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Beitragserhöhung in der PKV: was 2026 passiert ist und was Du tun kannst

Ediz Catmaz Ediz Catmaz ·Stand 26.09.2026 ·13 Min. Lesezeit Grundlagen

Ja, für die meisten Privatversicherten ist die PKV 2026 teurer geworden. Laut Verband der Privaten Krankenversicherung stiegen zum 1. Januar 2026 für rund 60 Prozent der Versicherten die Beiträge, im Schnitt um etwa 13 Prozent. Wessen Versicherer erst im Laufe des Jahres anpasst, ist darin noch nicht enthalten. Erhöht wird nie nach Belieben: Das Gesetz erlaubt eine Anpassung erst, wenn die Kosten eines Tarifs eine feste Schwelle überschreiten, und ein Treuhänder muss zustimmen. Genau deshalb kommen Erhöhungen in Sprüngen.

Flache Betonstufen an einer Uferpromenade, die letzte deutlich höher als alle davor
2026 in ZahlenFundstelle
Privatversicherte mit Erhöhung zum 1. Januar 2026rund 60 %PKV-Verband
durchschnittliche Erhöhung bei ihnenetwa 13 %PKV-Verband
PKV-Durchschnittsbeitrag 2026, geschätztrund 617 € im MonatPKV-Verband
Höchstbeitrag im Basistarif, Krankenversicherung1.017,19 € im Monat§ 152 Abs. 3 VAG
Schwelle, ab der ein Tarif überprüft werden mussmehr als 10 % Abweichung§ 155 Abs. 3 VAG

Der Verband ist die Interessenvertretung der Versicherer. Ich nenne seine Zahlen trotzdem, weil mir für den ganzen Markt keine andere Quelle bekannt ist.

Wird die PKV 2026 teurer? Was zum 1. Januar passiert ist

Der Verband nennt als Grund die Leistungsausgaben, und zwar in allen Bereichen. Für allgemeine Krankenhausleistungen hat die private Krankenversicherung 2024 über 10 Prozent mehr gezahlt als im Jahr davor. Die Fallzahlen im Krankenhaus sind von 2022 bis 2024 um 10,9 Prozent gestiegen. Die Ausgaben für Arzneimittel stiegen 2024 um fast 10 Prozent, für ambulante Arztbehandlungen um über 8 Prozent.

Dass diese Kosten erst 2026 im Beitrag ankommen, liegt an der Rechnung selbst. Eine Anpassung stützt sich auf abgeschlossene Jahre; für die Runde 2025 waren nach Angaben des Wissenschaftlichen Instituts der PKV die Jahre 2021 bis Mitte 2023 maßgeblich. Was heute teurer wird, zeigt sich im Beitrag also erst ein, zwei Jahre später.

Wenn Du gerade selbst einen Brief bekommen hast: Die neue Prämie wird zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung folgt, und der Versicherer muss die maßgeblichen Gründe dazuschreiben (§ 203 Abs. 5 VVG). Wer zum 1. Januar erhöht, schreibt also spätestens im November.

Warum PKV-Beiträge steigen: der auslösende Faktor

Jeder Versicherer muss mindestens einmal im Jahr für jeden Tarif die tatsächlich nötigen Leistungen neben die kalkulierten legen (§ 155 Abs. 3 VAG). Weichen sie um mehr als 10 Prozent ab, muss er alle Beiträge dieses Tarifs überprüfen und, wenn die Abweichung nicht nur vorübergehend ist, anpassen. Die Versicherungsbedingungen dürfen eine niedrigere Schwelle vorsehen, und in manchen Tarifen ist das so. Die zweite Messgröße ist die Lebenserwartung: Bei den Sterbewahrscheinlichkeiten reichen schon mehr als 5 Prozent (§ 155 Abs. 4 VAG). Das sind die beiden auslösenden Faktoren, andere kennt das Gesetz nicht (§ 203 Abs. 2 VVG).

Der Zins gehört nicht dazu. Er allein darf keine Anpassung auslösen. Springt aber einer der beiden Faktoren an, wird alles neu gerechnet, auch der Zins. Deshalb kann eine Erhöhung höher ausfallen, als die Kosten allein es erklären würden.

