecht. Wahlleistungen bei stationärer Behandlung sind nicht beihilfefähig (§ 67 Abs. 2 Satz 2 SBG). Die BhVO erkennt im Krankenhaus nur die allgemeinen Krankenhausleistungen an, ausdrücklich „mit Ausnahme der Wahlleistungen“ (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 BhVO). Anders als in Hessen oder Rheinland-Pfalz kannst Du sie Dir auch nicht gegen einen Monatsbetrag zurückholen; eine solche Wahl sieht das Saarland nicht vor.

Willst Du im Krankenhaus Chefarzt und Zweibettzimmer, muss Dein Tarif diese Leistungen zu 100 Prozent tragen, nicht nur zu 50. Für Deinen Partner und Deine Kinder gilt dasselbe. Medizinisch notwendig versorgt bist Du auch ohne.

In Rheinland-Pfalz kosten die Wahlleistungen 26 Euro im Monat, mehr dazu unter Beihilfe in Rheinland-Pfalz.

Auch den Heilpraktiker zahlt die Beihilfe im Saarland nicht (§ 67 Abs. 2 Satz 2 SBG). Soll er versichert sein, muss das ein privater Baustein übernehmen.

Die Kosten­dämpfungs­pauschale: Dein jährlicher Selbstbehalt

Jedes Jahr, in dem Du Rechnungen einreichst, kürzt die Beihilfestelle Deine Beihilfe um einen festen Betrag (§ 67 Abs. 4 SBG). Die Höhe hängt von Deiner Besoldungsgruppe ab:

StufeBesoldungsgruppen (Auszug)Abzug im Jahr
1A 7 und A 850 €
2A 9 bis A 11100 €
3A 12 bis A 15, R 1, W 1250 €
4A 16, B 2 und B 3, R 2 und R 3, W 2400 €
5B 4 bis B 7, R 4 bis R 7, W 3550 €
6höhere Besoldungsgruppen700 €

Was den Betrag senkt:

  • Kinder: 40 Euro weniger für jedes berücksichtigungsfähige Kind (§ 67 Abs. 7 SBG). Eine Lehrerin in A 13 mit zwei Kindern zahlt also 170 statt 250 Euro. Sind die Kinder bei beiden Eltern berücksichtigungsfähig, sinkt der Betrag bei dem, der den Familienzuschlag bezieht.
  • Teilzeit: im Verhältnis Deiner Arbeitszeit (§ 67 Abs. 5 SBG).
  • Ruhestand: nach dem Ruhegehaltssatz, höchstens 70 Prozent des Betrags (§ 67 Abs. 6 SBG).

Wann sie ganz entfällt (§ 67 Abs. 9 SBG): solange Du Anwärterbezüge bekommst, für Waisen und für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse. Auf Vorsorge, Früherkennung, Schwangerschaftsüberwachung und dauernde Pflege wird sie nie angerechnet. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim ersten Antrag im Kalenderjahr (§ 67 Abs. 8 SBG). Wirst Du nach Deinem ersten Antrag des Jahres befördert, gilt für dieses Jahr noch die alte Stufe.

Was das für Deinen Tarif heißt: Die Kostendämpfungspauschale ist eine echte Lücke. Dein Restkostentarif erstattet Deinen Anteil, den Abzug der Beihilfe gleicht er nicht aus. Bei 50 bis 250 Euro im Jahr ist das Selbsttragen meist der günstigere Weg. Was ein Beihilfeergänzungstarif sonst übernimmt, steht unter Beihilfeergänzungstarif: was er zahlt, was nicht.

Was die Beihilfe im Saarland sonst zahlt und wo sie kürzt

Ärztliche und zahnärztliche Rechnungen erkennt die Beihilfe an, wenn sie notwendig und angemessen sind. Angemessen ist eine Gebühr nach der Gebührenordnung grundsätzlich bis zur Regelspanne, darüber nur mit begründeten besonderen Umständen (§ 4 Abs. 2 BhVO). Die wichtigsten Grenzen:

LeistungRegel im SaarlandFundstelle
Chefarzt, Zweibettzimmernicht beihilfefähig§ 67 Abs. 2 SBG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 BhVO
Heilpraktikernicht beihilfefähig§ 67 Abs. 2 SBG
Brille, Kontaktlinsennur bis 18 Jahre und bei starker Sehbehinderung§ 67 Abs. 2 SBG
Material- und Laborkosten beim Zahnersatzzur Hälfte beihilfefähig§ 9 Abs. 1 BhVO
Kronen, Prothesen, Implantate im Vorbereitungsdienstnicht beihilfefähig§ 9 Abs. 4 BhVO
Kieferorthopädienur bei Beginn vor 18, mit Heil- und Kostenplan§ 9 Abs. 2 BhVO
Kostendämpfungspauschale50 bis 700 € im Jahr§ 67 Abs. 4 SBG

Zahnersatz: die Hälfte vom Labor fällt heraus

Bei Inlays, Kronen, Brücken, Prothesen und Implantaten zählen die Material- und Laborkosten nur zur Hälfte (§ 9 Abs. 1 BhVO). Bei 50 Prozent Beihilfe bekommst Du also ein Viertel der Laborrechnung erstattet. Bei Implantaten zählt die Beihilfe in der Regel höchstens zwei je Kiefer, mehr nur in bestimmten Fällen, und mehr als vier je Kiefer nie (§ 9 Abs. 3 BhVO). Reich vor einer großen Behandlung den Heil- und Kostenplan bei der Beihilfestelle ein.