Ohne Zustimmung eines Treuhänders tritt keine Prämienänderung in Kraft (§ 155 Abs. 1 VAG). Er bekommt die vollständigen Berechnungsgrundlagen und muss die Aufsicht unterrichten, wenn er es anders sieht als das Unternehmen. Zwei Dinge in diesem Paragrafen werden selten erwähnt:

  • Das Gesetz spricht ausdrücklich von einer Erhöhung oder einer Senkung. Die Schwelle wirkt in beide Richtungen.
  • Hat der Versicherer beim Start zu knapp gerechnet und hätte ein sorgfältiger Aktuar das damals erkennen müssen, darf insoweit nicht angepasst werden (§ 155 Abs. 3 Satz 4 VAG).

Und zu der Frage, die am Telefon fast immer zuerst kommt: Nein, Dein eigener Gesundheitszustand spielt keine Rolle. Angepasst wird immer der ganze Tarif, nie ein einzelner Vertrag, weil Du öfter beim Arzt warst.

Warum Beitragserhöhungen in der PKV in Sprüngen kommen

Solange die Schwelle nicht überschritten ist, darf der Beitrag nicht angefasst werden, auch wenn die Kosten jedes Jahr ein Stück steigen. Wird sie dann überschritten, kommt der ganze Rückstand auf einmal. Das Wissenschaftliche Institut der PKV nennt das einen Prämienanpassungsstau.

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Die Kosten im Tarif steigen jedes Jahr um 3 Prozent, der Beitrag liegt am Anfang bei 500 Euro und folgt den Kosten eins zu eins. Einmal gilt die gesetzliche Schwelle von 10 Prozent, einmal eine vertragliche von 5 Prozent:

JahrKosten über der KalkulationBeitrag bei 10 % SchwelleBeitrag bei 5 % Schwelle
13,0 %500,00 €500,00 €
26,1 %500,00 €530,45 €
39,3 %500,00 €530,45 €
412,6 %562,75 €562,75 €

Nach vier Jahren landen beide beim selben Betrag. Der eine Tarif macht zwei Schritte von je gut 6 Prozent, der andere drei Jahre gar nichts und dann einen Sprung von 12,6 Prozent. Die Kosten waren in beiden Fällen dieselben.

Es ist wie bei einem Wasserkessel mit Deckel: Unten wird ständig geheizt, aber man sieht nichts, bis der Deckel hochgeht. Wer drei ruhige Jahre hatte, hat keinen günstigen Tarif erwischt. Er hat den Sprung nur noch vor sich.

In Wirklichkeit ist es unruhiger als in der Tabelle, weil die Daten verzögert kommen und der Zins mitgerechnet wird. Dämpfen dürfen Versicherer mit Überschüssen aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung; der Treuhänder achtet dabei auf die Zumutbarkeit für Ältere (§ 155 Abs. 2 VAG).

Beitragsentwicklung PKV und GKV: zwanzig Jahre, gleiche Basis

Ob die PKV stärker steigt als die gesetzliche Kasse, lässt sich nur mit derselben Messgröße auf beiden Seiten sagen. Das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) teilt die Einnahmen der Krankenversicherung durch die Zahl der Versicherten. Daneben steht meine Nachrechnung am gesetzlichen Höchstbeitrag, ebenfalls ohne Pflege:

Anstieg pro JahrPKV je Vollversichertem (WIP)GKV je Versichertem (WIP)GKV-Höchstbeitrag ohne Pflege
2005 bis 20253,1 %3,8 %3,2 %
2015 bis 20253,9 %4,1 %4,0 %
2006 bis 20263,4 %3,9 %3,5 %

Im Durchschnitt liegen beide Systeme also dicht beieinander. Dazu gehört: Das WIP gehört zum Verband der privaten Krankenversicherer, die Jahre 2024 und 2025 sind dort geschätzt. Und ein Durchschnitt je Kopf ist nicht Dein Vertrag, denn jeder junge Neukunde mit niedrigem Beitrag drückt ihn.

Der Durchschnitt verdeckt die Spanne

Wie weit einzelne Verträge auseinanderlaufen, zeigt eine Studie des IGES Instituts mit den tatsächlichen Beiträgen von 715.864 Versicherten, 1995 bis 2015.

1995 bis 2015, Anstieg pro Jahr
Median aller Versicherten2,9 %
niedrigster bis höchster Einzelwert−11,7 % bis +16,9 %
Angestellte und Selbstständige, unteres Drittel1,9 %
Angestellte und Selbstständige, oberes Drittel5,0 %

Die Daten stammen von einem einzigen Versicherer, und gut neun von zehn Versicherten darin haben Beihilfe. Für den Markt taugt die Studie deshalb nicht, für die Spanne schon: Das obere Drittel der Angestellten und Selbstständigen lag bei mehr als dem Doppelten des unteren. Die Systemfrage entscheidet also weniger, als die meisten denken. Welcher Tarif und welche Bausteine, das entscheidet mehr.

GKV-Beitrag seit 1970: mit und ohne Pflege

Für die gesetzliche Seite lässt sich der Höchstbeitrag bis 1970 zurückrechnen, weil er sich aus zwei amtlichen Größen ergibt: Bemessungsgrenze mal Beitragssatz. Gesamtbeitrag aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, Euro im Monat, alte Bundesländer, vor 2002 aus D-Mark umgerechnet, Pflege mit Kind gerechnet:

JahrBemessungsgrenzeKV-Satz mit Ø-ZusatzbeitragKrankenversicherungPflegezusammen
1970613,55 €8,20 %50,31 €keine50,31 €
19801.610,57 €11,40 %183,60 €keine183,60 €
19902.415,85 €12,50 %301,98 €keine301,98 €
20003.297,83 €13,60 %448,50 €56,06 €504,57 €
20103.750,00 €14,90 %558,75 €73,13 €631,88 €
20204.687,50 €15,70 %735,94 €142,97 €878,91 €
20265.812,50 €17,50 %1.017,19 €209,25 €1.226,44 €

Ohne Pflege ist der Höchstbeitrag seit 1970 auf gut das Zwanzigfache gestiegen, 5,5 Prozent im Jahr. Mit Pflege auf gut das Vierundzwanzigfache, 5,9 Prozent im Jahr. Die Pflegeversicherung kam erst Mitte der Neunziger dazu, und auch Privatversicherte zahlen sie gesondert. Neben PKV-Zahlen gehört deshalb immer die Spalte ohne Pflege.

Der Beitragssatz stieg in dieser Zeit um 1,4 Prozent im Jahr, die Bemessungsgrenze um 4,1 Prozent, weil sie den Löhnen folgt. Wer über der Grenze verdient, spürt beides voll. Den prozentualen Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt, gibt es seit 2015 (§ 242 SGB V). Der amtliche Durchschnitt stieg von 0,9 Prozent damals auf 2,9 Prozent 2026; tatsächlich erhoben haben die Kassen laut Bundesgesundheitsministerium im Schnitt 3,13 Prozent (Stand 1. April 2026).

Neben die zwanzig PKV-Jahre oben stelle ich diese 56 Jahre bewusst nicht. In ihnen steckt die zweistellige Inflation der Siebziger, und eine marktweite PKV-Reihe, die so weit zurückreicht, ist mir nicht bekannt.

Wie hoch sind die PKV-Beiträge 2027?

Das weiß heute noch niemand. Wer Dir jetzt eine Zahl für 2027 nennt, schätzt. Ob Dein Tarif zum 1. Januar 2027 angepasst wird, erfährst Du aus dem Brief Deines Versicherers, der spätestens im November kommen muss. Eine Zahl für den Markt hat der Verband bis zum 26. September 2026 nicht veröffentlicht.

Auf der gesetzlichen Seite sieht der Entwurf der Rechengrößen eine Bemessungsgrenze von 6.375 Euro im Monat vor. Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 legt das Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. November fest (§ 242a Abs. 2 SGB V). Erst dann stehen der gesetzliche Höchstbeitrag und der Höchstbeitrag im Basistarif fest. Mehr dazu unter Beitragsbemessungsgrenze 2026 und 2027.

Du überlegst den Einstieg: was die Historie sagt und was nicht

Der Einwand, der beim Wechsel am häufigsten kommt, ist der Beitrag mit siebzig. Er ist berechtigt, und er lässt sich zu einem guten Teil beim Antrag beeinflussen, danach kaum noch.

Zukünftige Beitragsanpassungen sind natürlich nicht vorhersehbar. Allerdings lässt sich aus der Beitragshistorie ein gewisses Muster erkennen. Wie es in Zukunft aussieht, weiß keiner.