Anwärter: kein Zahnersatz im Vorbereitungsdienst

Solange Du Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst bist, zahlt die Beihilfe keine Inlays, Kronen, Prothesen, Funktionsanalysen und Implantate, auch nicht für Deine Angehörigen (§ 9 Abs. 4 BhVO). Das gilt nicht nach einem Unfall im Vorbereitungsdienst und nicht, wenn Du vorher schon drei Jahre ohne Unterbrechung im öffentlichen Dienst warst. Lass größere Arbeiten deshalb vor dem Referendariat machen oder nach der Ernennung auf Probe. Was Du für die Zeit davor brauchst, steht unter Krankenversicherung im Referendariat.

Brille: für Erwachsene keine Beihilfe

Für Sehhilfen zahlt die Beihilfe im Saarland nur, wenn die behandelte Person unter 18 oder stark sehbehindert ist (§ 67 Abs. 2 Satz 3 SBG). Für Kinder gelten dann die Höchstbeträge aus Anlage 4 der BhVO: 31 Euro für ein sphärisches Einstärkenglas, 41 Euro für ein zylindrisches, 72 und 92,50 Euro für Mehrstärkengläser, jeweils ohne Fassung. Die erste Brille braucht eine augenärztliche Verordnung. Wer als Erwachsener Brille oder Kontaktlinsen erstattet haben will, braucht dafür einen privaten Baustein.

Antrag: ein Jahr Frist und 100 Euro Antragsgrenze

Du hast ein Jahr Zeit, gerechnet ab dem Entstehen der Kosten, spätestens ein Jahr nach der ersten Rechnung (§ 17 Abs. 3 BhVO). Danach erlischt der Anspruch. In Rheinland-Pfalz sind es zwei, im Bund drei Jahre. Außerdem muss ein Antrag mehr als 100 Euro umfassen (§ 17 Abs. 4 BhVO), es sei denn, Du kommst in zehn Monaten nicht auf diesen Betrag. Am einfachsten sammelst Du Rechnungen und reichst sie alle paar Monate gesammelt ein. Für Landesbeamte entscheidet in der Regel das Landesamt für Zentrale Dienste mit der Zentralen Besoldungs- und Versorgungsstelle (ZBS), für Kommunalbeamte oft die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse (§ 17 Abs. 1 BhVO).

Keine pauschale Beihilfe im Saarland

Anders als Hamburg, Berlin, Baden-Württemberg oder Mecklenburg-Vorpommern zahlt das Saarland keinen Zuschuss zum Beitrag einer gesetzlichen Krankenkasse. § 67 SBG kennt eine Pauschale nur in Pflegefällen, die BhVO gar keine. Wer als Beamter in der Kasse bleibt, zahlt dort den vollen Beitrag allein. Die Beihilfe gibt es dann nur ergänzend zu dem, was die Kasse nicht übernimmt, und die Kostendämpfungspauschale entfällt (§ 67 Abs. 9 SBG, § 15 Abs. 4 BhVO). Für die meisten Beamten ist die klassische Beihilfe mit privatem Restkostentarif deshalb der Weg. Welche Länder die Pauschale zahlen, steht unter Pauschale Beihilfe: welche Länder sie zahlen.

Welche Absicherung zur Beihilfe im Saarland passt

Beihilfekonform heißt ein Tarif, wenn er zusammen mit Deinem Beihilfesatz 100 Prozent ergibt. Im Saarland sind das 50 Prozent im aktiven Dienst, 30 ab zwei Kindern und im Ruhestand, 30 für den Partner und 20 für Kinder. Dazu kommt die anteilige Pflegeversicherung, die Pflicht ist (§ 23 Abs. 3 SGB XI).

Für das Saarland gehören drei Dinge zusätzlich auf die Liste, weil die Beihilfe sie gar nicht trägt: Wahlleistungen im Krankenhaus zu 100 Prozent, wenn Du Chefarzt und Zweibettzimmer willst, Sehhilfen für Dich und Deinen Partner, und, wenn Dir das wichtig ist, der Heilpraktiker. Die Kostendämpfungspauschale und die halbe Laborrechnung beim Zahnersatz kommen als Rest dazu.