Allerdings: Du würdest ja auch nicht in eine Aktie investieren, die noch nicht lange am Markt ist und nachweislich noch nicht gut gelaufen ist, nur mit der Begründung, sie wird schon irgendwann steigen. Oder?

Bei einem Tarif ist es genauso. Ein ganz neuer hat noch keine Geschichte, und ein paar ruhige Jahre beweisen wenig, weil sich bis zur Schwelle erst etwas aufstauen muss. Schau Dir deshalb an, wie sich die älteren Tarife desselben Hauses entwickelt haben, und frag nach den einzelnen Bausteinen, nicht nur nach der Summe. Wie sich die Tarife entwickelt haben, die ich vermittle, steht mit den Werten seit 2013 auf der Seite für Angestellte in der privaten Krankenversicherung, dort auch die Beitragsgarantie bis mindestens 31.12.2027 laut Zertifikat der HanseMerkur, Stand Juni 2026.

Ob sich die private Versicherung für Dich überhaupt rechnet, steht unter lohnt sich die private Krankenversicherung, was mit dem Beitrag im Ruhestand passiert, unter PKV im Alter.

Was Du bei einer Beitragserhöhung tun kannst

Wenn Du schon privat versichert bist und der Brief da ist, hast Du vier Hebel. Vorweg, weil es dazugehört: Ich vermittle neue Verträge. Für einen Tarifwechsel ist Dein Versicherer selbst der richtige Ansprechpartner, und bei den meisten ist die Beratung dazu kostenlos.

PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG

Du kannst jederzeit verlangen, in einen anderen Tarif Deines Versicherers mit gleichartigem Schutz zu wechseln. Deine erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung werden angerechnet (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG). Nur für Mehrleistungen darf der Versicherer einen Risikozuschlag, eine Wartezeit oder einen Leistungsausschluss verlangen; Zuschlag und Wartezeit kannst Du abwenden, indem Du auf die Mehrleistung verzichtest.

Die meisten Vollversicherer haben sich zudem auf Leitlinien des Verbands verpflichtet: Antwort innerhalb von 15 Arbeitstagen und konkrete Tarifvorschläge bei Erhöhungen schon ab 55, gesetzlich sind sie ab 60 vorgeschrieben. Ein Punkt, den ich jedem sage, der wechselt: Was Du abwählst, bekommst Du später nur mit neuer Risikoprüfung zurück.

Selbstbeteiligung erhöhen

Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag sofort. Einen Zuschuss dazu zahlt der Arbeitgeber aber nicht, und ein fester Selbstbehalt darf bei einer Beitragsanpassung mit angepasst werden, wenn der Vertrag es vorsieht (§ 203 Abs. 2 VVG). Die Rechnung steht unter PKV-Selbstbeteiligung.

Für später vorsorgen

Manche Tarife bieten einen Entlastungsbaustein: Du zahlst heute etwas mehr, und ab einem vereinbarten Alter sinkt Dein Beitrag um einen festen Betrag. Dazu kommt der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent bis zu dem Jahr, in dem Du 60 wirst (§ 149 VAG). Er dämpft ab 65 Erhöhungen, und was mit 80 übrig ist, senkt den Beitrag (§ 150 Abs. 3 VAG). Mehr unter PKV im Alter.

Kündigen und den Versicherer wechseln

Nach einer Erhöhung kannst Du innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung kündigen (§ 205 Abs. 4 VVG). Wirksam wird das nur, wenn Du lückenlos neu versichert bist (§ 205 Abs. 6 VVG). Der neue Versicherer prüft Deine Gesundheit neu und rechnet mit Deinem heutigen Alter. Mitnehmen kannst Du bei Verträgen ab 2009 nur die Rückstellung für den Teil, der dem Basistarif entspricht (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG). Den Ablauf beschreibt PKV wechseln.

Basistarif und Standardtarif: das Netz ganz unten

Den Basistarif muss jeder Versicherer anbieten. Seine Leistungen orientieren sich an der gesetzlichen Krankenversicherung, sein Beitrag darf den gesetzlichen Höchstbeitrag nicht überschreiten (§ 152 Abs. 3 VAG): 2026 sind das 1.017,19 Euro im Monat, bei Beihilfe der Anteil, den die Beihilfe nicht trägt. Wer hilfebedürftig ist oder es durch den Beitrag würde, zahlt die Hälfte (§ 152 Abs. 4 VAG). Mit der Alterungsrückstellung wechseln kannst Du hinein, wenn Dein Vertrag nach dem 1. Januar 2009 geschlossen wurde oder Du mindestens 55 bist (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG).