Ändert sich Dein Satz, etwa mit dem zweiten Kind, passt Du Deinen Tarif an. Beihilfe und Versicherung zusammen dürfen nicht mehr erstatten, als die Rechnung kostet (§ 16 Abs. 1 BhVO, § 200 VVG). Sinkt ein Satz, etwa weil ein Kind aus dem Familienzuschlag fällt, kannst Du binnen sechs Monaten ohne neue Gesundheitsprüfung aufstocken (§ 199 Abs. 2 VVG).

Vor dem Vertrag steht eine Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können zu einem Zuschlag, einem Leistungsausschluss oder im Einzelfall zur Ablehnung führen. Nach den Musterbedingungen gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten und eine besondere von acht Monaten, unter anderem für Entbindung, Psychotherapie und Zahnersatz (§ 3 MB/KK 2009); einzelne Tarife verkürzen sie.

Für Beamtenanfänger mit Vorerkrankungen gibt es die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer. Wer innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung einen Antrag stellt, wird bei den teilnehmenden Versicherern nicht aus Risikogründen abgelehnt, bekommt keine Leistungsausschlüsse und höchstens 30 Prozent Zuschlag. Nicht jeder Versicherer nimmt teil, auch der nicht, den ich vermittle. Für Beihilfeergänzungstarife gelten die Erleichterungen nicht.

Ich vermittle ausschließlich die HanseMerkur, für Beamte die Linien Be Fit Smart und Be Fit Best. Was sie leisten und kosten, steht unter private Krankenversicherung für Beamte. Für den Vorbereitungsdienst gibt es HanseMerkur für Beamtenanwärter und Referendare.

Rechenbeispiel: eine Krone im Saarland

Nimm eine Lehrerin in A 13, ledig, 50 Prozent Beihilfe. Im Jahr fällt eine Krone an: 1.200 Euro Honorar beim Zahnarzt und 800 Euro Material- und Laborkosten, zusammen 2.000 Euro. Dazu kauft sie eine neue Brille für 400 Euro. Weitere Rechnungen hat sie in diesem Jahr nicht.

PostenRechnungbeihilfefähigBeihilfe 50 %
Zahnärztliches Honorar1.200 €1.200 €600 €
Material und Labor800 €400 €200 €
Brille400 €0 €0 €
Kostendämpfungspauschale A 13− 250 €
Beihilfe gesamt2.400 €550 €

Von 2.400 Euro zahlt die Beihilfe also 550 Euro, knapp ein Viertel. Erstattet ihr Restkostentarif die Hälfte der Zahnrechnung, kommen 1.000 Euro dazu. Offen bleiben 850 Euro: 200 Euro aus der halben Laborrechnung, 250 Euro Kostendämpfungspauschale und die 400 Euro für die Brille.

Mit zwei Kindern läge ihr Satz bei 70 Prozent, die Beihilfe zur Krone bei 1.120 Euro, die Pauschale bei 170 Euro. Genau diese Rechnung lohnt sich vor dem Abschluss, mit Deinen echten Zahlen: Besoldungsgruppe, Familie, Brille, Chefarzt.

Was Beamte im Saarland zur Beihilfe wissen wollen

Wie viel Prozent Beihilfe bekomme ich im Saarland?

50 Prozent als aktiver Beamter und als Anwärter, 70 Prozent ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und im Ruhestand. Ehepartner bekommen 70, Kinder 80 Prozent (§ 67 Abs. 3 SBG, § 15 Abs. 1 BhVO).

Wie hoch ist die Kostendämpfungspauschale im Saarland?

Zwischen 50 Euro (A 7 und A 8) und 700 Euro im Jahr, für die meisten Lehrkräfte in A 12 bis A 15 250 Euro. Je Kind sinkt sie um 40 Euro, für Anwärter entfällt sie (§ 67 Abs. 4 bis 9 SBG).

Zahlt die Beihilfe im Saarland die Brille?

Nur für Personen unter 18 und für stark Sehbehinderte (§ 67 Abs. 2 Satz 3 SBG). Für Kinder gelten feste Höchstbeträge je Glas, ohne Fassung.

Zahlt die Beihilfe im Saarland den Chefarzt?

Nein. Wahlleistungen im Krankenhaus sind nicht beihilfefähig, auch nicht gegen einen Zusatzbetrag (§ 67 Abs. 2 Satz 2 SBG). Chefarzt und Zweibettzimmer musst Du vollständig privat absichern.

Wie viel darf mein Ehepartner verdienen?

Seine Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag dürfen 16.000 Euro nicht übersteigen. Der Betrag wird jährlich mit dem Rentenwert angepasst (§ 4 Abs. 7 BhVO). Bei einer Geburt gilt die Grenze nicht.

Wie lange habe ich Zeit für den Beihilfeantrag?

Ein Jahr ab dem Entstehen der Kosten, spätestens ein Jahr nach der ersten Rechnung. Ein Antrag muss mehr als 100 Euro umfassen (§ 17 Abs. 3 und 4 BhVO).

Quellen und Fundstellen

7 Fundstellen
Ediz Catmaz

Ediz Catmaz

Zertifizierter PKV-Experte

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