Den Standardtarif gibt es nur für Verträge von vor 2009 (§ 403 SGB V). Sein Beitrag ist laut Verband auf den gesetzlichen Höchstbeitrag ohne Zusatzbeitrag begrenzt, 2026 auf 848,62 Euro. Zum 1. Juli 2026 wurde er in zwei Tarifstufen erhöht, für rund 16.440 Versicherte.

Welcher Weg zu Dir passt

Du bist privat versichert, jung und gesund. Frag zuerst Deinen Versicherer nach gleichartigen Tarifen. Ein Versichererwechsel kann sich rechnen, aber erst, wenn das Angebot mit Gesundheitsprüfung auf dem Tisch liegt. Kündige nie vorher.

Du bist privat versichert, älter oder nicht mehr ganz gesund. Dann halte ich den Tarifwechsel fast immer für den besseren Weg. Deine Rückstellung bleibt, und eine Kündigung würde Dich viel davon kosten.

Du überlegst den Einstieg. Dann hast Du jetzt am meisten in der Hand: welcher Tarif, welche Bausteine, welche Selbstbeteiligung, ob ein Entlastungsbaustein dazukommt. Frag nach der Geschichte des Tarifs, nicht nur nach dem Preis von heute. Die zeige ich Dir gern, mit allen Jahreswerten.

Fragen zur Beitragserhöhung, die immer wieder kommen

Wird die PKV 2026 teurer?

Für die meisten Versicherten ja. Laut Verband der Privaten Krankenversicherung stiegen zum 1. Januar 2026 für rund 60 Prozent der Privatversicherten die Beiträge, im Schnitt um etwa 13 Prozent. Unterjährige Anpassungen sind darin nicht enthalten.

Wie hoch sind die PKV-Beiträge im Jahr 2027?

Das steht noch nicht fest. Ob Dein Tarif zum 1. Januar 2027 steigt, teilt Dir Dein Versicherer spätestens im November mit, weil eine Erhöhung erst zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung wirksam wird (§ 203 Abs. 5 VVG).

Wie hoch ist der Basistarif der PKV 2026?

Höchstens 1.017,19 Euro im Monat für die Krankenversicherung, so hoch wie der gesetzliche Höchstbeitrag: 14,6 Prozent plus 2,9 Prozent durchschnittlicher Zusatzbeitrag auf 5.812,50 Euro (§ 152 Abs. 3 VAG). Bei Hilfebedürftigkeit halbiert sich der Beitrag.

Kann mein Beitrag steigen, weil ich krank war?

Nein. Angepasst wird immer ein ganzer Tarif, wenn dessen Leistungen insgesamt von der Kalkulation abweichen (§ 155 Abs. 3 VAG). Deine eigenen Arztrechnungen verändern Deinen Beitrag nicht.

Wie oft steigen PKV-Beiträge?

Es gibt keinen festen Rhythmus. Angepasst wird erst, wenn die Leistungen um mehr als 10 Prozent oder eine vertraglich niedrigere Schwelle abweichen und die Abweichung dauerhaft ist. Deshalb folgen auf ruhige Jahre oft größere Sprünge.

Kann der PKV-Beitrag auch sinken?

Ja. Dieselbe Regel verlangt eine Senkung, wenn die Rechnung das ergibt (§ 155 Abs. 3 VAG). Und was vom gesetzlichen Zuschlag mit 80 noch übrig ist, senkt den Beitrag (§ 150 Abs. 3 VAG).

Quellen

Ediz Catmaz
Ediz Catmaz Ich berate zur privaten Krankenversicherung und vermittle ausschließlich die HanseMerkur. Fragen zu diesem Beitrag beantworte ich am Telefon, meistens in zwanzig Minuten.
Ediz Catmaz ist gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 GewO und vermittelt ausschließlich Produkte der HanseMerkur.

Unsicher, was in Deinem Fall gilt?

Ich rechne es einmal durch und sage Dir auch, wenn Du besser bleibst.